2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2010 ist durch die Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Dülmen geprüft worden.

 

Der Jahresabschluss, bestehend aus

  • Gesamtergebnisrechnung 2010
  • Gesamtfinanzrechnung 2010
  • Teilergebnisrechnungen 2010
  • Teilfinanzrechnungen 2010
  • Bilanz zum 31.12.2010
  • Anhang zum Jahresabschluss 2010
  • Anlagenspiegel zum 31.12.2010
  • Forderungsspiegel zum 31.12.2010
  • Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2010
  • Rückstellungsspiegel zum 31.12.2010
  • Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2010
  • Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
  • Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers,

ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Der von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Dülmen erstellte Prüfungsbericht liegt als Anlage 2 bei.

 

Die Anlagen werden in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden nur diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sind die Dokumente wegen ihres Umfangs digital im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch Frau Hahne in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.06.2013 eingehend erläutert werden.

 

Der Ausschussvorsitzende soll in der Sitzung stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss nach erfolgter Beratung die beigefügte Erklärung (Anlage 3) unterzeichnen.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer Beschlussempfehlung für den Rat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Grundlage für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgegebene Bestätigungsvermerk in der vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden Erklärung.

1. Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bilanz zum 31.12.2010 wird mit einer Bilanzsumme von 94.800.617,94 € festgestellt.

 

2. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.489.514,19 € festgestellt.

 

3. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2010wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 213.470,74 € festgestellt.

 

4. Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 werden festgestellt.

 

5. Auf der Grundlage des von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

6. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 1.489.514,19 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Beschluss der im Beschlussvorschlag genannten Beträge hat bilanzielle Auswirkungen. Insbesondere die Bilanzpositionen „Eigenkapital“ und „Liquide Mittel“ ändern sich durch die Salden aus der festgestellten Ergebnis- und Finanzrechnung.