Betreff
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 - 31.12.2023
Vorlage
039/2018
Aktenzeichen
124-01/VII
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die genauen Voraussetzungen über die Bestimmung und Verteilung der Schöffen sind in §§ 43, 77 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und in entsprechenden Erlassen des Justizministeriums geregelt:

Ziff. 1 der AV d. JM (3221 – I.2) und des RdErl. d. MGFFI (313 – 61.53) vom 04. März 2009, JMBl. NRW S. 70 – in der Fassung vom 22. Februar 2011 (JVV) – (SchöffenwahlAV); Erlass des Ministeriums der Justiz vom 07.12.2017 (3221 – I.2)

In Ausführung dieser Bestimmungen hat der Präsident des Landgerichts Münster mit Schreiben vom 22.12.2017 um die rechtzeitige Aufstellung und Weiterleitung der Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen für die neue Amtsperiode vom 01.1.2019 - 31.12.2023 gebeten.

Er hat bestimmt, dass die Zahl der erforderlichen  Hauptschöffinnen /-schöffen aus der Gemeinde Havixbeck drei beträgt (zwei Hauptschöffinnen/-schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Münster und eine/ein Hauptschöffin/-schöffe beim Schöffengericht Coesfeld).

Die Anzahl der Vorgeschlagenen sollte mindestens doppelt so hoch sein, wie die Zahl der zu bestellenden Schöffinnen/Schöffen, also mindestens sechs Personen.

Für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Gemeinderat zuständig.

Die Zustimmung zur Vorschlagsliste ist von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates zu treffen (§§ 36, 77 GVG).

 

Für die gleiche Amtszeit von 2019 bis 2023 werden ebenfalls drei Personen aus Havixbeck gesucht, die als Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen beim Jugendschöffengericht in Coesfeld bzw. bei der Jugendstrafkammer des Landgerichtes Münster zur Verfügung stehen können. Über diese Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld. Der Kreis Coesfeld bat mich zur Aufstellung der entsprechenden Liste um Amtshilfe, wobei es einer Entscheidung der Vertretungskörperschaft auf örtlicher Ebene nicht bedarf.

 

Ich habe öffentlich auf die Übernahme des Ehrenamtes als Schöffin oder Schöffe hingewiesen und die Havixbecker Bevölkerung aufgerufen, sich bei Interesse bei mir zu melden. Viele sind diesem Aufruf gefolgt und haben um die Aufnahme in die Vorschlagslisten gebeten.

Die persönlichen Voraussetzungen mussten in einem Fragebogen – Erwachsenenstrafrecht - beantwortet werden.

Dieser Bogen stand allen Interessierten auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck zur Verfügung. Er ist als Musterfragebogen vom Landesverband NRW der Schöffinnen und Schöffen entwickelt worden und unter www.schoeffenwahl.de den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt worden.

Gleichzeitig wurde auch ein Musterfragebogen für die Bewerbung um das Amt einer / eines Jugendschöffen veröffentlicht. Interessierte durften sich für beide Schöffenämter bewerben, es ist aber unzulässig, gleichzeitig in mehrere Schöffenämter gewählt zu werden (analog § 77 Abs. 4 GVG). Die Interessierten sollten sich demnach entscheiden, ob Sie sich um die Aufnahme in die Liste für Erwachsenen- oder Jugendstrafsachen bewerben wollen.

Drei Personen (Nr.3, 24 und 26 der beigefügten Liste) haben ausdrücklich um die Aufnahme in beide Vorschlagslisten gebeten. Sie möchten damit dokumentieren, dass sie für beide Schöffenämter zur Verfügung stehen. Letztendlich entscheidet der Schöffenwahlausschuss des Gerichtes über die Auswahl von Personen aus den Vorschlagslisten und berücksichtigt hierbei, dass eine gleichzeitige Berufung in zwei Schöffenämtern nicht vorgenommen wird.

 

 

Es sind abgegeben worden:

Bewerbungen um Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Havixbeck von

 

Bewerbungen um Aufnahme in die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses des Kreises Coesfeld von

 

Davon Bewerbungen um Aufnahme in beide Vorschlagslisten von

 

27 Personen

 

8 Personen

 

3 Personen

 

 

Ergebnis der Prüfung der persönlichen Voraussetzungen:

Die Bewerberinnen / Bewerber haben den entsprechenden Fragebogen ausgefüllt und alle Angaben zu den persönlichen Voraussetzungen gemacht.

Die Prüfung hat ergeben, dass alle 27 Personen die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, um in die Vorschlagsliste der Gemeinde Havixbeck aufgenommen zu werden.

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten kommt es entscheidend darauf an, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für die Tätigkeit ein besonderes Interesse haben. Dieses Interesse haben alle Bewerberinnen bzw. Bewerber bekundet.

 

Nach gängiger Praxis schlage Ihnen vor, alle Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Havixbeck aufzunehmen und die Entscheidung über die tatsächliche Bestellung dem Schöffenwahlausschuss beim Gericht zu überlassen.

Es ist für diesen Ausschuss sicherlich von Vorteil, eine Auswahl aus einem so umfangreichen Personenkreis treffen zu können.

 

Die 8 Bewerbungen um die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses werde ich an den Kreis Coesfeld weitergeben.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den in der Anlage zur Verwaltungsvorlage 039/2018 beigefügten Entwurf als Vorschlagsliste der Gemeinde Havixbeck zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 - 31.12.2023.

Die in der Liste aufgeführten Personen werden somit dem Schöffenwahlausschuss des zuständigen Gerichtes als geeignete Personen vorgeschlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                          nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Klaus Gromöller