Betreff
Frühzeitiger Beratungs- und Beteiligungsprozess Medienentwicklungsplan der Schulen und der Schul- und Gemeindebibliothek in Havixbeck
Vorlage
VO/090/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der von dem Büro Thomaßen vorgelegte Entwurf des MEP wird bereits in den Schulen und der Schulbibliothek bewertet und diskutiert, damit passende Umsetzungskonzepte erstellt, vorgeschlagen und auch den Schulkonferenzen zur Beteiligung vorgelegt werden können. Diese Beteiligungsprozesse sind ab Oktober – nach Konstituierung der Gremien in den Schulen – möglich.

 

Parallel zu diesen Beratungsprozessen sollen ebenso die ersten Beratungen zu dem Entwurf des MEP in den maßgeblichen Ausschüssen und im Rat stattfinden, damit

eine abschließende Entscheidung des Gemeinderats bezüglich der Umsetzung des MEP an den Schulen und in der Schulbibliothek möglich ist. So können über zwei Gremienphasen hinweg die Beratungsergebnisse der Verwaltung die Prozesse an den Schulen flankieren und abschließend in einen Beschluss münden lassen, der die Weichen für digitale Entwicklung an den Schulen und in der Schul- und Gemeindebibliothek für die nächsten Jahre stellt. In der Anlage 1 zu dieser VV finden Sie im Ratsinformationssystem den Entwurf des MEP, der bereits auch schon als Anlage zum Protokoll der letzten Ratssitzung im nicht öffentlichen Teil des Ratsinformationssystems bereit stand. Die Fraktionen erhalten je ein Druckexemplar zur Ansicht.

 

Herr Thomaßen wird in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Schule und Sport am 18.09.2018 die wesentlichen Inhalte des MEP vortragen und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.

 

Gerne möchte ich zu den Inhalten der Medienentwicklung einige Informationen erläuternd hinzufügen.

 

Das Thema digitale Entwicklung ist in das öffentliche Interesse gerückt. Dies gilt besonders für die Schulen. Es wurde erkennbar, dass Deutschland im Bereich Digitalisierung zunehmend schlechter aufgestellt ist, als andere Staaten. Hier ein Zitat aus der Rede von Bundeskanzlerin Merkel bei dem Weltwirtschaftsforum am 24.01.2018 in Davos:

 

„Für die nächsten vier Jahre heißt die Aufgabe daher, Digitalisierung in unser Bildungssystem zu bringen, den Staat digital auszurichten, den Bürgern eine Möglichkeit zu geben, mit ihrem Staat im Zeitalter der Digitalisierung digital zu kommunizieren,……..“.

 

Im internationalen Vergleich ist im Hinblick auf die Digitalisierung in Deutschland erkennbar „Luft nach oben“.

 

Inder Studie ICILS, International Computer and Information Literacy Study aus dem Jahr 2013 (Prof. Dr. Wilfried Bos, TU Dortmund, Prof. Dr. Birgit Eickelmann, Universität Paderborn, Dr. Julia Gerick, Insitut für Schulentwicklung, TU Dortmund) wird dargelegt, dass die weit verbreitete Annahme, dass Kinder und Jugendliche durch das Aufwachsen in einer von neuen Technologien geprägten Welt automatisch zu kompetenten Nutzerinnen und Nutzern digitaler Medien werden, nicht zutrifft. Auch ist zu lesen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Jugendlichen in Deutschland nur über rudimentäre bzw. basale Fertigkeiten und Wissensstände hinsichtlich des kompetenten Umgangs mit neuen Technologien verfüge. Dabei läge das Niveau von Jungen deutlich hinter dem der Mädchen zurück. Ohne eine konzeptionelle Verankerung digitaler Medien in schulische Lehr-und Lernprozesse unter Berücksichtigung des kompetenten Umgangs mit neuen Technologien im internationalen Vergleich würden die Schüler*innen auch zukünftig nicht über ein mittleres Leistungsniveau hinauskommen, so die Studie.

 

Am 16.8.2018 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten mit der Überschrift „NRW-Schulen haben Nachholbedarf“ die Ergebnisse eines Bildungsmonitorings der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Hierbei wird für NRW festgestellt, dass es Schwächen bei der IT-Ausstattung der Schulen gibt. Das von Herrn Thomaßen vorgelegte Gutachten spiegelt dies für unsere Schulen in Havixbeck ebenso wider. Die jetzige sehr schmale digitale Ausstattung entspricht nicht mehr den Mindestanforderungen einer digitalen Ausstattung in den Schulen.

 

Mit diesen Erkenntnissen wird deutlich, dass es erforderlich ist, die Schulen in ihrer digitalen Ausstattung so umfassend zu unterstützen, dass die Schüler*innen mit einer breit angelegten Medienkompetenz die Schulen verlassen können. Im Schulgesetz § 79 heißt es, dass eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung an den Schulen zur Verfügung zu stellen ist. Die Schulträgerin in Havixbeck nimmt diese Anforderungen ernst und will die notwendigen Schritte für die digitale Ausstattung annehmen und umsetzen.

 

Diese Prozesse sind unumkehrbar und so wird die digitale Ausstattung der Schulen fester Bestandteil der Aufgaben der Schulträgerin bleiben und werden damit zusätzliche Finanzmittel und Personalressourcen binden.

