Begründung
Mit Datum vom 06.12.2018 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die Aufstellung eines Plans zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen (VO 123/2018).
Auf dem Gelände der Burg Hülshoff soll im Rahmen einer Förderung durch das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ das „Droste Kulturzentrum/Zukunftsort Literatur“ entwickelt werden. Zuvor ist im ersten Schritt der Flächennutzungsplan anzupassen, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Mit dieser Verwaltungsvorlage werden dem Rat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die entsprechenden Beschlussempfehlungen in der Anlage 1 zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt.
Beschlussempfehlungen
Die Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange
sind in der Anlage 1 dargelegt und
mit einer Beschlussempfehlung versehen. Einwendungen von
Bürger*innen/Einwohner*innen und Nachbarkommunen liegen nicht vor. Über alle
Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss
mit der Beauftragung der Verwaltung zur öffentlichen Auslegung gem. der
§§
3 Abs. 3, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst werden
kann.
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger*innen
zur Kenntnis und beschließt, nach Beratung und unter Berücksichtigung der
Einzelempfehlungen, den Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Burg
Hülshoff“ mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats gem.
der
§§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Klaus Gromöller