Betreff
Erweiterung der Anne Frank Gesamtschule
Vorlage
044/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) zeigt auf, dass für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb und unter Berücksichtigung des Freizuges der Grundschulräume an der AFG eine Erweiterung stattfinden muss. Gemäß SEP fehlen 5 Klassenräume für den Bereich SEK I, ein Lehrerarbeitsraum, ein Raum für Schülerfreiarbeit, 4 Differenzierungsräume und 10 Verwaltungsräume.

 

Unberücksichtigt war bei dieser Analyse die Ermittlung von Raumbedarf für die zunehmende Digitalisierung. Hier ist sicherlich ein Serverraum zu planen. Ferner muss im Neubau an eine Erweiterung der Sanitärbereiche gedacht werden. Eine weitere Zuordnung, an welcher Stelle der Erweiterungsbedarf besteht, zeigt der SEP nicht auf. Sinnvoll ist jedoch eine Erweiterung um 5 Klassenräume im Bereich des Altbaus, weil dann alle Jahrgänge 5 bis 10, also der gesamte Bereich SEK I, dort untergebracht sein würde.

 

Die räumliche Zuordnung der sonstigen fehlenden Räume muss in einem Evaluierungsprozess definiert werden. Dieser muss die Organisationstruktur - auch die neue, durch die Teilstandortbildung entstandene – der AFG mit einbeziehen. Hierzu bedarf es einer vollständigen Analyse des Bestandes mit der Entwicklung von Optimierungspotentialen in den vorhandenen Räumlichkeiten und der Feststellung des noch nicht abgedeckten Raumbedarfs mit einer Empfehlung der Verortung auf dem Schulgelände. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies ca. Ende 2018 abgeschlossen sein wird. Mindestens wünschenswert ist die Bereitstellung der fehlenden Klassenräume  zum Schuljahresbeginn 2019/20. Dieses Ziel ist jedoch nur unter bestimmten Randbedingungen realisierbar. Aus diesem Grund werden Ihnen 2 Varianten der Planung und Ausführung vorgeschlagen.

 

Variante a):

Ziel ist, zum Schuljahresbeginn 2019/20 den festgestellten und unzweifelhaft bestehenden Fehlbedarf an Klassenräumen und ggfls. Lehrerzimmern und Differenzierungsräumen im Bereich des Altbaus im Rahmen eines 1. Bauabschnitts bereitzustellen. Hierfür könnte ein 2 geschossiges Gebäude entlang der Schulstraße (siehe Lageplan) in direkter Anbindung an das bestehende Treppenhaus des Bauteils 1 neu errichtet werden. Dieser Riegel könnte die 5 Klassenräume und ca. 2 weitere kleinere Räume enthalten.

Eine Realisierung in diesem engen Zeitrahmen ist nur möglich, wenn:

 

·         der Bürgermeister bevollmächtigt wird, nach Durchführung eines Angebotsverfahrens einen  Architekten zu beauftragen, der in der Lage ist, mit den Planungen sofort zu beginnen,

·         die Abstimmungsprozesse zwischen Schule, Verwaltung und Rat ohne Verzögerungen durchgeführt werden,

·         die Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel erfolgen können.

 

Der Evaluierungsprozess zur Schaffung der weiteren fehlenden Räume wird zeitgleich mit der Baumaßnahme durchgeführt und führt letztendlich zu einem weiteren Entwurf und zu einer Ausführungsphase. Der anliegende Terminplan zeigt diesen Projektverlauf unter dem Begriff  „Erweiterung in 2 Abschnitten“ auf. Sollte es gelingen, die Klassenräume zum September 2019 fertigzustellen, entstehen keine weiteren Kosten für evtl. Zwischenlösungen.

 

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass bei dieser Variante den Vorteilen eines schnellen Abdeckens von (Klassen)raumbedarf und einem einfachen Verfahren bei der Planungsauftragsvergabe nachteilig zu bedenken ist, dass auf jeden Fall 2 Baustellen an evtl. unterschiedlichen Stellen und zu unterschiedlichen Zeiten entstehen. Aufgrund des Zeitdrucks besteht kaum Zeit, Varianten zu entwickeln, die ggfls. auch unter dem Aspekt Baukultur und im Hinblick auf die exponierte städtebauliche Lage an der Schulstraße mit dem Gestaltungsbeirat erörtert werden könnten. Aufgrund der Zeitknappheit wird die Umsetzung im Rahmen eines Individualbaus kaum möglich und ein Systembau wahrscheinlich (dies ist für die zu erwartende architektonische Qualität nicht unbedingt vorteilhaft).

 

Variante b)

Der Evaluierungsprozess zur Erweiterung der AFG wird zeitnah gestartet. Ziel sollte es sein, die Erweiterung in einem Abschnitt -und möglichst in einem Baukörper- zu realisieren.

Es ist damit zu rechnen, dass die Ausschreibung der Planungsleistungen europaweit durchgeführt werden muss, weil die Honorarkosten bei dieser Variante die Schwellenwerte übersteigen. In diesem Fall wird sich der Planungszeitraum verlängern. Eine Erweiterung der AFG ist sowohl im Bereich der Schulstraße als auch im Bereich des Neubaues in Richtung AWO-Gebäude denkbar. Bei der Erweiterung am Neubau sind die Urheberrechte des damaligen Architekten zu berücksichtigen.

Eine Erweiterung an der Schulstraße mit einem zweigeschossigen Gebäude und der Realisierung des komplett erforderlichen Raumbedarfes kann  zu einer Überplanung des jetzt neu errichteten Schulhofeinganges führen oder zur Ergänzung eines Staffelgeschosses. Dies ist in den Abstimmungsprozess mit der Schule einzubeziehen. In der beiliegenden Projektplanung ist diese Variante unter dem Begriff „Erweiterung an einem Standort“ dargestellt. Die Findungsphase für einen Architekten ist hier sehr optimistisch bis Juli 2018 dargestellt. Dies kann gelingen, wenn wir uns für den damaligen Architekten (Krawinkel aus Paderborn) entscheiden. Da auf dem Neubau (aus den 90er Jahren) noch Urheberrechte zu seinen Gunsten liegen, kann auf ein aufwändiges Vergabeverfahren verzichtet werden. Damit ist dann aber auch der Ort der Erweiterung definiert, nämlich am bestehenden Neubau in Richtung AWO.

Die Randbedingungen am Standort Dirkesallee für eine größere Baumaßnahme sind nicht sehr günstig. Die Bedienung dieser Baustelle kann nur über die Dirkesallee erfolgen. Es ist dann für die Bauzeit über eine gesonderte Schulwegsituation nachzudenken; auch und besonders über die Schüler- und Lehrerwege zwischen Grund- und Gesamtschule. Die Rettungsumfahrt zwischen AWO und Neubau würde überbaut. Es ist dann eine neue Wegeführung zu finden und zu erstellen.

 

Insgesamt wird der Planungs- und Umsetzungsprozess über den Schuljahresbeginn 2019/20 hinaus andauern.

 

Bei dieser Variante ist unter Hinnahme des längeren Planungszeitraumes und des aufwendigeren Planungsvergabeverfahrens mit einem verbesserten Planungsverlauf zu rechnen, weil in einem Zug und nicht in mehrstufigen Verfahren funktional sinnvolle und städtebaulich sowie architektonisch gute Lösungen erarbeitet werden können. Evtl. führt dies auch dazu, dass lediglich ein Baukörper in einem Bauabschnitt realisiert wird. Bei der dann möglichen Individualbauweise kann auch berücksichtigt werden, dass durch eine entsprechende freitragende Konstruktion mit Fassade als Hülle und variabel versetzbaren Innenwänden auf wechselnde Raumfunktionen in der Zukunft reagiert werden kann.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei Variante a in einem sehr engen Zeitfenster ein Teil des benötigten zusätzlichen Raumes geschaffen werden kann, möglicherweise jedoch zu Lasten der Qualität und mit erhöhten Kosten. Bei Variante b ist erst zum Schuljahresbeginn 2020/2021 mit Erweiterungsflächen zu rechnen, jedoch wahrscheinlich in der für die Ortsmitte gewünschten städtebaulichen und architektonischen Qualität. Welche Übergangslösungen dann zu berücksichtigen sein werden, muss noch im Detail untersucht werden. Die AFG-Leitung könnte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklären, wenn die notwendige Verlässlichkeit zur termingerechten baulichen Lösung zum Schuljahr 2020/2021 gerechnet werden kann.

 

Durch diese Vorlage soll eine Variantendiskussion ermöglicht werden, damit die notwendigen politischen Beschlüsse zu einer zeitnahen Umsetzung der Empfehlungen aus dem SEP sowohl für die Grund- als auch für die Gesamtschule gefasst werden können.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Erweiterung der AFG gemäß

Variante a)

  • Nach Durchführung eines Angebotsverfahrens einen geeigneten Architekten zu beauftragen,
  • einen Entwurf für den ersten Abschnitt (im Bereich Schulstraße) erstellen zu lassen und diesen dem Bauausschuss zwecks Freigabe vorzustellen,
  • die Bauantragsunterlagen erstellen zu lassen und die Genehmigung zu erwirken,
  • die sonstigen am Bau benötigten Planer zu beauftragen und den Rat hierüber zu informieren
  • die Ausschreibungen durchzuführen, die Vergaben an die mindestfordernden Firmen durchzuführen und den Rat hierüber zu informieren,
  • den Evaluierungsprozess für die weiteren ergänzenden Raumkapazitäten einzuleiten, diesen in einen Erweiterungsentwurf Abschnitt 2 einzuarbeiten und dem Rat vor-zustellen.

 

Alternativ

 

 

 

 

Variante b)

 

  • die Vergabe von Planungsaufträgen mittels Angebotsverfahren einzuleiten und dem Rat zur Vergabeentscheidung vorzulegen
  • den Evaluierungsprozess für die ergänzenden Raumkapazitäten einzuleiten, dessen Ergebnisse in einen Erweiterungsentwurf einzuarbeiten und dem Rat vorzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja       

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Erstellung der erforderlichen Räume an der AFG werden Haushaltsmittel benötigt.

Hierfür sind im Haushalt für 2018 Mittel in Höhe von 700.000 € und für 2019 in Höhe von 1.300.000 € eingestellt. 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Monika Böse