Betreff
30. Änderung des Flächennutzungsplans "Burg-Hülshoff" , Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) / 4 (1) sowie § 2 (2) BauGB
Vorlage
VO/001/2020
Aktenzeichen
622-11/30
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Mit Datum vom 06.12.2018 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die Aufstellung eines Plans zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen (VO 123/2018).

 

Auf dem Gelände der Burg Hülshoff soll im Rahmen einer Förderung durch das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ das „Droste Kulturzentrum/Zukunftsort Literatur“ entwickelt werden. Zuvor ist im ersten Schritt der Flächennutzungsplan anzupassen, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

Mit dieser Verwaltungsvorlage werden dem Rat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die entsprechenden Beschlussempfehlungen in der Anlage 1 zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt.

 

Beschlussempfehlungen

 

Die Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1 dargelegt und mit einer Beschlussempfehlung versehen. Einwendungen von Bürger*innen/Einwohner*innen und Nachbarkommunen liegen nicht vor. Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss mit der Beauftragung der Verwaltung zur öffentlichen Auslegung gem. der

§§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger*innen zur Kenntnis und beschließt, nach Beratung und unter Berücksichtigung der Einzelempfehlungen, den Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Burg Hülshoff“ mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats gem. der

§§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller