Betreff
CDU-Antrag vom 28.02.2012 auf Ergänzung des Gemeindenamens um den Namenszusatz "Geburtsort der Annette von Droste-Hülshoff"
Vorlage
054/2012
Aktenzeichen
I
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Auf den Inhalt des beigefügten Antrags der CDU-Fraktion vom 28. Februar 2012 wird zunächst verwiesen.

 

Der NRW -Landtag hat am 19.10.2011 das Gesetz zur Änderung des § 13 GO NRW beschlossen. Die Änderung ermöglicht es Städten und Gemeinden, Namenszusätze zu führen und dies auch gemäß der Straßenverkehrsordnung auf Ortseingangsschildern zu dokumentieren. Mit dem Namenszusatz können sie auf ihre Geschichte oder heutige Bedeutung hinweisen.

Gemäß § 13 Abs. 3 GO NRW können Räte mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Ratsmitglieder Bezeichnungen bestimmen oder ändern. Anträge sind an das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) zu richten. Mit der Genehmigung durch das MIK NRW gilt die amtliche Bezeichnung als offizieller Zusatz zum Namen.

 

Ich begrüße grundsätzlich den Vorschlag des Namenszusatzes; halte es jedoch zum jetzigen Zeitpunkt (in der Gründungsphase der Annette von Droste-Hülshoff-Stiftung) für sinnvoller, bis zur endgültigen Gründungsentscheidung von der Zusatznamensnennung abzusehen.

Danach sollte nochmals hierüber beraten werden.

 

Ergänzend bitte ich zu berücksichtigen, ob mit diesem Namenszusatz nicht eine zu starke Fokussierung der Gemeinde Havixbeck auf diesen kulturhistorischen Aspekt erfolgt.

Die Gemeinde Havixbeck zeichnet sich aktuell auch durch viele weitere Charakter-Merkmale aus. Beispielhaft möchte ich erwähnen, dass

-          sich auf Havixbecker Gemeindegebiet insgesamt drei Wasserburgen befinden

-          das Baumberger Sandsteinmuseum auch über die Ortsgrenzen hinaus einen hohen Bekanntheitsgrad hat

-          Aspekte des Leitbildes wie „grüne Kulturgemeinde“ oder „vielfältige Bildungs- oder Freizeitangebote“ sich möglicherweise auch als Namenszusatz eignen können.

 

Sollte sich für die Ergänzung des Gemeindenamens auf den Ortseingangsschildern eine Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat für einen Beschluss eines Namenszusatzes finden, möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass dann verwaltungsseitig nicht nur vorgesehen ist, dass die Ortseingangsschilder den Zusatznamen tragen, sondern alle Hinweisschilder auf die Gemeinde Havixbeck.

 

Ferner müsste dann meines Erachtens auch darüber beraten werden, ob die Homepage der Gemeinde, Köpfbogen, letztlich also alle offiziellen Mitteilungen und Informationen seitens der Gemeinde Havixbeck im Sinne des Corporate Design mit dem Zusatznamen versehen werden sollten.

 

Die Kosten für eine etwaige Umstellung können derzeit noch nicht beziffert werden.

1. Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt den Antrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis.

 

Er beschließt, die Entscheidung über die Erweiterung des Ortsnamens um den Namenszusatz „Geburtsort der Annette von Droste-Hülshoff“ bis zum Abschluss des Gründungsprozesses der Annette von Droste-Hülshoff-Stiftung zurückzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch den Beschluss, der zunächst eine Zurückstellung vorsieht, entstehen keine Kosten.