Betreff
Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich Schützenstraße" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren und Beschluss über die vorgezogene Bürger und Behördenbeteiligung
Vorlage
VO/065/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Bereits im Jahr 2017 hat der Gemeinderat zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes südlich der Schützenstraße die Einleitung eines Flächennutzungsplanverfahrens beschlossen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu hat jedoch noch nicht stattgefunden.

 

Inzwischen sind die vorbereitenden Planungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gebietes sowie der Erschließung der neuen Flächen so weit fortgeschritten, dass nicht nur die vorlaufende Flächennutzungsplanänderung, sondern auch der Bebauungsplanentwurf in die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gehen kann.

 

Da sich aufgrund der erst jetzt bekannten Grundstücksverfügbarkeiten in dem Bereich eine geringfügige Änderung des Plangebiets in südwestlicher Richtung ergeben hat, schlage ich Ihnen vor, das Plangebiet sowohl für den Flächennutzungsplan als auch den Bebauungsplan entsprechend den beiliegenden Plänen zu erweitern. Aus diesem Grunde ist der bereits bekannt gemachte Beschluss aus 2017 formal aufzuheben und aus Gründen der Planungstransparenz ein neuer Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung zu fassen. 

 

Die beiden Bauleitplanverfahren können in einem sog. Parallelverfahren erarbeitet werden. Dies führt in aller Regel zu einer zeitlichen Straffung des Planungsprozesses.

 

Herr Lang vom Büro WoltersPartner wird in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung die wesentlichen Planinhalte erläutern und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.

 

Ich schlage Ihnen vor, beide Planverfahren der sog. vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zuzuleiten, zumal aktuell keine freien Gewerbegrundstücke durch die Gemeinde Havixbeck angeboten werden können.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, seinen in der Sitzung am 07.12.2017 gefassten und im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck am 14.12.2017 veröffentlichten Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Aufstellung eines Planes zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Änderungsgebiet ist in der Anlage 1 zur VO/065/2019 umrandet dargestellt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Planentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Nachbargemeinden sowie Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Der Gemeinderat beschließt ferner die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Südlich Schützenstraße“, und zwar im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck. Das Plangebiet ist in dem der VO/065/2019 als Anlage 3 beigefügten Plan umrandet dargestellt. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Nachbargemeinden sowie Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Planungskosten sind im Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) entsprechend veranschlagt.

 

 

 

 

Klaus Gromöller