 

Auch dem Land NRW fällt eine wichtige Aufgabe in Hinblick auf die Kompetenzen des Lehrpersonals an den Schulen zu. Ausbildung, Fortbildungsangebote und pädagogischer Support sind für die neuen Aufgaben unerlässlich. Mit der Einrichtung der Medienzentren in NRW ist ein wichtiger Schritt auch zur fachlichen Beratung und Fortbildung der Lehrer*innen getan. Das Medienzentrum im Kreis Coesfeld leistet mittlerweile einen wichtigen Beitrag für die Schulen und den Unterricht.

 

Den Schulen obliegt es, ein sogenanntes „Pädagogisches Medienkonzept“ zu erstellen. Dieses setzt den Rahmen für die von der Schulträgerin zu leistenden Ausstattung für den digitalen Unterricht. Beide Schulen in Havixbeck erarbeiten derzeit ein solches Konzept, was im Laufe der kommenden Entwicklung mitwachsen und sich verändern wird.

 

Folgende Schritte stehen für die Umsetzung des Medienentwicklungsplans an den Schulen an:

 

1. Einrichtung von Breitbandkapazitäten.

 

Wird derzeit planend vorbereitet.

 

2. Bereitstellung eines Netzwerks an den Schulen (strukturierte Verkabelung/WLAN).

 

Wird derzeit planend vorbereitet.

 

3. Bereitstellung von Hardware, wie stationäre und mobile Endgeräte. Anschauungs-und Präsentationstechnik, wie Beamer oder Smart-TV und digitale Lernmittel.

 

Informationstermine mit den Schulen und Abstimmungen finden derzeit statt.

 

4. Einstellung einer pädagogischen Online-Plattform für die Schulen und Serveradminlösungen zur Steuerung der notwendigen Supportdienste aus dem Rathaus.

 

Ein Informationstermin und weitere Abstimmungen mit den Schulen finden im September statt.

 

5. Jährliche Überprüfung der digitalen Rahmenbedingungen und Austausch von Technik und Geräten im regelmäßigen Zyklus.

 

Ist, wie im MEP vorgesehen, beabsichtigt.

 

 

Bis zum Jahr 2023 soll der Prozess der Erstinstallation aller notwendigen Technik abgeschlossen sein. Unabhängig davon sind fortlaufend Ersatzinvestitionen, spätestens ab dem Jahr 2023 und jährliche Betriebskosten ab dem Umsetzungszeitpunkt zu berücksichtigen.

 

Das Büro Thomaßen hat die IST-Situation der Schulen bezüglich der zu erbringenden Ausstattung mit den Anforderungen an die „Neuen Medien“ gegenübergestellt und daraus Mindestanforderungen für die zu erbringende Ausstattung ermittelt. Die Ausstattung soll schulformspezifisch unter Absprache mit den Schulen und auch der Schulbibliothek erfolgen.

 

Nach Aussage von Herrn Thomaßen kommt der Bibliothek als außerschulischer Lernort bzw. Selbstlernzentrum eine Bedeutung zu. Als Kooperationspartner für die Schulen kann die Schulbibliothek, in Absprache mit den Schulen, Aufgaben zur Erfüllung des Medienkompetenzrahmens, der Bestandteil des Lehrplans werden wird, übernehmen. Ebenso besteht für die Schüler*innen die Möglichkeit, die Schulbibliothek mit ihrer dann neuen digitalen Ausstattung als Selbstlernzentrum zu nutzen. Auch hierzu bedarf es konkreter Absprachen mit den Schulen, sofern dieses Angebot gewünscht ist.

Mit den neuen Förderkulissen von Land („Gute Schule“) und Bund („DigitalPakt Schulen“) stehen den Kommunen Unterstützungsmittel für die notwendigen Investitionen zur Schaffung einer IT-Grundstruktur bereit. Wie hoch die Bundesmittel je Schüler*in ausfallen werden, ist derzeit noch nicht bekannt.

Beschlussvorschlag 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt den Entwurf des Medienentwicklungsplans (MEP) und die am 18.09.2018 in dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport und dem Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018, bereits frühzeitig vorberatenen Inhalte zur Kenntnis. In der sich dann anschließenden Sitzungsfolge vor dem Jahreswechsel sollen die in den Gremien in der Verwaltung und in den Schulen erarbeiteten Inhalte und Vorschläge weiter beraten werden. Ziel ist es, den MEP in einer der nächsten Sitzungen endgültig zu beschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja        

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Das Gutachten von Herrn Thomaßen ermittelt einen Finanzierungsbedarf in Höhe von 1.370.000 € über einen Zeitraum von fünf Jahren. Danach werden Ersatzinvestitionen von ca. 70.000 €/Jahr und Betriebskosten von ca. 50.000 € /Jahr weitere Ausgaben verursachen.

 

Bezüglich der Finanzierung der schrittweisen Umsetzung der Medienentwicklung an den Schulen kann erst eine Aussage getätigt werden, wenn der Bund zum DigitalPakt Schule konkrete Förderzuweisungen entscheidet. Sobald verlässliche Zusagen zu der Höhe und zeitlichen Umsetzung vorliegen, wird die Verwaltung hierzu zeitnah Aussagen treffen.

 

Für das Jahr 2018 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck bereits der Ausgabe von Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Gute Schule“ in Höhe von 145.000 € für die digitale Entwicklung an den Schulen grundsätzlich zugestimmt (Niederschrift zur Ratssitzung 6/2017 vom 7.12.2017, TOP 11). Für die nötigen ersten Maßnahmen, z.B. auch der Vernetzung der Schulen, wird dem Rat in einer der nächsten Sitzungen die Entscheidung zur Freigabe dieser Mittel vorgelegt werden und zwar im Zuge des gleichzeitig für die Umsetzung des MEP zu treffenden Ratsbeschlusses.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller