Betreff
Beratung über den Antrag von Anwohnern des Baugebietes "Schmitz Kamp" auf endgültige Herstellung der Erschließungsstraßen
Vorlage
012/2010
Aktenzeichen
IV.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

1.    Siehe anliegenden Antrag der Anwohner vom 20.11.2009.

 

Die Gemeinde Havixbeck hat bisher den endgültigen Straßenausbau davon abhängig gemacht, dass ca. 80 % der Grundstücke bebaut waren. Dies hatte zum einen den Grund, dass die Bautätigkeit fast vollständig abgeschlossen war und insofern Schäden an den dann endgültig hergestellen Erschließungsanlagen durch Bautätigkeit nicht mehr zu befürchten war.

 

Zum anderen war dann auch sichergestellt, dass die Gemeinde Havixbeck 80% der zur Refinanzierung der Baumaßnahmen kalkulierten Erschließungsbeiträge vereinnahmt hat.

 

Beim Baugebiet „Schmitz Kamp“ geht die Bebauung seit Jahren sehr langsam voran. Die Erschließungsbeiträge sind der Gemeinde Havixbeck jedoch vom bisherigen Eigentümer für das ganze Gebiet vollständig zugeflossen.

 

Im Bereich des in anliegendem Lageplan dargestellten Spielplatzes befinden sich 8 Baugrundstücke, von denen 5 bereits bebaut sind. Insofern halte ich es für vertretbar, den schraffiert dargestellten Straßenbereich als ersten Erschließungsabschnitt schon jetzt herzustellen, um denjenigen, die dort zum Teil seit Jahren ihre Grundstücke bewohnen, eine fertige Anliegerstraße zu schaffen.

 

Einen weitergehenden Ausbau der Straßen halte ich vor dem Hintergrund, dass Schäden an den Verkehrsflächen durch zukünftige Bautätigkeit möglichst zu vermeiden sind, für nicht vertretbar. Darüber hinaus ist m.E. eine Herstellung des Spielplatzgeländes zurzeit ebenfalls nicht erforderlich, da in unmittelbarer Nachbarschaft im Baugebiet Blick entsprechende Flächen zur Verfügung stehen und für die im Bereich Schmitz Kamp lebenden 3 minderjährigen Kindern dieser kurze Weg zumutbar ist. Gleichwohl sollte diese Spielplatzfläche eingeebnet und mit Rasen eingesät werden, damit sie für Bewegungsspiele zur Verfügung steht.

 

Die für die genannten Maßnahmen entstehenden Kosten betragen nach vorsichtigen Schätzungen ca. 90.000,00 €, so dass dieser Betrag dann in den Haushaltsplanentwurf 2010 eingestellt werden kann.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den ersten Erschließungsabschnitt für die endgültige Herstellung der Baustraßen im Baugebiet „Schmitz Kamp“ im Jahr 2010 durchführen zu lassen, und zwar entsprechend dem der Verwaltungsvorlage 0012/2010 beigefügten Plan.

 

Die Verwaltung  wird beauftragt, die notwendigen Finanzmittel in Höhe von ca. 90.000,00 € in den Haushaltsplanentwurf 2010 aufzunehmen. Unmittelbar nach Rechtskraft des Haushaltes sind die notwendigen Baumaßnahmen zu veranlassen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein            Verwaltungs-         Vermögens-

                                                                                                         haushalt                    haushalt

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Produktbereich 12, Produkt 1201 (Verkehrsflächen und –anlagen) ist die bisher im Finanzplan für das Jahr 2011 vorgesehene Erschließungsmaßnahme „Straßenbau Schmitz Kamp“ mit 90.000,00 € vorzuziehen in das Haushaltsjahr 2010 und entsprechend zu veranschlagen. Für das Jahr 2011 sind die im Finanzplan angesetzten Beträge auf 230.000,00 € zu reduzieren.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller