2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Für
den Bauhof der Gemeinde Havixbeck wurde zu Beginn des Jahres das
Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnis eingeführt. Ziel ist es, die Rüstzeiten
und Arbeitsabläufe zu optimieren und insbesondere die entsprechende
Kostenrechnung bzw. mittelfristig die Kosten-/Leistungsrechnung einzuführen.
Für
die Arbeiten im Außenlager sollen sogenannte „Lego“-Schüttboxen eingerichtet
werden. Hier werden dann Mutterboden, Schreddergut, Sand, Schotter, Kaltasphalt
etc. gelagert. Vorteil der Boxen ist die platzsparende und saubere Trennung der
Materialien, so dass diese besser genutzt werden können. So ist neben der
sauberen Trennung das schnelle Nachfüllen bzw. schnellere Aufladen auf LKW,
Anhänger etc. möglich. Durch die Rückwand gehen beim Aufladen keine Materialien
mehr verloren, so dass hier außerdem der wirtschaftliche Aspekt berücksichtigt
wird. Mit der Errichtung der „Lego“-Schüttboxen ist eine strukturierte
Lagerhaltung möglich.
Auf
der Außenfläche sollen so auf der bereits vorhandenen Pflasterfläche auf der
einen Seite 2 Boxen und auf der anderen Seite 4 Boxen aufgestellt werden. Für
die Stirnseite ist die Ergänzung von weiteren 3 Boxen vorgesehen; hier muss
jedoch zuvor noch die Fläche betoniert, gepflastert oder asphaltiert werden.
Für
die ersten 6 Boxen auf der bereits vorhandenen Pflasterfläche ist die Lagerung
von z. B. 40 m³ Baumstämme; 150 m³ Sand für den Kindergarten bzw. die
Spielplätze; ca. 100 m³ Schotter, Glasasche und Kaltasphalt für die
Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie Kies für die Erstellung von
Fundamenten für Spielgeräte, Straßenschilder, Bänke, etc. und Mutterboden bzw.
Schreddergut für die Grünpflege vorgesehen.
Da
die gepflasterte Fläche als Untergrund doch ausreicht, kann auf die
Bereitstellung der Mittel in Höhe von ca. 8.000,- € verzichtet werden.
Es
wird daher vorgeschlagen, einen Teil der veranschlagten Mittel in Höhe von ca.
13.000,- € freizugeben, um die Maßnahme umsetzen zu können.
1.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Aufhebung des Sperrvermerkes für die
Anschaffung von „Lego“-Schüttboxen am gemeindlichen Bauhof und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme. Die Aufhebung des Sperrvermerkes
bezieht sich auf eine Summe von ca. 13.000,- €.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Für
die Errichtung von „Lego“-Schüttboxen am gemeindlichen Bauhof sind im Haushalt
2013 im Produkt „0106–Bauhof“ finanzielle Mittel in Höhe von 21.000,- €
vorgesehen.