Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Masbeck – Teil 1“ ist zu einem Zeitpunkt erarbeitet und als Satzung beschlossen worden, als die Ausgestaltung der verkehrlichen Anbindung von der Münsterstraße aus in das Gebiet noch nicht politisch entschieden war. Die Dimensionierung der Verkehrsflächen wurde daher so gewählt, dass sowohl die Erschließungsvariante mit einer geteilten Fahrbahn als auch die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes möglich war.
In der o.a. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Wohnen wird voraussichtlich die Entscheidung zur Gestaltung des Knotenpunktes getroffen (vgl. auch VO/048/2021). Dies hat zur Folge, dass die Verkehrsflächen dann dem tatsächlichen Flächenbedarf entsprechend reduziert werden können.
Im Zeitpunkt der Erarbeitung des Bebauungsplanes ist davon ausgegangen worden, dass lediglich eine von zwei benötigten Kitas an der Münsterstraße errichtet werden soll. Nunmehr hat sich gezeigt, dass beide Kita-Gebäude im Bereich des Bebauungsplanes realisiert werden sollen. Ebenfalls in der o.a. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Wohnen soll die Freigabe der Hochbauentwürfe erfolgen (vgl. VO/056/2021). Aus diesem Grunde ist auch die Anpassung der Baufelder notwendig, damit der im Gestaltungsbeirat vorgestellte Entwurf auch bauplanungsrechtlich realisiert werden kann.
In der Sitzung des Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen wird seitens der Verwaltung ein Planentwurf vorgestellt, der die Beschlusslage zur Erschließung und zum Hochbauentwurf berücksichtigt.
Das zweistufige Verfahren soll mit der vorgezogenen
Öffentlichkeitsbeteiligung zeitnah begonnen werden, mit dem Ziel nach
Vorberatung in der Ratssitzung am 7.10.2021 die Offenlage zu beschließen und in
der Ratssitzung am 9.12.2021 den Satzungsbeschluss fassen zu können.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur Änderung des
Bebauungsplanes „Masbeck – Teil 1“ der Gemeinde Havixbeck im förmlichen
Verfahren mit dem Ziel, die Festsetzungen der Verkehrsflächen und der
bebaubaren Flächen bedarfsgerecht zu verändern.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Jörn Möltgen