Betreff
Nachbesetzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Vorlage
VO/071/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Nach § 58 Abs. 4 GO NRW können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner/innen mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 zu wählen sind.

 

Bisher gehörte dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport Herr Dieter Menke für den GemeindeSportBund als sachkundiger Einwohner an. Da es einen Wechsel im Vorstand gegeben hat, beantragte der GemeindeSportBund per Mail, nunmehr den neuen Vorsitzenden, Herrn Jens Thewes, als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport zu benennen.

 

Für Neu- und Umbesetzungen der Ausschüsse ist gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW ein einstimmig zu fassender Ratsbeschluss notwendig und ausreichend. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, so ist über eine Neubesetzung der Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu entscheiden.

 

 

 

 

 

Gegen die Benennung und eine entsprechende Beschlussfassung bestehen seitens der Verwaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen keine Bedenken.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung aufgrund des Antrages des GemeindeSportBundes Havixbeck e.V. Herrn Jens Thewes als sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme für den Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport zu benennen.

Finanzielle Auswirkungen:                          nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine