Betreff
Antrag der Senioren Union Havixbeck über die verkehrlichen Maßnahmen im Gemeindegebiet
Vorlage
VO/006/2020
Aktenzeichen
III/5
Art
Verwaltungsvorlage

 

 

 

 

 

 

Begründung 

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Siehe beiliegenden Antrag der Senioren Union Havixbeck vom 10.11.2019.

 

1.) Fahrradweg von Klute bis zur Kreuzung Wildermann

 

Der Straßenbaulastträger für den o.g. Straßenabschnitt entlang der L874 ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW.

In der Priorisierungsliste des Landesbetriebs Straßenbau NRW für den Radwegebau an Landstraßen in 2020 wird die Maßnahme „Radweg L874 – nördlich Havixbeck“ derzeit auf Rang 24 geführt.

Das Jahresprogramm wird dem Regionalrat Münster jeweils zur Entscheidung vorgelegt.

 

Da die im Antrag der Seniorenunion dargestellte Gefährdung von Radfahrern aufgrund des Verkehrsaufkommens  und der gefahrenen Geschwindigkeiten durchaus nachvollziehbar ist, sollte die Verwaltung mit den Landesbetrieb Straßenbau NRW den Sachverhalt nochmals erörtern, um ein Vorziehen der Maßnahme auf der Priorisierungsliste zu erreichen.

 

2.) Verbindung vom Südostring in Richtung Altenberger Straße zum Sportzentrum Althoffsweg, als Rad-und Fußweg.

 

Die kürzeste Verbindung zwischen Schützenstraße und Altenberger Straße in Richtung Sportzentrum verläuft ganz überwiegend über Privatflächen. Zunächst wären daher Gespräche mit den Grundstückseigentümern bzgl. einer Gestattungsvereinbarung zu führen. Darüber hinaus müsste die Trasse angelegt und unterhalten werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt von der Schaffung einer zusätzlichen Trasse  abzusehen, da bereits für Radfahrer verschiedene Routen zur Verfügung stehen, und zwar zum einen über die Kardinal von Hartmann Straße/Pater-Hardt Straße und über die beiden Bauabschnitte des Habichtsbachs.

 

 

3.) Ab Ecke Krotoszynski Hauptstraße bis Einmündung Gennericher Weg, besteht der Bedarf in Abständen Kopfsteinpflastersteine durch größere Platten zu ersetzen.

 

Als ein Handlungsschwerpunkt ist in dem „Integrierten städtebaulichen Handlungskonzept der Gemeinde Havixbeck“ (ISHK)  ist u.a. die Verbesserung der Barrierefreiheit enthalten.

In einer Untersuchung durch das Büro WoltersPartner wurde der Bereich zwischen Schulstraße, Schultenkamp sowie Altenberger Straße und Blickallee auf mögliche Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Barrierefreiheit geprüft. Dabei sind bereits Erkenntnisse aus Untersuchungen des Seniorenbeirates miteinbezogen worden. Die barrierearme Gestaltung von Wegen gewinnt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Einzelne Maßnahmen wurden bereits realisiert (Hauptstraße, Kirchplatz, Altenberger Straße), andere gilt es noch umzusetzen, und zwar z. B. durch die Herstellung von  Pflasterstreifen mit erschütterungsarmer Oberfläche, wie von der Senioren Union Havixbeck gefordert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die barrierefreie Umgestaltung des Ortskerns  im Rahmen eines Gesamtkonzeptes und mit entsprechender Förderung im Sinne des ISHK vorzunehmen. Die hierzu notwendigen vorbereitenden Planungen sollten dann aufgenommen werden, wenn ein entsprechender Förderzugang besteht.

 

Gleichwohl besteht die Möglichkeit kleinere Verbesserungen im Rahmen der Straßenunterhaltung umzusetzen. Die Einzelheiten sollten mit Vertretern der Seniorenunion unter weiterer Beteiligung des Seniorenbeirats abgestimmt werden.

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt,

  1. mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den Sachverhalt nochmals zu erörtern, um eine Erhöhung der Priorität der Maßnahme Radweg an der L 874 zu erreichen,
  2. von einer Zwischenlösung für eine weitere Wegeverbindung zwischen Schützenstraße und Altenberger Straße abzusehen,
  3. das integrierte städtebauliche Handlungskonzept der Gemeinde Havixbeck mit dem Handlungsschwerpunkt Barrierefreiheit weiterhin umzusetzen, wobei umfassendere Maßnahmen auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes für den Ortskern erst durchgeführt werden sollen, wenn die Fördermöglichkeit hierfür erreicht ist. Vorab sollen jedoch kleinere Verbesserungen im Rahmen der Straßenunterhaltung umgesetzt werden, und zwar unter Beteiligung der Seniorenunion und des Seniorenbeirates der Gemeinde.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

entfällt, da die punktuellen Umgestaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Rahmen der bereitgestellten Straßenunterhaltungsmittel finanziert werden