Begründung
Der
Aufstellungsbeschluss der formellen Planverfahren zu der 40. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (FNPÄ) und des Bebauungsplanes
„Westlich der Blickallee“ wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 08.05.2025
gefasst (auf die VO/053/2025 und die Niederschrift hierzu wird verwiesen).
Nachfolgend zu dem
Aufstellungsbeschluss wurden in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung und den
Vorhabenträgern die gemeinsamen Ziele konkretisiert. Nunmehr liegen die
detaillierten Planentwürfe zu der 40. FNPÄ und des Bebauungsplanes vor. Darüber
hinaus wurden die verschiedenen nötigen Gutachten beauftragt und liegen in
einem Entwurfsstadium vor.
Die Pläne und
Gutachten können im Entwurfsstadium den Anlagen 1 bis 7 zu dieser VO/091/2025
entnommen werden.
Das aktuell
vorliegende Verkehrsgutachten hat bisher die Möglichkeit, eine Zu- und Abfahrt
von dem Parkplatz nur Richtung Norden zu ermöglichen, noch nicht abschließend
geprüft (siehe hierzu Anlage 6 zu dieser VO/091/2025). Dem Gutachten kann zum
jetzigen Zeitpunkt nur eine generelle Prüfung einer Ausfahrt für Pkws auf die
Blickallee entnommen werden.
Das Szenario, dass
diese Zu- und Abfahrt nur nach Norden möglich sein kann (Richtung „Im
Flothfeld“) sollte aber noch geprüft und eingearbeitet werden, da es aus Sicht
der Gemeindeverwaltung eine verkehrliche Entlastung der Blickallee und der
Josef-Heydt-Straße bedeuten könnte.
Da nicht
auszuschließen ist, dass eine Änderung des Verkehrsgutachtens eine Anpassung
der weiteren Gutachten (und vor allem der Begründungen zu der FNPÄ und dem
Bebauungsplan) nach sich zieht, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass
die überarbeiteten Entwürfe den politischen Gremien erst nachfolgend zugesandt
werden können. Da sich die Bauleitplanverfahren noch in einem frühzeitigen
Stadium befinden und um diese nicht unnötig zu verzögern, kann eine
Überarbeitung der Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt noch erfolgen.
Der wirksame
Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck muss zum Erreichen des Vorhabens
geringfügig angepasst werden. So müssen folgende Änderungen erfolgen:
-
Änderung
von „Öffentliche oder private Grünfläche“ und Umgrenzung von Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft in Sondergebiet „Lebensmitteleinzelhandel“
-
Änderung
von Sondergebiet „Lebensmitteleinzelhandel“ in „Straßen des überörtlichen
Verkehrs“ mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“
-
Änderung
von „Öffentliche oder private Grünfläche“ und Umgrenzung von Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft in „Straßen des überörtlichen Verkehrs“
Diese Änderungen
können dem zeichnerischen Entwurf im Detail entnommen werden (Anlage 1 zu
dieser VO/091/2025). Eine verschriftlichte Begründung liegt dieser
Verwaltungsvorlage ebenfalls als Anlage 2 anbei.
Die Anpassung des
FNP und das Aufstellungsverfahren zu dem Bebauungsplan „Westlich der
Blickallee“ erfolgen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Nach der
politischen Beratung wird am 30.09.2025 eine Informationsveranstaltung für alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Hierzu wurden die in einem
gewissen Radius wohnhaften Haushalte per Post angeschrieben. Eine Einladung der
Öffentlichkeit hierzu wird ebenfalls zeitnah über die bekannten Medien erfolgen.
Nachfolgend zu der
Bürgerinformationsveranstaltung sollen die Planunterlagen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer von
mindestens einem Monat ausgelegt werden.
Der Rat der
Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 den Bauausschuss mit der
Vollmacht ausgestattet, nach der Bürgerinfoveranstaltung am 30.09.2025 über den
Tagesordnungspunkt zu beschließen. Daher kann in der Sondersitzung des
Ausschusses für Bauen, Planung und Wohnen am 09.10.2025 der weitere
Verfahrensschritt politisch beraten und ggf. beschlossen werden.
Ein
Ergebnisprotokoll der Bürgerinfoveranstaltung liegt zum Zeitpunkt der
Erstellung der Ergänzungsvorlage VO/091/2025/1 noch nicht vor, wird den
Fraktionen aber zur Verfügung gestellt, sobald es erstellt wurde und im
Ratsinformationssystem der Gemeinde Havixbeck zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der
Gemeinde Havixbeck beschließt, die Planentwürfe der 40. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck und des Bebauungsplanes „Westlich
der Blickallee“ mit den jeweiligen Begründungen und den zu dem Bebauungsplan
vorliegenden Gutachten für die Dauer eines Monats gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1
BauGB auszulegen.
2. Der Rat der
Gemeinde Havixbeck beauftragt die Gemeindeverwaltung, das im Entwurf
vorliegende Verkehrsgutachten vor der Auslegung der Unterlagen gem. der §§ 3
und 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) dahingehend ergänzen zu lassen,
dass eine erweiterte Zu- und Abfahrt zu dem Parkplatz für Pkws aus und nach
Norden möglich sein kann.
In diesem Szenario
sollte der aus Süden kommende Verkehr über die Josef-Heydt-Straße und den
Kreisverkehr zu- und abfließen.
Auswirkungen durch
dieses Szenario sind, sofern nötig, in die weiteren Auslegungsunterlagen
einzuarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine. Die Planungskosten werden von den Vorhabenträgern übernommen.
gez. Jörn Möltgen
