Betreff
Antrag der Bezirksschüler*innenvertretung Kreis Coesfeld auf Mitwirkung im Ausschuss für Bildung und Schule
Vorlage
VO/031/2021
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag

 

Der Gemeinderat hat seiner Verpflichtung nach § 85 Schulgesetz NRW (SchulG), für die von ihm getragenen Schulen einen Schulausschuss zu bilden, Rechnung getragen. Er hat  mit diesen Aufgaben den Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe mit 13 Ausschussmitgliedern beraut. Nach dem SchulG können neben Vertretungen der Kirchen auch Vertreter*innen der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. In Havixbeck werden diese Aufgaben seit jeher von den Leitungen der AFG, der Baumberge Grundschule sowie der Münsterlandschule Tilbeck wahrgenommen. Wenn eine Schule hier eine andere Reglung wünscht, spricht nach den Vorschriften des SchulG nichts dagegen, wobei allerdings immer der Bezug zu den Schulen im Ort vorhanden sein sollte.

 

Da die Bezirksschüler*innenvertretung auf Kreisebene organisiert ist und jede einzelne Schule örtliche Strukturen für die Schüler*innenmitverwaltung geschaffen hat, sollte auf eine zusätzliche Berufung von Vertretungen aus dem Kreis Coesfeld verzichtet werden. Durch die enge Zusammenarbeit der Schulleitungen mit den Schüler*innenmitverwaltungen ist gewährleistet, dass auch die Belange der Schülerschaft im gewünschten und notwendigen Maß in die politischen Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

 

Insofern empfehlen wir, dem Antrag nicht zu entsprechen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Bezirksschüler*innenvertretung des Kreises Coesfeld vom 15.01.2021 nicht zu entsprechen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen