Begründung
Im Februar 2012
(Verwaltungsvorlage Nr. 005/2021) sind die Grundzüge für die Gestaltung und
Ausführung der Erschließungsanlagen von den politischen Gremien beraten und
beschlossen worden.
Die
Ersterschließung des Gewerbegebietes Hohenholter Straße III ist ebenfalls in
2012 durchgeführt worden.
Zwischenzeitlich
sind fast alle Grundstücke im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III bebaut, so
dass es möglich ist den Straßenendausbau durchzuführen.
Die entsprechenden
Ausbauentwürfe werden in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und
Wohnen vorgestellt werden. Grundlage ist die 4. Änderung des Bebauungsplans
„Hohenholter Straße III“, siehe Anlage 1.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt aufgrund der vorgestellten Ausbauplanung die Ausschreibung und
Vergabe der Bauleistungen durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2024 sind unter dem Produkt 1201, Investitionsnummer STR-007 für den Endausbau 900.000 € eingeplant worden. Es wird zunächst davon ausgegangen, dass der Ansatz auskömmlich ist. Sollte sich bei den konkretisierenden Planungen zeigen, dass dieses nicht der Fall ist, wird die Verwaltung den Mehrbedarf im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2025 anmelden.
Jörn Möltgen
Bürgermeister
