Betreff
Rahmenbedingungen des Gestaltungsbeirates
Vorlage
036/2012
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Auf der Grundlage eines CDU-Antrages vom 08.03.2010 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung 27.05.2010 u.a. beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, Vorschläge zu entwickeln, wie ein aus fachkundigen Mitgliedern bestehender Beirat im Sinne des CDU-Antragzieles (Sicherung und Erhalt gebäudetypischer Gestaltungsmerkmale, Einbindung von Neubauvorhaben durch Maßstab und Struktur in die nähere Umgebung pp). gebildet werden kann.

 

In der Vergangenheit habe ich mit verschiedensten Stellen Kontakt aufgenommen, um zu klären, in welchem Rahmen die Arbeit eines Gestaltungsbeirates für Havixbeck stattfinden kann. So wurde. z. B. mit Vertretern der Architektenkammer, des Westf. Amtes für Landschafts- und Baukultur, der Fachhochschule Münster sowie mit verschiedenen Architekten, die seit langem Erfahrungen in der Mitwirkungen in unterschiedlichen Gestaltungsbeiräten haben, das Thema erörtert.

Ganz übereinstimmend haben die Angesprochenen die Gemeinde Havixbeck ermutigt, sich des Themas Baukultur verstärkt anzunehmen und die Unterstützung durch einen Gestaltungsbeirat zu ermöglichen.

 

Der Gestaltungsbeirat, der aus 3 – 5 Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Städtebau und Landschaftsplanung, bestehen sollte, könnte sich mit Planungen von Einzelvorhaben, städtebaulichen Projekten, Platz- und Straßengestaltungen bis hin zu Werbeanlagen sowie Themen der Stadtmöblierung befassen. Ziel der Erörterungen sollte die fachkundige Beratung sowohl einzelner Bauwilliger als auch der Politik und der Verwaltung sein.

 

Für die Arbeit eines Gestaltungsbeirates ist die Formulierung von Rahmenbedingungen unabdingbar. In der Regel werden diese durch eine Geschäftsordnung gefasst.

 

In der Anlage ist der Entwurf einer Geschäftsordnung beigefügt. Auf der Grundlage einer vom Rat beschlossenen Geschäftsordnung kann dann gezielt für die Mitarbeit im Beirat bei Fachkundigen geworben werden.

 

Da bisher in Havixbeck keine Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit einem Gestaltungsbeirat bestehen, sollte nach ca. 4 Jahren ein kritischer Rückblick auf die Arbeit und die Wirkungen des neuen Gremiums durchgeführt werden. Evtl. sind dann die Rahmenbedingungen bedarfsgerecht anzupassen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, dass zur Verbesserung und Sicherung der baulichen Gestaltung und Qualität öffentlicher Räume in Havixbeck ein Gestaltungsbeirat berufen werden soll.

Die Arbeit des Beirates soll auf der Grundlage der der Verwaltungsvorlage Nr. 036/29012 beigefügten Geschäftsordnung erfolgen.

Der Bürgermeister möge Gespräche mit möglichen Beiratsmitgliedern aufnehmen und um die Mitarbeit in dem Gremium werben. Die Personen, die in dem Beirat mitarbeiten wollen, werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung über die Berufung vorgeschlagen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Für die Arbeit des Gestaltungsbeirates fallen Aufwandsentschädigungen sowie Fahrtkostenerstattungen an. Die Mittel in Höhe von ca. 4.000 € sind unter dem Produkt 0901 (Räumliche Planung und Entwicklung) veranschlagt.