Betreff
Straßenbeleuchtungskonzept; Festlegungen von Standardleuchten
Vorlage
035/2018
Aktenzeichen
III/5
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Entwicklung der Straßenleuchten mit LED-Technik wurde in den vergangenen Jahren bei fast allen großen Herstellern intensiv vorangetrieben. Der Markt bietet eine Fülle von Leuchten mit unterschiedlichsten Qualitäten.

 

Die interkommunale Ausschreibung zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung soll in Kürze vorbereitet und noch in diesem Jahr für mehrere Jahre ab 2019 ausgeschrieben werden.

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch die  LED-Technik mit zu berücksichtigen sein.

Jede Kommune muss hier Leuchtentypen vorschlagen, den die bisherigen Kompaktleuchtstofflampe bzw. Leuchtstoffröhren ersetzt. Die interkommunale Ausschreibung wird von einen Fachbüro und juristisch begleitet, damit das Vergaberecht auch unter Vorgabe eines Leuchtproduktes eingehalten wird.

 

Für die Gemeinde Havixbeck werde zunächst eine Standardleuchte gesucht, die geeignet ist, defekte Leuchten zu ersetzen, gleichzeitig die Ausstattung von Neubaugebiete sowie veraltete Straßenzüge zu verwenden ist und so den Schritt in die LED Beleuchtung zu gehen.

 

Beispiele aus der aktuellen Bestandsliste der Straßenbeleuchtung

 

Beispiel: Die TRILUX/9352G Leuchte im Baugebiet Am Stopfer ist mit 2 x 18 Watt TC-L (kompaktleuchtstofflampe) bestückt. Dazu 2 x 3 Watt für die Vorschaltgeräte. Nachts schaltet diese auf 21 Watt herunter.

Eine LED-Leuchte z.B. Siteco DL 50 LED der Firma Siteco ist mit 26 Watt Leistungsaufnahme inkl. Vorschaltgerät ausgestattet und schalten nachts auf 14 Watt.

 

Beispiel: Die HOGRO Leuchte im Generationenpark ist mit 2 x 18 Watt TC-L (kompaktleuchtstofflampe) oder 2 x 24 Watt TC-L bestückt. Dazu 2 x 3 Watt für die Vorschaltgeräte. Nachts schaltet diese auf 21 bzw. 27 Watt herunter.

Eine LED-Leuchte z.B. FRIZA oder die Pilzeo der Firma Schreder ist mit 19 Watt Leistungsaufnahme inkl. Vorschaltgerät ausgestattet und schalten nachts auf 10 Watt.

 

Beispiel: Die HELLUX/LRB 301 Leuchtstoffröhre an der Schützenstraße ist mit 3 x 36 Watt T26 bestückt. Dazu 3 x 10 Watt für die Vorschaltgeräte. Nachts schaltet diese auf 46 Watt herunter.

Eine LED-Leuchte z.B. Ampera der Firma Schreder ist mit 40 bzw. 25 Watt Leistungsaufnahme inkl. Vorschaltgerät ausgestattet und schalten nachts auf 20 bzw. 13 Watt.

 

Hierbei ist besonders bei den Hauptstraße Energieeinsparungen zu erzielen.

Nach nunmehr 39- jähriger Standzeit an der Schützenstraße wurden bei vielen Leuchtköpfen Risse, Korrosion und Undichtigkeiten festgestellt. Ein Austausch hier ist kurz- bis mittelfristig erforderlich.

 

Der wesentliche Vorteil bei LED-Technik liegt jedoch in den deutlichen längeren Brenndauern. Die Lebensdauer beträgt bis zu 100.000 Std.

Im Vergleich liegt die Brenndauer bei Leuchtstoffröhren bei 5000 Std.

Weiterhin sind längere Instandhaltungsintervalle möglich. Die Auswechselintervalle können auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden.

 

In intensiven Gesprächen hat die Gemeinde Havixbeck letztlich auf die Erfahrungswerte und die Qualitätsprüfung der Stadt Münster zurückgegriffen. Von dort unterstützt, hat die Verwaltung eine Auswahl getroffen die, den jetzigen Leuchtenbestand optisch nahe kommt.

 

Die ausgesuchten Leuchtentypen wurden lichttechnisch berechnet und können an folgenden Standorten begutachtet werden.

 

·         Schreder Ampera Midi (ME5) – Schützenstraße 46

·         Schreder Ampera mini (ME6) – Schützenstraße 46

·         Siteco DL 50 LED – Am Habichtsbach 26

·         Schreder Pilzeo (5lx) – Generationenpark / Parkplatz

·         Schreder Pilzeo (10lx) – Generationenpark / Parkplatz

·         Schrder Friza (5lx) – Willi-Richter-Platz 1 (Bauamt)

Die Firma Schreder gehört zu den führenden deutschen Leuchtenherstellern. Als mittelständisches Unternehmen der 1940er Jahre ist es mittlerweile europaweit vertreten, sodass hier von einer großen wirtschaftlichen Kontinuität ausgegangen werden kann.

Die Osram Licht AG ist ein weltweit tätiges deutsches Unternehmen mit Sitz in München. Seit der Gründung von Siteco im Jahre 1997 entwickelte sich das Unternehmen zu einem der führenden Hersteller und Anbieter technischer Innen- und Außenbeleuchtung mit LED Technik. Seit 1. Juli 2011 gehört Siteco zu OSRAM.

 

BMU-Förderung

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Klimaschutzinitiative – Investive Klimaschutzmaßnahme fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit den Einbau hocheffizenter LED-Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Lichtsignalanlagen. Bei einer Einsparung von Treibhausgasen in Höhe von 70 % werden aktuell 20 % der Investitions- und Montagekosten in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gefördert; bei einer Einsparung von 80% und dem Einbau einer Steuer-oder Regelungstechnik sogar 25%.

 

Die Förderfähigkeit eines Austausches von ca. 50 Leuchten (Straßenabschnitte) muss noch geprüft werden.

 

KAG

Das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) ermöglicht der Gemeinde Havixbeck die Erhebung von Abgaben. Dies ist in § 8 KAG festgelegt. Es gibt umfangreiche Rechtsprechung, dass die Erhebung von Beiträgen für die Straßenbeleuchtung zulässig ist, auch wenn nur die Leuchtenköpfe getauscht werden (wie z.B. bei der Stadt Coesfeld).

Hier sind natürlich Rahmenbedingungen zu prüfen (Alter der Anlage, keine Verschlechterung durch Austausch etc.).

Da die Gemeinde die Möglichkeit zur Beitragserhebung hat, ist sie zur Erhebung der Beiträge verpflichtet.

  

Die Verwaltung empfiehlt als zukünftige Standardleuchte für Hauptstraßen die Schreder Ampera, für Baugebiete und Anliegerstraßen die Siteco DL 50 LED und für Plätze die Schreder Pilzeo, Schreder Friza zu verwenden.

 

Die technischen Daten sowie die Preise für die jeweiligen Leuchten sind in der Anlage beigefügt.

Bisher wurde eine jährliche Stückzahl von jeweils 50 Leuchten angefragt.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt als

1.   Standardleuchte für Hauptstraßen die Schreder Ampera oder gleichwertig zu versehen.

2.   Standardleuchte für Baugebiete und Anliegerstraßen die Siteco DL 50 LED oder gleichwertig zu versehen.

3.   Standardleuchte für Plätze die Schreder Pilzeo, Schreder Friza oder gleichwertig zu versehen.

Die Leuchten sind mit einer standortspezifischen Optik zu verwenden.

Exponierte Plätze wie z.B. der Kirchplatz oder die Fußgängerzone im Ortskern werden gesondert betrachtet und sollen individuell beraten werden. 

 

Die Umrüstung der jeweiligen Leuchten erfolgt sukzessiv, jedoch möglichst Straßenabschnittsweise.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Der Gemeinderat beschließt als zukünftige Standardleuchte für Hauptstraßen die Schreder Ampera oder gleichwertig, für Baugebiete und Anliegerstraßen die Siteco DL 50 LED oder gleichwertig und für Plätze die Schreder Pilzeo, Schreder Friza oder gleichwertig zu verwenden.