Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Siehe beiliegenden Antrag der Senioren Union Havixbeck vom 10.11.2019.
1.) Fahrradweg von Klute bis zur Kreuzung Wildermann
Der Straßenbaulastträger für den o.g. Straßenabschnitt entlang der L874 ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
In der
Priorisierungsliste des Landesbetriebs Straßenbau NRW für den Radwegebau an
Landstraßen in 2020 wird die Maßnahme „Radweg L874 – nördlich Havixbeck“
derzeit auf Rang 24 geführt.
Das Jahresprogramm
wird dem Regionalrat Münster jeweils zur Entscheidung vorgelegt.
Da die im Antrag
der Seniorenunion dargestellte Gefährdung von Radfahrern aufgrund des
Verkehrsaufkommens und der gefahrenen
Geschwindigkeiten durchaus nachvollziehbar ist, sollte die Verwaltung mit den
Landesbetrieb Straßenbau NRW den Sachverhalt nochmals erörtern, um ein
Vorziehen der Maßnahme auf der Priorisierungsliste zu erreichen.
2.) Verbindung
vom Südostring in Richtung Altenberger Straße zum Sportzentrum Althoffsweg, als
Rad-und Fußweg.
Die kürzeste
Verbindung zwischen Schützenstraße und Altenberger Straße in Richtung
Sportzentrum verläuft ganz überwiegend über Privatflächen. Zunächst wären daher
Gespräche mit den Grundstückseigentümern bzgl. einer Gestattungsvereinbarung zu
führen. Darüber hinaus müsste die Trasse angelegt und unterhalten werden.
Die Verwaltung
empfiehlt von der Schaffung einer zusätzlichen Trasse abzusehen, da bereits für Radfahrer
verschiedene Routen zur Verfügung stehen, und zwar zum einen über die Kardinal
von Hartmann Straße/Pater-Hardt Straße und über die beiden Bauabschnitte des
Habichtsbachs.
3.) Ab Ecke
Krotoszynski Hauptstraße bis Einmündung Gennericher Weg, besteht der Bedarf in
Abständen Kopfsteinpflastersteine durch größere Platten zu ersetzen.
Als ein
Handlungsschwerpunkt ist in dem „Integrierten städtebaulichen Handlungskonzept der Gemeinde Havixbeck“ (ISHK) ist u.a. die Verbesserung der
Barrierefreiheit enthalten.
In einer Untersuchung durch das Büro WoltersPartner
wurde der Bereich zwischen Schulstraße, Schultenkamp sowie Altenberger Straße
und Blickallee auf mögliche Handlungsempfehlungen hinsichtlich der
Barrierefreiheit geprüft. Dabei sind bereits Erkenntnisse aus Untersuchungen
des Seniorenbeirates miteinbezogen worden. Die barrierearme Gestaltung von
Wegen gewinnt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zunehmend an
Bedeutung. Einzelne Maßnahmen wurden bereits realisiert (Hauptstraße,
Kirchplatz, Altenberger Straße), andere gilt es noch umzusetzen, und zwar z. B.
durch die Herstellung von Pflasterstreifen
mit erschütterungsarmer Oberfläche, wie von der Senioren Union Havixbeck
gefordert.
Die Verwaltung empfiehlt, die barrierefreie
Umgestaltung des Ortskerns im Rahmen
eines Gesamtkonzeptes und mit entsprechender Förderung im Sinne des ISHK
vorzunehmen. Die hierzu notwendigen vorbereitenden Planungen sollten dann
aufgenommen werden, wenn ein entsprechender Förderzugang besteht.
Gleichwohl besteht die Möglichkeit kleinere Verbesserungen im Rahmen der Straßenunterhaltung umzusetzen. Die Einzelheiten sollten mit Vertretern der Seniorenunion unter weiterer Beteiligung des Seniorenbeirats abgestimmt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt,
- mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
den Sachverhalt nochmals zu erörtern, um eine Erhöhung der Priorität der
Maßnahme Radweg an der L 874 zu erreichen,
- von einer Zwischenlösung für eine
weitere Wegeverbindung zwischen Schützenstraße und Altenberger Straße
abzusehen,
- das
integrierte städtebauliche Handlungskonzept
der Gemeinde Havixbeck mit dem Handlungsschwerpunkt Barrierefreiheit
weiterhin umzusetzen, wobei umfassendere Maßnahmen auf der Grundlage eines
Gesamtkonzeptes für den Ortskern erst durchgeführt werden sollen, wenn die
Fördermöglichkeit hierfür erreicht ist. Vorab sollen jedoch kleinere Verbesserungen
im Rahmen der Straßenunterhaltung umgesetzt werden, und zwar unter
Beteiligung der Seniorenunion und des Seniorenbeirates der Gemeinde.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
entfällt, da die punktuellen Umgestaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Rahmen der bereitgestellten Straßenunterhaltungsmittel finanziert werden