Betreff
Bauliche Entwicklung der Gemeinde Havixbeck im Bereich südwestlich der Münsterstraße
Vorlage
VO/089/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Gemeinde Havixbeck hat im Rahmen des Regionalplanes an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet planerische Möglichkeiten zur Entwicklung von Flächen für allgemeinen Siedlungsbereich und für gewerbliche Bauflächen. Eine Fläche befindet sich südwestlich der Münsterstraße und zwar zwischen Münsterstraße und L 550 sowie jenseits dieser Landstraße im Bereich des Bahnhofes (s. anliegende Planübersicht).

 

Abgesehen von dieser grundlegenden planerischen Voraussetzung durch den Regionalplan ist jedoch auch immer die Frage der Flächenverfügbarkeit mit zu untersuchen. Bei der o.a. Fläche ist es vor kurzem gelungen, sie für die bauliche Entwicklung von Havixbeck vertraglich zu sichern.

 

Da die Gemeinde Havixbeck aktuell nicht über vermarktbare Wohnbaugrundstücke verfügt, die Nachfrage jedoch nach wie vor hoch ist, sollte zeitnah die Entwicklung der zur Verfügung stehenden Fläche begonnen werden. Dieses Vorgehen wird auch durch die in der letzten Ratssitzung vorgelegte „Pestel-Studie“ bestätigt, und zwar sowohl für freifinanzierte als auch öffentlich geförderte Wohnungen.

 

Ich schlage Ihnen daher vor, die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Planungsschritte einzuleiten und die notwendigen Haushaltsmittel hierfür bereitzustellen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen planerischen Schritte zur Schaffung einer baulichen Weiterentwicklung der Gemeinde Havixbeck südwestlich der Münsterstraße zeitnah in die Wege zu leiten und erneut dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja     nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die vorbereitenden planerischen Maßnahmen sind Planungsaufträge zu erteilen. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen z. T. bereits im laufenden Haushaltsjahr bei dem Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) zur Verfügung bzw. werden im Haushaltsplanentwurf 2020 entsprechend eingestellt.

 

 

 

 

Klaus Gromöller