Betreff
Förderantrag des Jugendorchesters Havixbeck e.V.
Vorlage
VO/026/2020
Aktenzeichen
I/II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag mit Vertragsentwurf

 

Das Jugendorchester Havixbeck e. V. hat mit Schreiben vom 29.02.2020 beantragt, eine vertragliche Regelung mit der Gemeinde Havixbeck zu schließen, die das Ziel hat, die Arbeit des Vereins durch eine Erhöhung der laufenden Zuschüsse sowie der Überlassung von Räumlichkeiten zu unterstützen und zu verstetigen.

 

Dem Jugendorchester kommt als Teil des kulturellen Lebens in Havixbeck eine ganz wesentliche Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat die Gemeinde dem Verein  auch seit Jahren das gemeindeeigene Musikschulgebäude überlassen und laufende jährliche Zuschüsse in Höhe von z. Zt. rd. 62.000 € gewährt. Trotz steigender Schülerzahlen gelingt es dem Verein jedoch nicht mehr, über Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen und Zuschüsse die Ausgaben vollständig zu decken. Vielmehr entsteht ein jährliches Defizit, das ein möglichst zeitnahes Gegensteuern erforderlich macht.

 

Das Jugendorchester hat beantragt, die laufenden Zuschüsse der Gemeinde unbefristet deutlich zu erhöhen (einschließlich fester jährlicher Steigerungsraten) und darüber hinaus in einem Vertrag die Zuschussgewährung und die Raumnutzungsmodalitäten dauerhaft zu regeln. Der hier vorliegende Vertragsentwurf ist in ganz wesentlichen Punkten hinsichtlich der Gebäudenutzung deckungsgleich mit den schon bestehenden Regelungen zur Vermietung des Schulgebäudes. Insofern wird hier aus Sicht der Gemeinde kein vorrangiger Regelungsbedarf gesehen.

Der Wunsch, die Zuschussgewährung auch in Form eines Vertrages zu regeln, bedarf einer sorgfältigen und umfassenden Vorbereitung durch die Verwaltung. Diese Arbeiten können für die laufende Sitzungsfolge nicht abgeschlossen werden, so dass hier mehr Zeit erforderlich ist.

 

Das Jugendorchester benötigt gleichwohl schon jetzt ein Signal aus der Politik, ob und in welcher Höhe dem Grunde nach eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses möglich ist, um die Vereinsarbeit auch weiterhin auf eine solide Basis zu stellen.

 

Ich schlage Ihnen daher vor, die Grundsatzentscheidung über die Erhöhung des jährlichen Zuschusses um bis zu  35.500 € befristet für 3 Jahre schon jetzt zu treffen. Nach Ablauf dieser Frist muss diese neue Regelung evaluiert werden, und zwar sowohl beim Jugendorchester als auch bei der Gemeinde Havixbeck. Dabei ist neben der Betrachtung der Qualität der Musikschularbeit auch die Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen beim Verein zu hinterfragen. Dies gilt für die politische Gemeinde insbesondere  hinsichtlich des weiter bestehenden finanziellen Spielraumes für eine Fortsetzung dieser freiwilligen Fördermaßnahme.

 

Der Betrag von zusätzlich 35.500 € entspricht in etwa dem Antragsvolumen des Vereins für das Jahr 2020. Aus diesem Grunde sollte er – ohne jährliche Steigerungsrate – für die Betrachtung der nächsten 3 Jahre zugrunde gelegt werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020 nicht enthalten und bedürfen insofern der überplanmäßigen Bereitstellung mit entsprechender Genehmigung des Gemeinderates.

 

Sobald die vorbereitenden Arbeiten für die Regelungen der geänderten Bezuschussungsmodalitäten abgeschlossen sind, kann voraussichtlich in der 3. Sitzungsfolge der erforderliche Ratsbeschluss zur Genehmigung gefasst werden. 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Arbeit des Jugendorchesters Havixbeck e.V. zukünftig finanziell weiter zu fördern, und zwar über das bisherige Maß hinaus mit einem jährlichen Erhöhungsbetrag von bis zu 35.500 €. Die Bezuschussung ist zunächst auf einen Zeitraum von 3 Jahren befristet; diese Fördermaßnahme ist nach Ablauf der 3 Jahre zu evaluieren.  Der Bürgermeister möge die notwendigen  vertraglichen Regelungen mit dem Jugendorchester verhandeln.

Die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen Ausgabe wird nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses in der 3. Sitzungsfolge beraten.

Finanzielle Auswirkungen:                                       x ja         nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Vertragsentwurf des Jugendorchesters sieht eine unbefristete Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren vor, frühestens 31.12.2025.

Bei einer uneingeschränkten Umsetzung des Antrages des Jugendorchesters ergeben sich nicht geplante Mehrausgaben in Höhe von rd. 36.600 € für das HH-Jahr 2020. Für die Folgejahre ist in dem Vertragsentwurf eine Steigerung der Förderung (Inflationsrate) in Höhe von 2,5 % p.a. vorgesehen

 

Sollte dies dem politischen Willen entsprechen, müssten für das HH- Jahr 2020 36.600  € überplanmäßig beschlossen werden. Das geplante Jahresergebnis würde sich entsprechend verringern.

Trotz der sich inzwischen abzeichnenden Verschlechterung der Einnahmesituation der Gemeinde, ist der Haushaltsausgleich im laufenden Haushaltsjahr bei einer Erhöhung des Zuschusses um 35.500 € entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefährdet.  Sollte die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt eine Zuschussgewährung in dieser Höhe jedoch nicht mehr zulassen, wäre bei einer nichtbefristeten Regelung ein Nachsteuern seitens der Gemeinde nicht mehr möglich. Die Gemeinde würde sich vertraglich unbefristet binden und müsste dann ggfls. andere freiwillige Leistungen im Rahmen ihrer noch verbleibenden finanziellen Möglichkeiten verringern.

 

Insofern sollte auch aus Gründen der Haushaltssicherheit von einer zeitlich unbeschränkten und jährlich steigenden Bezuschussung zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller