Betreff
Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte (Kita) im Flothfeld; Freigabe der Planung
Vorlage
VO/156/2022
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

In der Besprechung am 26.10.2022 mit Vertretern vom Jugendamt Kreis Coesfeld, LWL Landesjugendamt Westfalen, Leitung Kommunale Kindergartenstätte Flothfeld und der Gemeinde Havixbeck FB II, FB III und FB IV wurde von Seiten der Jugendämter empfohlen, in Zukunft ein Gruppenangebot von 2 Gruppentyp G II (Gruppe für 10 Kinder unter 3 Jahren) und 2 Gruppentyp III (Gruppe für 20 bzw. 25 Kinder von 3 Jahren und älter) zu realisieren.

 

Mit Einschulung von 25 Kindern im Herbst 2024 wird eine Gruppetyp I (20 Kinder altersgemischt Gruppe) entfallen. Durch die bauliche Erweiterung wäre die Kita ab August 2023 für ein Jahr 5-gruppig, wenn die Übergangslösung in Form des Containers bis Sommer 2024 verlängert wird.

Durch den Anbau zweier Gruppennebenräumen an die Gruppenräume 3 und 4, sowie die Einfügung eines Kubus zwischen den Gruppen 3 und 4 können die erforderlichen Räume (Intensivraum und zwei Schlafräume) geschaffen werden. Im Kubus würde in der zweiten Ebene ein neuer Personalraum entstehen für den kein Aufzug erforderlich ist. Der 2. Rettungsweg erfolgt über ein Fenster entsprechendes Fenster. Dadurch könnte der jetzige Personalraum im Erdgeschoss für Elterngespräche oder als Therapieraum genutzt werden.

 

Um den laufenden Kitabetrieb weiter zu optimieren, ergeben sich folgende Umbaumaßnahmen:

-       Die Küche wird vergrößert. Die Elektroausstattung in der Küche erweitert, um z.B. die Wärmeboxen für das Mittagsessen anschließen zu können, eine Industriespülmaschine und eine Arbeitsplatte aus Edelstahl mit viel Arbeitsfläche wird installiert.

 

-       Für den U3-Bereich werden eine Wickeltischanlage und ein so genanntes „Übungs-WC“ montiert.

 

-       Der Intensivraum 3-4 wird für den Treppenaufgang zum Personalraum und als Lagerraum genutzt.

 

Für den Neu- und Umbau der Kindertagestätte muss zunächst der Bebauungsplan geändert und von Seiten des LWL Landesjugendamt Westfalen die Betriebserlaubnis auf Grundlage des Raumkonzeptes beantragt werden.

Der Bebauungsplan Flothfeld I muss entsprechend der Planung angepasst werden (18. Änderung).

Ferner werden die Antragsunterlagen für den Förderantrag vorbereitet, ob das Fehlen eines Aufzuges zum Personalraum einer Förderung im Wege steht, muss noch geprüft und bewertet werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte im Flothfeld auf Grundlage der vorgestellten Planung durchzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Im Haushaltsplan 2022 stehen für die Erweiterung der kommunalen Kita Flothfeld im Produkt 0601 (KDG-002), einschließlich der Ermächtigungsübertragung 230.000 € zur Verfügung.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Baukosten bei diesem Konzept bei rund 890.000 €  liegen werden. Genauere Angaben können erst mit den nächsten Planungsschritten, wie Brandschutzgutachten, Statik und Einreichung der Betriebserlaubnis ermittelt werden.

 

Die Verwaltung stellt die möglichen Zuwendungsanträge und gleichzeitig einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

 

Die für die Gesamtmaßnahme erforderlichen Mittel wären überplanmäßig bereitzustellen. Die Verwaltung wird den Bau aufgrund der Notwendigkeit zur kurzfristigen Schaffung von Kitaplätzen starten, ungeachtet ob die Gemeinde eine Zuwendung erhält oder nicht.

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen

Bürgermeister