Betreff
Abfallgebühren 2023
Vorlage
VO/135/2022
Aktenzeichen
FB II/2 867-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.

Unter Anwendung der Regelungen des KAG wurde eine Gebührenkalkulation Abfall am 16.09.2022 vorgenommen, zu der folgende Ausführungen gemacht werden sollen:

 

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich demnach auf in:

·         Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb)

·         Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)

·         Personal- und Sachkosten

·         Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof

·         Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof

·         Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen

·         Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr, hier 2021).

 

Im nachstehenden Schaubild wird die voraussichtliche Kostenentwicklung 2023 gegenüber der Kalkulation 2022 dargestellt:

 

Nr.aus Kalkulation

Bezeichnung

2023

2022

Unterschied

2.1

Unternehmerkosten

473.000 €

447.000 €

26.000 €

2.2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

583.205 €

579.334 €

3.871 €

2.3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

93.441 €

90.785 €

2.656 €

2.4

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

32.896 €

29.497 €

3.399 €

2.5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

0 €

0 €

0 €

3.

Summe ansatzfähige Kosten

1.182.542 €

1.146.616 €

35.926 €

4.

abzüglich Erlöse

107.024 €

57.514 €

49.510 €

5.

Feststellung d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses

129.780 €

82.125 €

47.655 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

6.4

Umlagefähige Gesamtkosten

945.738 €

1.006.977 €

-61.239 €

 

A.      Begründung der Kostenveränderungen:

Zu 2.1 Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation

Sowohl beim Hausmüllvertrag (Tonnenentleerungen) sowie beim Wertstoffhofvertrag hat der Entsorger Preissteigerungen ab dem 01.01.2023 geltend gemacht. Die Begründungen liegen in den Kostenentwicklungen insbesondere im Kraftstoffkostenbereich sowie bei den Lohnkosten. Die zu berücksichtigen Unternehmerkosten steigen voraussichtlich in der ausgewiesenen Höhe.

 

Zur Kalkulation der transportabhängigen Unternehmerkosten, siehe Punkt 2.2 zu den Ausführungen Abfallmengen.

 

Zu 2.2 Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis Coesfeld (s. Punkt 2.2, Seiten 1 und 2 Gebührenkalkulation)

Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung Coesfeld werden die Gebührensätze, welche der Kreis Coesfeld für die Entsorgung und Verwertung aller Abfallstoffe berechnet, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, außer bei der Verwertung von Altholz und Altmetall angehoben. Wesentlicher Grund für die Erhöhungen sind die stark gestiegenen Energie- und Logistikkosten, die sich unmittelbar auf die Entsorgung und Verwertung der Abfälle auswirken.

Abfallmengen:

Die insgesamt zu zahlenden Kreisgebühren werden aufgrund voraussichtlich zu entsorgender Abfallmengen berechnet. Diese Mengen steigen seit Jahren. Die im vergangenen Kalkulationsjahr angenommenen Steigerungen sind jedoch nicht in dem Maße eingetreten, wie angenommen. Daher wird in der Kalkulation 2023 insgesamt nur eine Mengensteigerung von 1 % angenommen. Das führt dazu, dass die transportabhängigen Unternehmerkosten (Punkt 2.1) sowie die Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis Coesfeld, die stark mengenabhängig sind, geringer kalkuliert werden.

Die moderate Mengenanpassung führt voraussichtlich zu einer geringeren Erhöhung der Entsorgungs- und Verwertungskosten, als aufgrund der enorm gestiegenen Energie- und Logistikosten zu kalkulieren gewesen wären.

 

 

Zu 2.3 Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 7/2021.

Die kalkulierten Personalkosten 2023 sind gegenüber 2022 fast unverändert übernommen worden. Eine geringfügige Erhöhung wurde bei den Leistungen der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld kalkuliert. Die voraussichtlich zu zahlenden Kosten für die gemeinschaftlichen Leistungen aufgrund des Hausmüllvertrages wurden den Ergebnissen 2021 angepasst und somit erhöht.

Neu aufgenommen wurde ein Kalkulationsbetrag für die Anschaffung von Hundkotbeuteln. Im Gemeindegebiet stehen seit geraumer Zeit Tütenspender, aus der sich die Bürgerschaft bei Bedarf Hundekotbeutel kostenlos nehmen darf. Diese Beutel dienen der Abfallentsorgung. Nach Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes dürfen die Anschaffungskosten in die Abfallentsorgung eingerechnet werden, sofern die Tütenspender unmittelbar mit einem „öffentlichen Abfallbehälter“ kombiniert sind.

Von den 12 Standorten erfüllen insgesamt acht diese Voraussetzung. Für diese Standorte enthält die Kalkulation daher einen Betrag von 1.300 €  zur Bestückung mit dem entsprechenden Beutelmaterial.

 

Insgesamt errechnet sich eine geringfügige Erhöhung der Personal- und Sachkosten in der ausgewiesenen Höhe.

 

Zu 2.4 Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof) (s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die Nutzungszeiten des Bürocontainers sowie der Außenbeleuchtungsanlage sind abgelaufen, so dass nunmehr nur noch zwei Anlagen und zwar die Wertstoffhoffläche und die Außenbeleuchtung abgeschrieben bzw. verzinst werden.

Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet.

Grundlage für die Berechnung bilden die Indizes des IT.NRW. Diese Indizes sind gegenüber dem Vorjahr bei den abzuschreibenden Anlagen um rund 20 Prozentpunkte gestiegen. Das führt dazu, dass die einzelnen AfA Beträge gegenüber dem Vorjahr steigen.

Insgesamt sind kalkulatorische AfA i.H.v. 30.535 € ausgewiesen.

 

Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer.

Im Kalkulationsjahr 2023 ist noch Kapital i.H.v 118.023,66 €

€ gebunden. Dieses Kapital gilt es zu verzinsen. Unter Berücksichtigung der Zinsentwicklung und entsprechender Rechtsprechung wird entgegen der bisherigen Verzinsung von 5 % seit 2022 nur noch ein Zinssatz von 2 % zugrunde gelegt, so dass für kalkulatorische Zinsen eine Summe i.H.v. 2.360 € kalkuliert ist.

 

Als Gesamtsumme für AfA und Zinsen wird insgesamt eine Summe i.H.v. 32.896 € ausgewiesen. Gegenüber dem Kalkulationsjahr 2022 errechnet sich damit ein Erhöhungsbetrag i.H.v. 3.399 €.

 

Zu 2.5 Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Wie in den Vorjahren werden in 2023 ebenfalls keine einmaligen Anschaffungen für den Wertstoffhof vorgesehen.

 

Zu 3.  Summe ansatzfähige Kosten (s. Punkt 3, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Unter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 5 errechnet sich eine Reduzierung der ansatzfähigen Kosten gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 35.926 €.

 

Zu 4.  Erlöse (s. Punkt 4, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Unter dieser Kostenposition werden die auf dem Verwertungsmarkt voraussichtlich zu erzielenden Erlöse für bestimmte Abfallfraktionen (E-Schrott, Altmetall, Altpapier) berücksichtigt. Diese Erlöse werden von den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld (WBC) entsprechend der erzielten Marktpreise und eingesammelter Mengen mtl. an die Gemeinde Havixbeck ausgezahlt.

Seit Jahren gibt es große Schwankungen bei den Marktpreisen. Zurzeit werden höhere Preise erzielt, als bisher angenommen und kalkuliert waren. Dieser Umstand führt dazu, dass erfreulicherweise entgegen der Annahme im vergangenen Jahr ein größeres Plus an Erträgen auch in 2022 erzielt wurde.

Die Entwicklung auf dem Verwertungsmarkt ist nur schwer vorhersehbar. Nach Rücksprache mit den Wirtschaftsbetrieben ist selbst eine ungefähre Prognose über die voraussichtliche Entwicklung sehr schwierig. Die bisherige Annahme, dass eine Senkung auf dem Verwertungsmarkt eintrifft, ist bisher nicht vorliegend. Insbesondere werden auf dem Altpapiermarkt mehr Erlöse erzielt, als bisher angenommen.

In den Kalkulationen der Vorjahre wurden die zu erzielenden Erlöse sehr, sehr vorsichtig geschätzt mit dem Ergebnis, dass erfreulicherweise am Ende des jeweiligen Jahres mehr Erlöse vereinnahmt wurden, als kalkuliert waren. Das führt und führte  auch u.a. zu einem hohen Plus beim betriebswirtschaftlichen Ergebnis des Vorjahres. So auch geschehen in 2021 (s. Punkt 5.)

Um hier für das Kalkulationsjahr  Erlöse anzusetzen, sind die Beträge zugrunde gelegt worden, die auch die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld für 2023 kalkulieren. Der bisherige Sicherheitsabschlag von 20 %, der in der Kalkulation des Vorjahres angenommen wurde, wird nicht mehr berücksichtigt und ist somit gestrichen.

Insgesamt werden daher Erlöse von 107.024 € der Kalkulation zugrunde gelegt; ein Plus gegenüber dem Jahr 2022 i.H.v. 49.510 €.

 

Zu 5. Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (s. Punkt 5, Seite 4 Gebührenkalkulation)     

Nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge in 2021 errechnet sich eine Überdeckung i.H.v. 259.560,97 €. Auch diese erfreuliche Überdeckung ist im Wesentlichen auf die erzielten Erlöse im Abrechnungsjahr  2021 bzw. auf die Mengen- und Tonnenentwicklung zurückzuführen. So sind im Jahr 2021 rund 100.000 € Erlöse mehr erzielt worden, als einkalkuliert war.

Der Überdeckungsbetrag muss nach dem KAG innerhalb von vier Jahren wieder den Gebührenzahlern zurückgegeben werden.

