Betreff
Benennung einer sachverständigen Bürgerin für Denkmalpflege gem. § 23 DSchG NW
Vorlage
VO/066/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Seit Juni 2018 hat Frau Birgit Engel-Bangen ihr Amt als sachverständige Bürgerin für Denkmalpflege im zuständigen Ausschuss niedergelegt; die Position ist seit dem Zeitpunkt vakant..

 

Nach den Vorschriften des DSchG NW soll bei jeder unteren Denkmalbehörde ein Ausschuss benannt werden, der die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnimmt. Darüber hinaus soll sachverständigen Bürgern für Denkmalpflege die Möglichkeit gegeben werden, mit beratender Stimme an den Ausschusssitzungen teilzunehmen.

 

Bisher konnte keine Person gewonnen werden, die bereit ist, das Amt wahrzunehmen. Nunmehr hat die CDU-Fraktion mit Nachricht vom 3.06.2019 beantragt, Barbara Freifrau von Hövel aufgrund ihrer fachlichen Expertise als Nachfolgerin für Frau Engel-Bangen zu benennen. Frau von Hövel ist ebenso wie Frau Engel-Bangen, Restauratorin.

 

Durch die im letzten Jahr beschlossene Zuständigkeitsordnung ist der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal  und Kultur  für das Thema Denkmalpflege zuständig, so dass Frau von Hövel diesem Ausschuss als sachverständige Bürgerin angehören sollte.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, Barbara Freifrau von Hövel zur sachverständigen Bürgerin für Denkmalpflege gem. § 23 DSchG NW und als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal  und Kultur mit beratender Stimme zu benennen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Als sachverständige Bürgerin erhält Frau von Hövel Sitzungsgeld für die Teilnahme an der Ausschusssitzung in Höhe der sonstigen Sitzungsgelder für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger.

 

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller