Begründung
s. anliegenden Antrag mit Vertragsentwurf
Das Jugendorchester Havixbeck e. V. hat mit Schreiben vom 29.02.2020 beantragt, eine vertragliche Regelung mit der Gemeinde Havixbeck zu schließen, die das Ziel hat, die Arbeit des Vereins durch eine Erhöhung der laufenden Zuschüsse sowie der Überlassung von Räumlichkeiten zu unterstützen und zu verstetigen.
Dem Jugendorchester kommt als Teil des kulturellen Lebens in Havixbeck eine ganz wesentliche Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat die Gemeinde dem Verein auch seit Jahren das gemeindeeigene Musikschulgebäude überlassen und laufende jährliche Zuschüsse in Höhe von z. Zt. rd. 62.000 € gewährt. Trotz steigender Schülerzahlen gelingt es dem Verein jedoch nicht mehr, über Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen und Zuschüsse die Ausgaben vollständig zu decken. Vielmehr entsteht ein jährliches Defizit, das ein möglichst zeitnahes Gegensteuern erforderlich macht.
Das Jugendorchester hat beantragt, die laufenden Zuschüsse der Gemeinde unbefristet deutlich zu erhöhen (einschließlich fester jährlicher Steigerungsraten) und darüber hinaus in einem Vertrag die Zuschussgewährung und die Raumnutzungsmodalitäten dauerhaft zu regeln. Der hier vorliegende Vertragsentwurf ist in ganz wesentlichen Punkten hinsichtlich der Gebäudenutzung deckungsgleich mit den schon bestehenden Regelungen zur Vermietung des Schulgebäudes. Insofern wird hier aus Sicht der Gemeinde kein vorrangiger Regelungsbedarf gesehen.
Der Wunsch, die Zuschussgewährung auch in Form eines Vertrages zu regeln, bedarf einer sorgfältigen und umfassenden Vorbereitung durch die Verwaltung. Diese Arbeiten können für die laufende Sitzungsfolge nicht abgeschlossen werden, so dass hier mehr Zeit erforderlich ist.
Das Jugendorchester benötigt gleichwohl schon jetzt ein Signal aus der Politik, ob und in welcher Höhe dem Grunde nach eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses möglich ist, um die Vereinsarbeit auch weiterhin auf eine solide Basis zu stellen.
Ich schlage Ihnen daher vor, die Grundsatzentscheidung über die Erhöhung des jährlichen Zuschusses um bis zu 35.500 € befristet für 3 Jahre schon jetzt zu treffen. Nach Ablauf dieser Frist muss diese neue Regelung evaluiert werden, und zwar sowohl beim Jugendorchester als auch bei der Gemeinde Havixbeck. Dabei ist neben der Betrachtung der Qualität der Musikschularbeit auch die Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen beim Verein zu hinterfragen. Dies gilt für die politische Gemeinde insbesondere hinsichtlich des weiter bestehenden finanziellen Spielraumes für eine Fortsetzung dieser freiwilligen Fördermaßnahme.
Der Betrag von zusätzlich 35.500 € entspricht in etwa dem Antragsvolumen des Vereins für das Jahr 2020. Aus diesem Grunde sollte er – ohne jährliche Steigerungsrate – für die Betrachtung der nächsten 3 Jahre zugrunde gelegt werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020 nicht enthalten und bedürfen insofern der überplanmäßigen Bereitstellung mit entsprechender Genehmigung des Gemeinderates.
Sobald die vorbereitenden Arbeiten für die Regelungen der geänderten Bezuschussungsmodalitäten abgeschlossen sind, kann voraussichtlich in der 3. Sitzungsfolge der erforderliche Ratsbeschluss zur Genehmigung gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, die Arbeit des Jugendorchesters Havixbeck e.V.
zukünftig finanziell weiter zu fördern, und zwar über das bisherige Maß hinaus
mit einem jährlichen Erhöhungsbetrag von bis zu 35.500 €. Die Bezuschussung ist
zunächst auf einen Zeitraum von 3 Jahren befristet; diese Fördermaßnahme ist
nach Ablauf der 3 Jahre zu evaluieren.
Der Bürgermeister möge die notwendigen
vertraglichen Regelungen mit dem Jugendorchester verhandeln.
Die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen Ausgabe wird nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses in der 3. Sitzungsfolge beraten.
Finanzielle
Auswirkungen: x
ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Der Vertragsentwurf
des Jugendorchesters sieht eine unbefristete Laufzeit mit einer Kündigungsfrist
von 3 Jahren vor, frühestens 31.12.2025.
Bei einer
uneingeschränkten Umsetzung des Antrages des Jugendorchesters ergeben sich
nicht geplante Mehrausgaben in Höhe von rd. 36.600 € für das HH-Jahr 2020. Für
die Folgejahre ist in dem Vertragsentwurf eine Steigerung der Förderung (Inflationsrate)
in Höhe von 2,5 % p.a. vorgesehen
Sollte dies dem
politischen Willen entsprechen, müssten für das HH- Jahr 2020 36.600 € überplanmäßig beschlossen werden. Das
geplante Jahresergebnis würde sich entsprechend verringern.
Trotz der sich inzwischen
abzeichnenden Verschlechterung der Einnahmesituation der Gemeinde, ist der
Haushaltsausgleich im laufenden Haushaltsjahr bei einer Erhöhung des Zuschusses
um 35.500 € entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefährdet. Sollte die finanzielle Gesamtsituation der
Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt eine Zuschussgewährung in dieser Höhe
jedoch nicht mehr zulassen, wäre bei einer nichtbefristeten Regelung ein
Nachsteuern seitens der Gemeinde nicht mehr möglich. Die Gemeinde würde sich
vertraglich unbefristet binden und müsste dann ggfls. andere freiwillige
Leistungen im Rahmen ihrer noch verbleibenden finanziellen Möglichkeiten
verringern.
Insofern sollte
auch aus Gründen der Haushaltssicherheit von einer zeitlich unbeschränkten und
jährlich steigenden Bezuschussung zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen werden.
Klaus Gromöller