Betreff
Neuregelung der Vereinszuschüsse
Vorlage
VO/131/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Mit Abschluss der letzten Haushaltsberatungen hat der Gemeinderat die Verwaltung gebeten, die bisherigen Zuschussregelungen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Mit der überarbeiteten Fassung werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

·         Klarstellung der Zuschusskategorien in (a) laufende Vereinszuschüsse, (b) Zweckzuschüsse und (c) Sonderförderungen.

·         Selbstverpflichtung der antragsstellenden Institutionen nach dem Einhalten von Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

·         Vereinszuschüsse sollen nur noch dann ausbezahlt werden, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder ihren Erstwohnsitz im Gemeindegebiet haben

·         Die besondere Förderwürdigkeit wurde für „Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden“ präzisiert

·         Die Laufenden Zuschüsse dürfen 1.000,- EUR nicht mehr überschreiten und werden erst ab einer Höhe von 100,- EUR ausgezahlt. Hiermit wird Verwaltungsaufwand für Kleinstbeträge vermieden. Damit ergibt sich automatisch eine entsprechende Mindestmitgliederzahl an Mitgliedern zur Voraussetzung der vereinsbezogenen Bezuschussung. 

·         Die bisherige Förderung von Maßnahmen zur Freizeitgestaltung von Jugendlichen wird zugunsten einer Erhöhung der personenbezogenen Förderung pro Kind von 4 EUR auf 4,5 EUR gestrichen. Sollten Vereine die 1.000,- EUR-Zuschussgrenzen jedoch erreicht haben, können sie für die Freizeitgestaltung von Jugendlichen eine zusätzliche Förderung beantragen.

·         Die personenbezogene Förderung von 1 EUR pro Erwachsener wird beibehalten, ab einem Alter von 70 Jahren jedoch auf 2 EUR verdoppelt um Anreize für Vereinsarbeit für Seniorinnen und Senioren zu schaffen.

·         Die Zweckzuschüsse werden sechs Kategorien zugeordnet. Für diese Kategorien bildet die Verwaltung mit Haushaltsaufstellung und in Abhängigkeit der vorliegenden Anträge jeweils Budgets die durch die Anzahl der jeweiligen Anträge geteilt werden. Damit soll ohne längere parteipolitische Diskussionen eine Gleichbehandlung innerhalb der Kategorien erreicht werden.

Von einer generellen Festbetragsdefinition (z.B. Jubiläen erhalten generell 100,- EUR) wird zurzeit noch abgesehen, ist mittelfristig jedoch angestrebt.

·         Für AntragstellerInnen für Sonderförderungen wird ein Abstimmungsgespräch mit der Verwaltung zur Fördervoraussetzung, um die Förderwürdigkeit und eine Drittmittel-finanzierte Unterstützung zu prüfen zu können. 

 

Beschlussvorschlag 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Neuregelung der Zuschüsse für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen ab dem Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen im Gemeindegebiet von Havixbeck gemäß Anlage 1 zur VO/131/2022.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Alle Zuschusskategorien sind freiwillige Leistungen der Gemeinde. Die Höhe des Zuschussbudgets wird mit den jeweiligen Haushaltsberatungen festgelegt.