Begründung 

 

Der Fortbestand der vorhandenen Vereins-, Verbands- und sonstigen Organisationsstrukturen als positiver Standortfaktor für den Ort soll durch eine weitgehende Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung gesichert werden. Gleichzeitig kann damit auch die Anerkennung der vielfach ehrenamtlich aktiven Menschen erfolgen. Neben der Gewährung von finanziellen Zuschüssen geschieht Vereinsförderung in Havixbeck seit vielen Jahren auch durch die größtenteils unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere Sportplätze, Sporthallen, Forum und weitere Versammlungsstätten) an unterschiedliche Institutionen.

 

 

Laufende Bezuschussung:

 

Wie in  den Vorjahren sind  auch für 2021 die jährlich wiederkehrenden Zuschüsse unter Berücksichtigung von Änderungen (Mitgliederzahl) bzw. Anpassung an den Mindestbetrag auf vergleichbarem Niveau geplant worden.

 

Neben dem laufenden Vereinszuschuss („Personenbezogener Zuschuss“) wurden aber auch Anträge auf Zweckzuschüsse für laufende Aufwendungen, Jubiläen oder Einzelveranstaltungen gestellt und entsprechend im Haushalt eingeplant. Die Verwaltung empfiehlt diesbezüglich Folgendes:

 

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Havixbeck,

Ev. Kirchengemeinde Havixbeck,

VdK-Ortsverband Havixbeck,

Zentralrendantur der katholischen Kirchengemeinde im Dekanat Dülmen:

Die Anträge der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Havixbeck, Ev. Kirchengemeinde Havixbeck, VdK-Ortsverband Havixbeck, Zentralrendantur der katholischen Kirchengemeinde im Dekanat Dülmen entsprechend den Anträgen der Vorjahre und somit der ortsüblichen Praxis, sodass auch hier Zuschüsse wie in der Vergangenheit geplant wurden, die entsprechend zu bewilligen wären.

 

Blasorchester Havixbeck:

Das Blasorchester Havixbeck hat im Rahmen Ihrer Antragstellung einen Zuschuss i.H.v. insgesamt 1.800,00 € beantragt. Dieser setzt sich aus einem Betrag i.H.v. 200,00 € für die Instrumentennutzung sowie i.H.v. 1.600,00 € für Betriebskosten entsprechend der Rechnung der Musikschule zusammen. Bei den in Rechnung gestellten Betriebskosten sieht die Verwaltung die Gefahr der Doppelförderung, da die Musikschule selbst zum einen keinerlei Kosten für die Gebäudenutzung zahlt und zum anderen lediglich die Strom- und Wasserkosten selbst trägt. Diese werden jedoch durch den unmittelbar an die Musikschule durch die Gemeinde gewährten Zuschuss vollständig abgedeckt.

Dementsprechend regt die Gemeinde an, lediglich einen Zuschuss in Höhe von 200,00 € und somit für die Instrumentennutzung zu gewähren. Eine darüber hinausgehende Förderung wäre daher abzulehnen.

 

Ev. Familienbildungsstätte Münster

Die Ev. Familienbildungsstätte beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 1.500,00 € für die Planung, Organisation und Durchführung von Familienbildungsangeboten in Havixbeck. Zur Unterstützung der Angebote der Familienbildungsstätte ist ein Zuschuss aus Sicht der Verwaltung daher durchaus zu unterstützen.

 

Heimatverein Havixbeck e.V.,

Organisatioskomitee Havixbecker Kinderkarneval,

Trimm- und Bolzplatzgemeinschaft Masbeck e.V.:

Alle drei Institutionen haben nachvollziehbar erklärt, dass auf Grund der aktuellen Corona-Lage keine Einnahmen durch Veranstaltungen stattfinden konnten, jedoch die laufenden Kosten weiterhin zu tragen sind.

Aus diesem Grunde unterstützt die Gemeinde diese Anträge vor dem Hintergrund das Fortbestehen der Vereine auch währen der Corona-Pandemie zu sichern.

 

Hospizbewegung Havixbeck e.V.

Die Hospizbewegung Havixbeck e.V. beantragt für die laufenden Aufwendungen wie Miete, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen, sowie für Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit einen Zuschuss i.H.v. 500,00 €.

Um das Fortbestehen des Vereins zu sichern sollten auch dieser Zuschuss gewährt werden.

 

KJG St. Dionysius Havixbeck:

Die KJG St. Dionysius Havixbeck feiert in 2021 ihr 60 jähriges Jubiläum.
Dementsprechend sieht die Verwaltung einen Zuschuss i.H.v. 100,00 € vor.

 

Die in der Anlage 1 dargestellten Sonderförderungen entsprechen den in der Vergangenheit durch den Rat genehmigten Sonderförderungen für Vereine, Verbände und Organisationen, sodass diese auch für das 2021 eingeplant wurden.

 

Darüber hinaus sind bei der Gemeinde die in der Anlage 2 veranschaulichten Anträge auf eine einmalige Sonderförderung eingegangen. Der Gemeinderat hat diesbezüglich zu entscheiden, ob solche Anträge aufgegriffen werden und in welcher Höhe ggf. ein Zuschuss gewährt werden soll. Aus diesem Grunde sind diese Beträge noch nicht im Entwurf der Haushaltssatzung 2021 eingeplant.

 

  1. Antrag des Kleingartenvereins „Am Siebenbach“               Zuschusshöhe: ca. 39.000,00 €

    Der Kleingartenverein beantragt zum einen den Austausch des Sandes auf dem in der Kleingartenanlage befindlichen Spielplatzes. Da dieser auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist, schlägt die Verwaltung vor den Austausch durch den Bauhof vornehmen zu lassen. Diesbezüglich würden die Material- und Personalkosten als Zuschuss gewährt.

In Bezug auf die Zaunanlage verweist die Verwaltung auf den bestehenden Pachtvertrag. Hier ist eindeutig geregelt, dass dem Pächter die Pflege sowie derartige Ersatzbeschaffungen obliegen. Da aber Fördermittel für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben in dieser Form nur durch die Gemeinde beantragt werden können, ist bereits eine entsprechend Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2021 seitens der Gemeinde über den Kreis Coesfeld an die zuständige Bezirksregierung erfolgt. Sollten diese positiv beschieden werden, ist eine Weiterleitung an den Kleingartenanlage angezeigt. Demzufolge würde sich der Zuschussbetrag hier auf den Eigenanteil von ca. 9.000,00 € reduzieren.

Da es sich hier jedoch um Zaunanlagen zwischen den einzelnen Parzellen der Kleingärtner handelt, ist es dem Kleingartenverein durchaus zuzumuten diese selbst zu tragen. Da diese Situation nicht überraschend kommt, sondern ein Austausch bereits über Jahre bekannt und Voraus geplant sein sollte, wäre es durchaus denkbar gewesen hier entsprechende Rücklagen zu bilden. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung einen weiterer Zuschuss an dieser Stelle abzulehnen.

 

  1. Antrag Reit- und Fahrverein Havixbeck-Hohenholte          Zuschusshöhe: 26.500,00 €

 

Der Reit- und Fahrverein beantragt einen Zuschuss der Gemeinde zur Modernisierung und Erweiterung von Pferdeboxen zur Unterbringung der vereinseigenen Schul- und Voltigierpferde.

 

  1. Sportverein Gelb-Schwarz Hohenholte e.V.                              Zuschusshöhe: 120.000,00 €

 

Der Sportverein Gelb-Schwarz Hohenholte e.V. beantragt zum einen die Gewährung eines Zuschusses zur Jugendarbeit. Der Sportverein ist Mitglied des Gemeindesportbundes. Der Gemeindesportbund erhält bereits einen Zuschuss i.H.v. 25.000,00 €, der durch diesen an die jeweiligen Sportvereine verteilt wird. Da die Vereinbarung mit dem Gemeindesportbund eine Doppelförderung der Mitgliedsvereine nicht vorsieht, ist der Antrag von Gelb-Schwarz Hohenholte e.V. entsprechend abzulehnen.

Darüber hinaus wird die Bezuschussung des geplanten Baus einer Kunstrasenspielfläche beantragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 385.000,00 €. Der Verein erhält diesbezüglich aus dem Fördertopf „Moderne Sportstätten 2022“ bereits eine Zuwendung i.H.v. 179.000,00 €. Den nicht durch Eigenmittel und Darlehensaufnahme gedeckten Betrag i.H.v. 120.000,00 € wird nunmehr als Zuschuss von der Gemeinde beantragt. Der Verein regt an, diesen ggf. auf drei Jahre aufzuteilen, was zu einer jährlichen Bezuschussung i.H.v. 40.000,00 € führen würde.

 

  1. SV Schwarz-Weiß Havixbeck e.V.                                                    Zuschusshöhe: 30.000,00 €

 

Der Sportverein Schwarz-Weiß Havixbeck e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses für den geplanten Neubau eines Umkleidegebäudes im Sportzentrum. Die Maßnahme beläuft sich auf Gesamtkosten von 95.000,00 €, die vom Land NRW ebenfalls aus dem Topf „Moderne Sportstätten 2022“ mit einem Betrag von 75.000,00 € gefördert werden. Hinzukommen Arbeiten an den Außenanlagen i.H.v. insgesamt 10.000,00 €. Dementsprechend ergibt sich hier eine beantragte Zuschusshöhe von 30.000,00 €.

 

  1. Tennisclub Havixbeck e.V.                                                                       Zuschusshöhe: 3.000,00 €

 

Der Tennisclub Havixbeck e.V. beantragt für die Sanierungsarbeiten an der Heizungsanlage und dem Flachdach die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 3.000,00 €. Die Maßnahme mit Gesamtkosten von rund 37.400,00 € wird bereits durch das Land NRW aus dem Fördertopf „ Moderne Sportstätten 2022“ mit rund 32.800,00 € gefördert. Demzufolge verbleibt ein Eigenanteil i.H.v. 4.600,00 € für den Tennisclub.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2021 den Ausführungen dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen  Vgl. Haushaltsausführungen.

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen