Betreff
Schaffung einer Stelle für einen Bundesfreiwilligen (Bufdi) an der Anne-Frank-Gesamtschule
Vorlage
VO/069/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Mit dem Antrag der Anne-Frank-Gesamtschule (Anlage 1), ist erstmals eine detaillierte Darstellung der Tätigkeitsfelder vorgelegt worden.

 

In der Vergangenheit ist seitens der Schule verschiedentlich allgemein der Wunsch an die Gemeinde herangetragen worden, zur Unterstützung einen Bundesfreiwilligen (Bufdi) zu beschäftigen. Dabei ist der Eindruck entstanden, die Gemeinde möge den Förderantrag entsprechend stellen und den Bufdi an die Schule entsenden.

 

 

Zur Beschäftigung eines Bufdis bedarf es jedoch einer umfangreichen fachlichen und pädagogischen Begleitung und Betreuung, die durch die Gemeinde nicht geleistet werden kann. Vielmehr ist die Schule selbst als Ort der Beschäftigung des Bufdis und mit ausreichend pädagogischem Personal bestens in der Lage, diese Voraussetzungen zu erfüllen und somit die Funktion der Einsatzstelle zu übernehmen (das gemeindliche Personalamt hat eine Zusammenfassung zu den fachlichen und formellen Voraussetzungen für die Beschäftigung eines Bufdis sowie der Finanzierung erstellt, die dieser Vorlage als Anlage 2 ebenfalls beigefügt ist). Die Schule hat dadurch die Möglichkeit, als Einsatzstelle anerkannt zu werden und das Personalauswahlverfahren mit vorgeschalteter Entwicklung eines Anforderungsprofils selbst vorzunehmen. Darüber hinaus liegt es dann auch in der Verantwortung der Schule, die notwendigen Begleitung und die Teilnahme an den vorgeschriebenen Seminaren für den Bufdi zu gewährleisten.

 

Die von Herrn Dr. Habbel dargestellten Tätigkeitsbereiche des Bufdis sind ganz wesentlich den internen Schulangelegenheiten (und damit der Zuständigkeit des  Landes NRW) zuzuordnen. Es handelt sich also nicht um eine originäre Aufgabe des Schulträgers, sondern um eine freiwillige Leistung. Gleichwohl erscheint es mir vertretbar, dass die Gemeinde als Schulträgerin die Schule im Sinne des Antrages unterstützt, weil die notwendige personelle Verstärkung der Schulen zurzeit konkret nicht absehbar ist.

 

Seitens der Gemeinde besteht die Möglichkeit, zur Unterstützung der Schule die Aufgabe der Abrechnungsstelle zu übernehmen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die regelmäßigen Zahlungen des Taschengeldes und anderer Leistungen erfolgt und die Abrechnung der Bundesmittel durchgeführt wird. Da die Bundesmittel nicht alle Kosten abdecken, verbleiben Kosten, die durch die Gemeinde in ihrer Funktion zu tragen wären.

 

Eine überschlägige Berechnung (der tatsächliche Aufwand ist abhängig vom Alter des Bufdis und der Höhe des zu zahlenden Taschengeldes) ergibt einen monatlichen Zuschussbedarf von rd. 400 €. Sollte der Gemeinderat die Tätigkeit eines Bufdis an der Anne-Frank-Gesamtschule begrüßen, wären diese Mittel zusätzlich im Produkt 0303 (Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck) bereit zu stellen.

 

Die Aufteilung der Funktionen der Einsatzstelle und der Abrechnungsstelle zwischen Anne-Frank-Gesamtschule und Gemeinde erscheint mir der einzig realistische Weg zur Beschäftigung eines Bufdis zu sein. Jede Stelle bringt dabei ihre besonderen fachlichen Fähigkeiten ein und entlasten die jeweils andere Stelle von Aufgaben, die nicht oder nur schwerlich von dieser zu leisten sind.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat begrüßt die Bereitschaft der Anne-Frank-Gesamtschule, einen Bundesfreiwilligen an der Schule zu beschäftigen. Zur Unterstützung dieses Angebotes erklärt sich die Gemeinde Havixbeck bereit, die Funktion der Abrechnungsstelle zu übernehmen und die nicht durch Bundesmittel abgedeckten Mittel bereitzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:                           x ja      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ab Beginn der Beschäftigung wird ein Betrag von monatlich rd. 400 € das Ergebnis des Haushaltes im Produkt 0303 belasten. Entsprechende Einsparungen an anderer Stelle in diesem Produkt sind zurzeit konkret nicht erkennbar.

 

 

 

 

Klaus Gromöller