Begründung
Die genauen Voraussetzungen über die Bestimmung und Verteilung der Schöffen sind in §§ 43, 77 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und in entsprechenden Erlassen des Justizministeriums geregelt:
Ziff. 1 der AV d. JM (3221 – I.2) und des RdErl. d. MGFFI
(313 – 61.53) vom
In Ausführung dieser Bestimmungen hat der Präsident des Landgerichts Münster mit Schreiben vom 22.12.2017 um die rechtzeitige Aufstellung und Weiterleitung der Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen für die neue Amtsperiode vom 01.1.2019 - 31.12.2023 gebeten.
Er hat bestimmt, dass die Zahl der erforderlichen Hauptschöffinnen /-schöffen aus der Gemeinde
Havixbeck drei beträgt (zwei Hauptschöffinnen/-schöffen für die Strafkammern
des Landgerichts Münster und eine/ein Hauptschöffin/-schöffe beim
Schöffengericht Coesfeld).
Die Anzahl der Vorgeschlagenen sollte mindestens doppelt so hoch sein, wie die Zahl der zu bestellenden Schöffinnen/Schöffen, also mindestens sechs Personen.
Für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Gemeinderat zuständig.
Die Zustimmung zur
Vorschlagsliste ist von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates,
mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates
zu treffen (§§ 36, 77 GVG).
Für die gleiche Amtszeit von 2019 bis 2023 werden ebenfalls drei Personen aus Havixbeck gesucht, die als Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen beim Jugendschöffengericht in Coesfeld bzw. bei der Jugendstrafkammer des Landgerichtes Münster zur Verfügung stehen können. Über diese Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld. Der Kreis Coesfeld bat mich zur Aufstellung der entsprechenden Liste um Amtshilfe, wobei es einer Entscheidung der Vertretungskörperschaft auf örtlicher Ebene nicht bedarf.
Ich habe öffentlich auf die Übernahme des Ehrenamtes als Schöffin oder Schöffe hingewiesen und die Havixbecker Bevölkerung aufgerufen, sich bei Interesse bei mir zu melden. Viele sind diesem Aufruf gefolgt und haben um die Aufnahme in die Vorschlagslisten gebeten.
Die persönlichen Voraussetzungen mussten in einem Fragebogen – Erwachsenenstrafrecht - beantwortet werden.
Dieser Bogen stand allen Interessierten auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck zur Verfügung. Er ist als Musterfragebogen vom Landesverband NRW der Schöffinnen und Schöffen entwickelt worden und unter www.schoeffenwahl.de den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt worden.
Gleichzeitig wurde auch ein Musterfragebogen für die Bewerbung um das Amt einer / eines Jugendschöffen veröffentlicht. Interessierte durften sich für beide Schöffenämter bewerben, es ist aber unzulässig, gleichzeitig in mehrere Schöffenämter gewählt zu werden (analog § 77 Abs. 4 GVG). Die Interessierten sollten sich demnach entscheiden, ob Sie sich um die Aufnahme in die Liste für Erwachsenen- oder Jugendstrafsachen bewerben wollen.
Drei Personen (Nr.3, 24 und 26 der beigefügten Liste) haben ausdrücklich um die Aufnahme in beide Vorschlagslisten gebeten. Sie möchten damit dokumentieren, dass sie für beide Schöffenämter zur Verfügung stehen. Letztendlich entscheidet der Schöffenwahlausschuss des Gerichtes über die Auswahl von Personen aus den Vorschlagslisten und berücksichtigt hierbei, dass eine gleichzeitige Berufung in zwei Schöffenämtern nicht vorgenommen wird.
Es sind abgegeben worden:
Bewerbungen um Aufnahme in die Vorschlagsliste der
Gemeinde Havixbeck von |
Bewerbungen um Aufnahme in die Vorschlagsliste des
Jugendhilfeausschusses des Kreises Coesfeld von |
Davon Bewerbungen um Aufnahme
in beide Vorschlagslisten von |
27 Personen |
8 Personen |
3 Personen |
Ergebnis der Prüfung der persönlichen Voraussetzungen:
Die Bewerberinnen / Bewerber haben den entsprechenden Fragebogen ausgefüllt und alle Angaben zu den persönlichen Voraussetzungen gemacht.
Die Prüfung hat ergeben, dass alle 27 Personen die
persönlichen Voraussetzungen erfüllen, um in die Vorschlagsliste der Gemeinde
Havixbeck aufgenommen zu werden.
Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten kommt es entscheidend darauf an, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für die Tätigkeit ein besonderes Interesse haben. Dieses Interesse haben alle Bewerberinnen bzw. Bewerber bekundet.
Nach gängiger Praxis schlage Ihnen vor, alle Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Havixbeck aufzunehmen und die Entscheidung über die tatsächliche Bestellung dem Schöffenwahlausschuss beim Gericht zu überlassen.
Es ist für diesen Ausschuss sicherlich von Vorteil, eine Auswahl aus einem so umfangreichen Personenkreis treffen zu können.
Die 8 Bewerbungen um die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses werde ich an den Kreis Coesfeld weitergeben.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, den in der Anlage zur Verwaltungsvorlage 039/2018
beigefügten Entwurf als Vorschlagsliste der Gemeinde Havixbeck zur Wahl der
Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 - 31.12.2023.
Die in der Liste
aufgeführten Personen werden somit dem Schöffenwahlausschuss des zuständigen
Gerichtes als geeignete Personen vorgeschlagen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
Der Bürgermeister
Klaus Gromöller