Betreff
Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Wehrführung
Vorlage
VO/133/2022
Aktenzeichen
II/6
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die Aufwandsentschädigungen für die Wehrführung sind zuletzt zum 01.01.2016 angepasst worden und zwar auf monatlich 273 € für den Wehrführer und 136,50 € für den stellvertretenden Wehrführer.

Da der derzeitige Wehrführer Mitarbeiter der Gemeinde Havixbeck ist und zum Teil seine Aufgaben auch während der Dienstzeiten erledigen kann, erfolgt eine Kürzung des Betrages um 1/3.

 

Durch Anpassung der Verordnung des Innenministeriums von Februar 2015 sind zum 01.01.2021 die Aufwandsentschädigungen für BezirksbrandmeisterInnen (850 €) und für die Vertretung angehoben worden.

 

Seit vielen Jahren ist es im Kreis Coesfeld gute geübte Praxis, die Aufwandsentschädigungen der KreisbrandmeisterInnen sowie der WehrführerInnen an die Aufwandsentschädigungen der BezirksbrandmeisterInnen anzugleichen. KreisbrandmeisterInnen sollten 75 % der Aufwandsentschädigung der BezirksbrandmeisterInnen, die WehrführerInnen in Kommunen über 30.000 EinwohnerInnen 75 % und in Kommunen unter 30.000 EinwohnerInnen 50 % der Aufwandsentschädigung der KreisbrandmeisterInnen erhalten.

Die VertreterInnen sollten jeweils 50 % der Aufwandsentschädigung der Wehrführung erhalten.

Diese Regelung hat sich seit Jahren bewährt und wird auch seitens der Kreisbrandleitung begrüßt.

 

Vor dem Hintergrund, dass die letzte Anpassung bereits Jahre zurückliegt und die Steigerung der Lebenshaltungskosten und der Verbraucherpreise in dieser Zeit durchaus spürbar waren, erscheint mir die jetzt notwendige Anhebung der Aufwandsentschädigungen um rd. 17 % durchaus moderat.

 

Ich empfehle Ihnen daher ab dem 01.01.2023 die Aufwandsentschädigung des Wehrführers auf 319 € und die des Stellvertreters auf 159,50 € anzuheben.

Da der derzeitige Wehrführer Mitarbeiter der Gemeinde Havixbeck ist, erfolgt eine Reduzierung des Auszahlungsbetrages um 1/3 auf monatlich 223,30 €.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die monatliche Aufwandsentschädigung für den Wehrführer auf 319 € und für den stellvertretenden Wehrführer auf 159,50 € ab dem 01.01.2023 anzuheben.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Anhebung der bisherigen Sätze entstehen Mehraufwendungen in Höhe von jährlich rund 770 €, die im Produkt 0207 (Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz) zur Verfügung zu stellen sind.

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen

Bürgermeister