Betreff
Bürgerradweg im Verlauf der L 874; Antrag des Vereins "Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V."
Vorlage
VO/154/2022
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die Gemeinde plant zusammen mit dem Verein Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. den Bau eines ca. 3,3 km langen Radweges.

 

Durch den geplanten Bürgerradweg wird die Verkehrssicherheit der Radfahrer deutlich erhöht. Der Bau des Bürgerradweges schafft einen Lückenschluss im Radwegenetz der Gemeinde Havixbeck und schafft eine wichtige Verbindung zu den Nachbarkommunen.

Der Bürgerradweg an der L 874 stellt auch einen weiteren Baustein für den Klimaschutz dar, da nur durch ein gutes Radverkehrsnetz der Umstieg vom Auto zum Fahrrad gelingen kann.

 

Der erste Bauabschnitt, mit einer Länge von ca. 950 m, zwischen dem Brauhaus Klute und dem Haus Stapel soll in 2022/2023 umgesetzt werden. Dieser Bauabschnitt verläuft über die an die L 874 angrenzenden Ackerflächen. Der Verein Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. plant die Umsetzung des zweiten und ggf. dritten Bauabschnittes im Jahr 2024. Bei diesen beiden Bauabschnitten könnten auch Waldstücke von der Planung betroffen sein.

 

Zur Umsetzung des ersten Bauabschnittes beteiligt sich die Gemeinde mit einem Eigenanteil von 30.000 € zuzüglich der Kosten für den Ausgleich und Ersatz. Im ersten Bauabschnitt hat der Verein Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. einen großen Teil der anstehenden Arbeiten in Eigenleistung erbracht. Bei den weiteren zwei Bauabschnitten ist dieses aufgrund der stark gestiegenen Baupreise nach eigenen Angaben nicht möglich. Ferner stellt die Trassenführung des Radweges deutlich höhere Anforderungen an die Planung, da auch Waldgebiete betroffen sind. Ferner erscheinen die liegenschaftlichen Aufgaben bei den folgenden beiden Bauabschnitten größer zu sein, als bei dem ersten Bauabschnitt.

Aus diesen Gründen hat der Verein Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. den beigefügten Antrag gestellt, Anlage 1. Das dem Antrag beigefügte Honorarangebot wird im RatsInformationsSystem nichtöffentlich eingestellt, Anlage 2.

 

Um den Kostenrahmen für den zweiten und dritten Bauabschnitt fassen zu können hat die Verwaltung Baukosten von brutto 327,50 €/lfm angesetzt.

Die Planungsleistungen wurden mit 20% der Baukosten angenommen.

Die Kosten für den Grunderwerb sowie den Ausgleich und Ersatz sind grob geschätzt worden.

Wenn man unterstellt, dass der Verein mit der oben genannten Unterstützung der Gemeinde den ersten Bauabschnitt des Bürgerradweges erstellt, ergäbe sich unter den getroffenen Annahmen für den zweiten und dritten Bauabschnitt eine Unterdeckung von rund 540.000 €, die von der Gemeinde zu tragen wären, wenn keine weiteren Zuschüsse oder Eigenleistungen erbracht werden.

 

Aufgrund der schwierigen Marktsituation und der noch offenen Fragen, soll die Beratung zu den Fragen der Kostenübernahme und der Liegenschaften erst nach Vorlage der Fachplanung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Kosten für die Fachplanungen des zweiten und dritten Bauabschnittes in Höhe von 35.000 € in den Haushaltsplan 2023 einzustellen.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Frage der Kostenübernahme des ökologischen Ausgleichs und der Vermessung im Zuge der Beratung der Fachplanung für den zweiten und dritten Bauabschnitt zu entscheiden.
  3. Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Amtes für Agrarordnung, die Bauerlaubnisverträge für die benötigten Grundstücke zur Realisierung des zweiten und dritten Bauabschnittes zu beschaffen im Zuge der Beratung der Fachplanung für den zweiten und dritten Bauabschnitt zu entscheiden.
  4. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde mit der Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnittes einen Eigenanteil in Höhe von zunächst geschätzt 540.000 € zu tragen hätte, wenn keine weiteren Zuschüsse oder Eigenleistungen erbracht werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Zunächst fallen 35.000 € für die weiteren Planungen des zweiten und dritten Bauabschnittes an.

Wenn sich die Gemeinde Havixbeck entschließt aufgrund der Ergebnisse dieser Planung den zweiten und dritten Bauabschnitt nicht zu bauen, so wären diese Ausgaben alleine durch die Gemeinde zu tragen, da die Förderung nur für fertiggestellte Bürgerradwegslängen gewährt wird.

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen

Bürgermeister