Erfreulicherweise ist die Summe aus der Betriebsabrechnung 2021 so hoch, dass der Plusbetrag auf zwei Kalkulationsjahre, also 2023 und 2024 mit 129.780,49 € in 2023 und 129.780,48 € für 2024, aufgeteilt werden kann.

Insbesondere auch im Kalkulationsjahr 2024 kann damit voraussichtlich ein weiteres Ansteigen der Energie- und Kraftstoffkosten abgefangen werden ohne die Gebührenzahler in diesen Jahren besonders zu belasten.

Im Vergleich mit der Kalkulation des Vorjahres errechnet sich damit der ausgewiesene  Unterschiedsbetrag i.H.v. 47.655 €.

 

Zu 6.4 Umlagefähige Gesamtkosten (s. Punkt 6.4, Seite 4 Gebührenkalkulation)

Insgesamt errechnen sich damit umlagefähige Gesamtkosten i.H.v. 945.738 €, welche von den Gebührenzahlern 2023 aufzubringen sind. Der Anrechnung des hälftigen Überschuss aus 2021 führt somit zur Minderung der umlagefähigen Gesamtkosten im Kalkulationsjahr 2023.

Gegenüber dem Kalkulationsjahr 2021 errechnet sich eine Verringerung um 61.239 €.

 

 

 

 

B) Ermittlung der Gebührensätze:

Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

·         Grundgebühr (s. Punkt 6., Seite 5 der Gebührenkalkulation)

Mit der Grundgebühr werden Beträge für Abfallberatung, Behälteränderungsdienste, fixe Unternehmerkosten etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Hierfür werden als Grundgebühr für ein einzelnes Restmüllgefäß 40 € und für eine Biotonne 30 € wie in den Vorjahren angesetzt.

Für die Papiertonne wird keine Grundgebühr berechnet, da hier nur eine Tonnengröße angeboten wird und sich demnach eine Staffelung erübrigt.

Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen.

Mit der kalkulierten Grundgebühr von 251.200 € wird der Höchstbetrag i.H.v. 314.113 € nicht erreicht und ist damit zulässig.

 

·         Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 5 der Gebührenkalkulation)

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt und wird weiterhin so beibehalten.

Unter Zugrundlegung der kalkulierten Restmüllgefäße von 3.754 Stück errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr i.H.v. insgesamt 51.730 €.

 

·         Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 5 Gebührenkalkulation)

Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.

 

Im Einzelnen:

0,0305 € für Restmüll                    (Vorjahr 0,0366 €)

0,0166 € für Biomüll                       (Vorjahr 0,0180 €)

0,0066 € für Papiermüll (Vorjahr 0,0061 €)

 

 

 

 

 

 

·         Gebührensätze (s. Punkt 9., Seite 5 Gebührenkalkulation)

 

Restmüll

Gefäß

Gebühr 2023

Gebühr 2022

Differenz z. Vorjahr

60 l

101,88 €

110,88 €

-9,00 €

80 l

117,84 €

129,96 €

-12,12 €

120 l

149,88 €

168,00 €

-18,12 €

240 l

246,00 €

282,12 €

-36,12 €

1.100 l

1.815,60 €

2.147,28 €

-331,68 €

Biomüll

Gefäß

Gebühr 2023

Gebühr 2022

Differenz z. Vorjahr

120 oh. Filter

81,84 €

86,16 €

-4,32 €

120 mit Filter

87,60 €

91,92 €

-4,32 €

240 oh. Filter

133,56 €

142,32 €

-8,76 €

240 mit Filter

139,44 €

148,20 €

-8,76 €

Papiermüll

Gefäß

Gebühr 2023

Gebühr 2022

Differenz z. Vorjahr

240 l

20,64 €

19,08 €

1,56 €

 

 

 

 

 

 

 

C) Gesamtbetrachtung:

Die Gebühren wurden entsprechend der kalkulierten Kosten festgesetzt.

Erfreulicherweise können die Gebührensätze für Rest- und Biomüll gesenkt werden; die Restmüllgebühren sogar deutlich. Lediglich die Gebühren für die Papiertonnen werden geringfügig angehoben. Das liegt daran, dass die ansatzfähigen Kosten leicht gestiegen sind, jedoch die Erlöse zur Teilsubventionierung der Restmüllgebühren veranschlagt werden.

Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt, welche in der Regel über eine 60 l Restmülltonne, eine 120 l Biotonne ohne Filterdeckel sowie eine Papiertonne verfügt, betragen die zu zahlenden Abfallgebühren in 2023 insgesamt 203,88 €.

Gegenüber 2022 errechnet sich eine Reduzierung der Abfallgebühren in Höhe von 12,24 €, das entspricht 5,66 %.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die aufgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 veranschlagt.

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Jörn Möltgen

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

2022 VO 135 Anlage 1 Gebührenkalkulation Abfall 2023

2022 VO 135 Anlage 2 Entwurf Abfallgebührensatzung 2023

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 16.09.2022 die in der Anlage zur VO/135/2022 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage). 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja