Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
VO/179/2022
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Gem. § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.

 

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2021 ist durch die BDO Concunia GmbH geprüft worden und in einem Prüfungsbericht zusammengefasst worden. Der Prüfungsbericht inklusive der

  • Bilanz zum 31.12.2021
  • Gesamtergebnisrechnung 2021
  • Gesamtfinanzrechnung 2021
  • Teilergebnisrechnungen 2021
  • Teilfinanzrechnungen 2021
  • Anhang zum Jahresabschluss 2021
  • Anlagenspiegel zum 31.12.2021
  • Forderungsspiegel zum 31.12.2021
  • Sonderpostenspiegel zum 31.12.2021
  • Eigenkapitalspiegel zum 31.12.2021
  • Rückstellungsspiegel zum 31.12.2021
  • Instandhaltungsplan zum 31.12.2021
  • Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021
  • Lagebericht zum Jahresabschluss 2021
  • Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,

 

ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Anlagen werden nur dem Ausschussvorsitzenden sowie den Fraktionsvorsitzenden in Papierform zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch einen Vertreter der BDO Concunia GmbH in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.12.2022 eingehend erläutert werden.

 

Der Ausschussvorsitzende soll in der Sitzung stellvertretend für den Rech-nungsprüfungsausschuss nach erfolgter Beratung die beigefügte Erklärung (Anlage 2) unterzeichnen.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer Beschlussempfehlung für den Rat. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Grundlage für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der BDO Concunia GmbH abgegebene Bestätigungsvermerk in der vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden Erklärung.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

  1. Die Bilanz zum 31.12.2021 wird mit einer Bilanzsumme von 101.645.468,59 € festgestellt.
  2. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird mit einem Überschuss in Höhe von 219.897,92 € festgestellt.
  3. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 9.405.716,70 € festgestellt.
  4. Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 werden festgestellt.
  5. Auf der Grundlage des von der BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Münster erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
  6. Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2021 wird mit der Ausgleichsrücklage verrechnet und erhöht dies entsprechend auf 3.701.965,84 €.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Feststellung der im Beschlussvorschlag genannten Beträge hat lediglich bilanzielle Auswirkungen. Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2021 verbessert im Vergleich zur Planung um 105.915,92€ auf einen Jahresüberschuss in Höhe von 219.897,92 €.