Betreff
Information über die Anpassung der Kriterien bei der Aufnahme von Grundschulkindern in die OGS
Vorlage
VO/158/2022
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nachdem im Schuljahr 2014/2015 erstmalig die Situation auftrat, dass mehr Anmeldungen in der OGS (Offene Ganztagschule im Primarbereich) vorlagen, als Plätze bereit standen, war der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. als Träger gefordert, Kriterien zu formulieren, welche die Aufnahmeentscheidungen standardisieren. In der Folge wurden von der Steuerungsgruppe, bestehend aus dem Caritasverband, der Schulleitung und der Verwaltung, erstmalig gemeinsam getragene Kriterien zur Unterstützung des Auswahlverfahrens bei Überhanganmeldungen in der OGS entwickelt. Anhand dieser Kriterien werden bei Überhanganmeldungen Punkte vergeben und somit die Reihenfolge der Aufnahme festgelegt. Der bisherige Fragenkatalog ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Nachdem der Kriterienkatalog aufgrund ausreichender Kapazitäten in der OGS in den vorangegangenen Jahren nicht zum Einsatz kommen musste, wurden für das Schuljahr 2022/2023 Überhanganmeldungen verzeichnet, sodass zunächst ein Ranking der erreichten Punktzahlen erstellt und aufgrund Punktgleichheit ein Losverfahren durchgeführt werden musste. Am Ende konnte jedoch mittels Einrichtung einer weiteren OGS-Gruppe allen Eltern ein Betreuungsplatz angeboten werden. Dennoch hatten das Vorgehen und die Anwendung des Kriterienkatalogs im Vorfeld bei den Eltern zu Unmut geführt. Die zum Teil nachvollziehbar dargelegte Kritik führte dazu, dass sich die Steuerungsgruppe vor der erneuten Anmeldephase für das Schuljahr 2023/2024 kritisch mit den Aufnahmekriterien auseinandergesetzt hat.

Vorrangiges Ziel ist es weiterhin ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhalten. Mit einer möglichen bedarfsabhängigen Erweiterung der OGS-Kapazitäten zum kommenden Schuljahr befasst sich die Verwaltungsvorlage 157/2022.

 

Erneut war die Steuerungsgruppe mit der Frage konfrontiert, wie die bisher angewandten Kriterien optimiert und weiterentwickelt werden können, um möglichst gerechte und zugleich auswertbare Auswahlkriterien für die Überhanganmeldungen abzubilden. Dabei wurden auch die Vorgehensweisen anderer OGS-Einrichtungen zu Rate gezogen. Im Ergebnis werden zum einen weiterhin die Kriterien hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die Situation Alleinerziehender und Familien mit Berufstätigkeit beider Elternteile als besonders bedeutsam gesehen. Zum anderen sollen nun aber Faktoren der sozialen Integration mehr Berücksichtigung finden. So sollen nunmehr auch Kinder aus Familien mit ständig pflegebedürftigen Familienmitgliedern sowie Kinder mit einem besonderen pädagogisch begründeten Integrationsbedarf besonders berücksichtigt werden.

Bezüglich des Umfangs der Erwerbstätigkeit wurden weitere Unterscheidungen hinsichtlich der überhälftigen und unterhälftigen Teilzeittätigkeit Alleinerziehender eingefügt. Weiterhin stellt aus Sicht der Steuerungsgruppe die Erwerbstätigkeit beider Eltern in Vollzeit einen höheren Unterstützungsbedarf dar als die Teilzeiterwerbstätigkeit beider Eltern oder einer Kombination aus Voll- und Teilzeit. Neben der sich in Ausbildung befindlichen Eltern sollen nun auch Eltern, die sich in Berufsvorbereitung befinden, berücksichtigt werden, um die Möglichkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu fördern.

Als Nachweis des zeitlichen Umfangs der Erwerbstätigkeit dient zukünftig ein einheitliches Formular mit dem der jeweilige Arbeitgeber den Betreuungsbedarf durch Angabe des zeitlichen Umfangs der Erwerbstätigkeit bescheinigen kann.

 

Hinzugekommen ist ebenfalls eine Härtefallregelung für besondere Einzelfälle. Auch bisher wurden durch den Caritasverband auch unterjährig Aufnahmebedarfe in besonderen familiären oder sonstigen Krisensituationen berücksichtigt. Die Regelungen dazu sind aufgrund des Anspruchs an größtmögliche Transparenz nun dem Fragebogen beigefügt worden.

 

Die genannten Kriterien sind dem als Anlage 2 beigefügten Fragebogen zu entnehmen.

Eine Anmeldung zur OGS wird bis zum 31.01.2023 möglich sein.

Beschlussvorschlag 

Der Ausschuss nimmt die Information bezüglich des überarbeiteten Kriterienkatalogs zur Unterstützung des Auswahlverfahrens bei Überhanganmeldungen in der OGS (Offene Ganztagsschule im Primarbereich) zur Kenntnis.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                         nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen