Betreff
Änderung der Satzung für die Bäder der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/152/2022
Aktenzeichen
FB III-4 Bäder
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Aufgrund der Erfahrungen in den letzten 3 Pandemiejahren, nicht vorhersehbarer technischer Probleme, sowie der angespannten Personalsituation, gestaltete es sich zunehmend schwierig, für den öffentlichen Badebetrieb verlässliche feste Öffnungszeiten der Bäder zu gewährleisten.

 

Schul- und Vereinsschwimmen hatten und haben stets Vorrang vor der Nutzung der Bäder durch die Öffentlichkeit. Im Vorfeld einer Schließung oder Einschränkung von Öffnungszeiten der Bäder wird stets darauf geachtet, dass möglichst zumindest das Schul- und Vereinsschwimmen stattfinden kann.

 

Kundinnen und Kunden, die Jahres- und Saisonkarten erworben hatten, äußerten im Falle einer Badschließung zunehmend den Wunsch, auf zeitliche Verlängerung der Karte bzw. Erstattung (eines Anteils) der gezahlten Kaufpreise.

 

Die gültige Satzung bietet derzeit keine Ermächtigungsgrundlage für die Erstattung gezahlter Kaufpreise oder eine Verlängerung der Gültigkeit der Karten.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor die Jahreskarten abzuschaffen, um das Risiko unserer Badegäste bei einer unvorhersehbaren längeren Schließung eines der Bäder zu minimieren und die Kundenzufriedenheit zu steigern. Alle übrigen Kartentarife sollen weiterhin angeboten werden. 

 

Saisonkarten neu

 

Saisonkarten werden zukünftig frühestens ab dem 1. Tag der entsprechenden Freibad- oder Hallenbadsaison angeboten. Ab diesem Zeitpunkt kann eingeschätzt werden, ob grundsätzlich eine Öffnung für die Öffentlichkeit ermöglicht werden kann.

Auch wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, eine Kaufpreiserstattungsklausel in den Gebührentarif einzuarbeiten für den Fall, dass das Hallenbad oder das Freibad in seiner jeweiligen Saison nicht mindestens an 15 Tagen für das öffentliche Schwimmen geöffnet hat. Käuferinnen und Käufer von Saisonkarten sollten im Nachgang zur abgeschlossenen Freibad- bzw. Hallenbadsaison die Möglichkeit haben, den Antrag auf Erstattung von Kosten für die Saisonkarte zu stellen. Die Möglichkeit der Erstattung sollte maximal ein 1 Monat nach Abschluss der entsprechenden Saison bestehen.

 

Die Änderungen zur Anlage 3 der Satzung für die Bäder der Gemeinde Havixbeck sind in Rot dargestellt (Anlage 2 zur VO/152/2022).

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 anliegende Änderung der Anlage 3 (Gebührentarif) der Satzung der Bäder der Gemeinde Havixbeck vom 25.03.2010, zuletzt geändert am 10.04.2014.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Es werden kaum finanzielle Auswirkungen erwartet.

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen

Bürgermeister