Begründung
Wie Sie dem der Verwaltungsvorlage Nr. 055/2016 als Anlage 3 beigefügten Lageplan entnehmen können, soll das Feuerwehrgerätehaus in Havixbeck in der Form erweitert werden, dass im östlichen Bereich des Gerätehauses eine Erweiterung der Atemschutzwerkstatt erfolgen kann und an der westlichen Seite des Feuerwehrgerätehauses eine kleine Fahrzeughalle als Ersatz für die Nutzung der bisherigen Halle für eine ordnungsgemäße Umkleidemöglichkeit der Feuerwehrangehörigen (siehe auch Ratsprotokoll 06.12.2018) errichtet wird. Dabei ist es unabdingbar, dass die im Bebauungsplan „Gennerich II“ festgesetzte nördliche Baugrenze um 6,45 m überschritten wird. Der als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage Nr. 055/2016 beigefügte Änderungsplan berücksichtigt in städtebaulich vertretbarer Weise die Erweiterung der nördlichen Baugrenze.
Auch bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die Erweiterung der Baugrenze keine Bedenken, zumal sich die neue Baugrenze in der Flucht des benachbarten Gebäudes „An der Feuerwache 3“ befindet.
Das Verfahren zur Planänderung kann im Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen, da die
Grundzüge der Planung werden durch die begehrte Bebauungsplanänderung nicht berührt sind, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.
Um der betroffenen
Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben, empfehle ich Ihnen den Planentwurf mit Begründung gem.
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer 1 Monats öffentlich
auszulegen.
Über die
eingehenden Stellungnahmen hat der Rat im Wege einer Abwägung dann im Einzelnen
zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 6. Änderung des
Bebauungsplanes „Gennerich II“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar im Verfahren gem. § 13 BauGB.
Der zu ändernde
Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 055/2019 als Anlage 1 beigefügten
Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat den als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage 055/2019
beigefügten Änderungsplan zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen
Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Ansätze für die Planungskosten sind bei dem Produkt 901 (räumliche Planung und Entwicklung) veranschlagt.
Klaus Gromöller