Betreff
Bezuschussung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im Haushaltsjahr 2012
Vorlage
030/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

a) Sachverhalt

 

Verwaltungsseitig ist die finanziell angespannte Situation der Gemeinde Havixbeck im Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2012 sowie in den Redebeiträgen des Bürgermeisters sowie des Kämmerers bei der Haushaltseinbringung in den Rat am 23.02.2012 deutlich gemacht worden.

 

Mit dem Haushaltsentwurf 2012 kann die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts gerade noch vermieden werden, auch wenn im Ergebnisplan für 2012 auch unter Berücksichtigung aller Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen immer noch von einem Fehlbetrag von rd. 1,24 Mio. € ausgegangen wird.

Dennoch ist verwaltungsseitig klar Position dahingehend bezogen worden, dass der Fortbestand vorhandener Vereins-, Verbands- und sonstiger Organisationsstrukturen als positiver Standortfaktor für den Ort durch eine weitgehende Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung gesichert werden soll.

Die Notwendigkeit der Durchführung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen geht einher mit dem Ansatz, vorhandene Strukturen so gut wie möglich zu erhalten, jedoch keine im Vergleich zu 2011 zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen für die Verwaltung zu schaffen.

 

Mit der weitgehenden Fortführung der Vereinsbezuschussung wie im Vorjahr soll diese Entwicklung verwaltungsseitig unterstützt werden.

In der Konsequenz kann jedoch diversen an die Verwaltung herangetragenen Wünschen einzelner Institutionen in 2012 aus den nachfolgend dargestellten Gründen nicht entsprochen werden.

 

 

b) Stellungnahme

 

Laufende Vereinsbezuschussung:

 

Die aufgrund der Anträge der bestehenden Beschlusslage des Rates zur lfd. Vereinsbezuschussung berechneten Zuschussbeträge sind in den Übersichten des Vorberichtes (Seiten 53 bis 59 des Haushaltsentwurfs 2012) dargestellt.

 

Den Übersichten ist zu entnehmen, welche Institutionen für 2012 entweder keinen oder einen nach Fristablauf (15.09.2011) verspätet eingegangenen Antrag gestellt haben. Diese werden bei der Zuschussgewährung in 2012 nicht berücksichtigt.

 

 

Einmalige Vereinsbezuschussung / Erstmals beantragte Zuschüsse:

 

Die nachfolgend aufgeführten Anträge sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt:

 

1. Antrag des Fördervereins der Baumberge-Grundschule Havixbeck e.V. (Produkt 0301):

Mit Schreiben vom 23.02.2012 beantragte der Förderverein der Baumberge-Grundschule Havixbeck e.V. einen Zuschuss in Höhe von 3.500 € für die Fortsetzung des bereits realisierten Bauprojekts „Wall“.

Der Antrag wird u.a. damit begründet, dass so eine sinnvolle und nachhaltige Bereicherung des Schulhofgeländes für alle Havixbecker Kinder geschaffen und in Absprache mit der Schuldirektorin, Frau Sommer, im Fall der Bezuschussung durch die Gemeinde auf den Ersatz der maroden und im November 2011 abmontierten Pyramide im Sandkastenbereich verzichtet werden soll.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Ich schlage vor, den Antrag wegen fehlender finanzieller Mittel abzulehnen.

 

 

2. Antrag des Blasorchesters Havixbeck von 1878 e.V. (Produkt 0402):

 

Das Blasorchester Havixbeck von 1878 e.V. hat mit Schreiben vom 05.09.2011 die Gewährung eines Zuschusses in 2012 in Höhe von 2.000 € zur Vereinserhaltung beantragt. Dem Antragsschreiben ist zu entnehmen, dass der Zuschuss zur Refinanzierung der an die Musikschule (Jugendorchester) zu leistenden Zahlungen für Energie, Reinigung und Kopien eingesetzt werden soll. Die Musikschule hat nach Darstellung des Antragstellers für 2012 die erneute Erhöhung der Erstattungsbeträge in Aussicht gestellt. Daher wird beantragt, einen Anteil der jährlichen Bezuschussung für das Musikschulwesen (Anmerkung: Bezuschussung des Jugendorchesters) in vg. Höhe direkt an das Blasorchester Havixbeck von 1878 e.V. zu zahlen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antrag weist darauf hin, dass Jugendorchester Havixbeck e.V. als Träger der Musikschule neben den geleisteten gemeindlichen Zuschüssen im Verhältnis zum Blasorchester Havixbeck von 1878 e.V. eine separate Abrechnung vornimmt und so weitere Einnahmen erzielt.

Im Haushaltsentwurf 2012 sind für die Förderung des Musikschulwesens Energiekosten in Höhe von 4.960 € angesetzt (vgl. Seite 59 im Vorbericht).

Die Verwaltung hält den Antrag des Blasorchesters Havixbeck 1878 e.V. für nachvollziehbar. Eine zusätzliche Bewilligung von 2.000 € sollte jedoch nicht erfolgen. Stattdessen sollte der Antragsteller gebeten werden, nochmals in Verhandlungen mit der Musikschule einzutreten, um ggf. eine Reduzierung der Belastung durch eine interne Abrechnung zu erreichen.

Sofern von dort in 2012 tatsächlich eine Abrechnung mit dem Blasorchester Havixbeck von 1878 e.V. in der angegebenen Höhe vorgenommen wird, schlage ich eine Zuschussgewährung in Höhe bis maximal 1.000 € an das Blasorchester Havixbeck von 1878 e.V. vor.

 

 

3. Antrag der Da Capo Musikgemeinschaft Havixbeck (Produkt 0402):

 

Die Musikgemeinschaft Da Capo beantragt zur Deckung der Kosten für die Musikschulnutzung einen Zuschuss in Höhe von 750 €.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Hier soll der Vorschlag zur Behandlung des Antrags des Blasorchesters Havixbeck von 1878 e.V. analog Anwendung finden. Ggf. sollte ein Zuschuss bis maximal 500 € an die Da Capo Musikgemeinschaft Havixbeck gewährt werden.

 

 

4. Antrag des GemeindeSportVerband Havixbeck e.V. (Produkt 0802):

 

Der GemeindeSportVerband Havixbeck e.V. hat mit Schreiben vom 03.08.2011 beantragt, dass die Gemeinde die jährliche Sportpauschale in Höhe von 40.000 € den GemeindeSportVerband Havixbeck e.V. weiterleite. Dieser werde die anhand der Mitgliederzahlen ermittelten anteiligen Zuschussbeträge an die einzelnen Vereine weiterleiten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In einem zwischen Verwaltung und dem Vorsitzenden, Herrn Dieter Menke, am 19.10.2011 geführten Gespräch ist deutlich gemacht worden, dass die formelle Verfahrensweise durchaus praktikabel sei. Eine Erörterung in den politischen Gremien könne im Rahmen des Haushaltsberatungsverfahrens erfolgen.

 

Verwaltungsseitig ist ausgeführt worden, dass die Weiterleitung an die Vereine im Sinne einer zweckentsprechenden Verwendung zwar rechtlich zulässig sei. Verwaltungsseitig erging jedoch der klare Hinweis, dass die Verwaltung auch in eigener Regie Sportstätten betreibe, die jährlich zu unterhalten seien und für die in gewissen Zeitabständen auch Neuinvestitionen durchgeführt werden müssten.

Die erhaltene Sportstättenpauschale reicht im Ergebnis regelmäßig nicht einmal aus, um allein den Unterhaltungsaufwand zu finanzieren. Daher kommt eine Weiterleitung des gesamten Betrages der Sportstättenpauschale nicht in Betracht.

 

Für 2012 ist es nicht bei der alleinigen Beantragung von Zuschüssen durch den GemeindeSportVerband Havixbeck e.V. geblieben.

Daher ist die zentrale Zuschussgewährung eines zu fixierenden Betrages an den GemeindeSportVerband Havixbeck e.V. in 2012 noch nicht vorgesehen.

 

Im Ergebnis sollen Zuschüsse im auf Seite 57 des Haushaltsentwurfs dargestellten Umfang bereitgestellt werden. Eine weitergehende Förderung kommt nicht in Betracht.

 

 

5. Anträge des Sportvereins SW Havixbeck (Produkt 0802):

 

Der Sportverein SW Havixbeck hat mit Schreiben vom 13.09.2011 die finanzielle Unterstützung für folgende Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten im und um das Sportheim Althoffsweg gebeten:

 

  1. Übernahme der Kosten für die Erneuerung der Deckenvertäfelung sowie für die danach notwendigen Tapezier- und Anstricharbeiten im Sportheim Althoffsweg (Arbeiten im Treppenhaus sowie in den Toiletten und im Tagungsraum im Obergeschoss)

 

  1. Übernahme der Kosten für die Instandsetzung und Erweiterung der Pflasterflächen im Eingangsbereich zum Büro des Sportvereins im Sportheim Althoffsweg (gleichzeitig auch Kostenübernahme für die Instandsetzung der Gehwegfläche des Zugangs zu den Räumen der Sportschützen im selben Gebäude)

 

  1. Übernahme der Kosten für die Erneuerung des Mobiliars im Tagungsraum des Sportheims Althoffsweg (12 bis 15 klappbare Tische, 48 bis 60 stapelbare Stühle; Gesamtvolumen: ca. 5.800 bis 7.200 €).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Jahr 2012 sollte zunächst die Fertigstellung des Kunstrasenplatzes erfolgen, für den die Gemeinde Havixbeck bekanntlich über die Nutzungsdauer von 15 Jahren einen jährlichen Zuschuss von 20.000 € leistet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind durchaus sinnvoll, jedoch für 2012 nicht vorgesehen. Dem Antrag sollte daher nicht entsprochen werden.

 

 

6. Antrag der St. Georg Schützenbruderschaft Hohenholte (Produkt 0401):

 

Die St. Georg Schützenbruderschaft Hohenholte beabsichtigt, zum 125-jährigen Jubiläum im Jahr 2013 eine neue Fahne anfertigen zu lassen. Mit Schreiben vom 20.06.2011 wird daher eine finanzielle Unterstützung für die Beschaffung beantragt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auch insoweit kommt eine finanzielle Unterstützung der Gemeinde Havixbeck in der derzeitigen Haushaltssituation nicht in Betracht. Dem Antrag wird nicht entsprochen.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 212 den Ausführungen in dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!