Begründung
Der zu Beginn dieser Wahlperiode durch den Rat gebildete Wahlausschuss besteht aus acht gewählten Beisitzern und persönlichen Vertretern. Im Laufe der Zeit hat es bereits einige Umbesetzungen des Ausschusses gegeben. Die durch das Ausscheiden eines Ratsmitgliedes der CDU-Fraktion und eines der SPD-Fraktion frei gewordenen Positionen sind bisher jedoch noch nicht wieder nachbesetzt worden. Damit der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im nächsten Jahr handlungsfähig ist, beantragt die SPD-Fraktion Herrn Fred Eilers als Vertreter und die CDU-Fraktion, Herrn Thorsten Webering – bisher Stellvertreter – als Vertreter und Frau Mechthild Volpert-Bertling als Stellvertreterin für den Wahlausschuss zu benennen.
Demnach wäre der Ausschuss wie folgt besetzt:
Ausschussmitglieder
(RM) |
Persönliche
Stellvertreter (RM) |
||
CDU |
|||
Hoffmann,
Elke |
RM |
Albrecht,
Christian |
RM |
Webering,
Thorsten |
RM |
Wesselmann,
Matthias |
RM |
Weitkamp,
Gisela |
RM |
Volpert-Bertling,
Mechthild |
RM |
SPD |
|||
Fred
Eilers |
RM |
Messing,
Ludger |
RM |
Schäpers,
Margarete |
RM |
Bäumler-Özkent,
Sabine |
RM |
Bündnis
90 / Grüne |
|||
Annas,
Elisabeth |
RM |
Eikmeyer,
Dirk |
RM |
Tchorz,
Uwe |
RM |
Höfener,
Dr. Friedhelm |
RM |
FDP |
|||
Fohrmann,
Frank |
RM |
Krotoszynski,
Friedbernd |
RM |
Für Neu- und Umbesetzungen der Ausschüsse ist gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW ein einstimmig zu fassender Ratsbeschluss notwendig und ausreichend. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, so ist über eine Neubesetzung der Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu entscheiden.
Gegen die vorgeschlagenen Benennungen und eine entsprechende Beschlussfassung bestehen seitens der Verwaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen keine Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung aufgrund der Anträge der CDU- und SPD Fraktion Herrn Thorsten Webering (CDU) und Herrn Fred Eilers (SPD) als Vertreter und Frau Mechthild Volpert-Bertling als Stellvertreterin für den Wahlausschuss zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine