Begründung
Die
Entwicklung der Straßenleuchten mit LED-Technik wurde in den vergangenen Jahren
bei fast allen großen Herstellern intensiv vorangetrieben. Der Markt bietet
eine Fülle von Leuchten mit unterschiedlichsten Qualitäten.
Die
interkommunale Ausschreibung zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung soll in
Kürze vorbereitet und noch in diesem Jahr für mehrere Jahre ab 2019
ausgeschrieben werden.
Im Rahmen
dieser Ausschreibung wird auch die
LED-Technik mit zu berücksichtigen sein.
Jede
Kommune muss hier Leuchtentypen vorschlagen, den die bisherigen
Kompaktleuchtstofflampe bzw. Leuchtstoffröhren ersetzt. Die interkommunale
Ausschreibung wird von einen Fachbüro und juristisch begleitet, damit das
Vergaberecht auch unter Vorgabe eines Leuchtproduktes eingehalten wird.
Für die
Gemeinde Havixbeck werde zunächst eine Standardleuchte gesucht, die geeignet
ist, defekte Leuchten zu ersetzen, gleichzeitig die Ausstattung von
Neubaugebiete sowie veraltete Straßenzüge zu verwenden ist und so den Schritt
in die LED Beleuchtung zu gehen.
Beispiele
aus der aktuellen Bestandsliste der Straßenbeleuchtung
Beispiel: Die TRILUX/9352G Leuchte
im Baugebiet Am Stopfer ist mit 2 x 18 Watt TC-L (kompaktleuchtstofflampe)
bestückt. Dazu 2 x 3 Watt für die Vorschaltgeräte. Nachts schaltet diese auf 21
Watt herunter.
Eine
LED-Leuchte z.B. Siteco DL 50 LED der Firma Siteco ist mit 26 Watt Leistungsaufnahme
inkl. Vorschaltgerät ausgestattet und schalten nachts auf 14 Watt.
Beispiel: Die HOGRO Leuchte im
Generationenpark ist mit 2 x 18 Watt TC-L (kompaktleuchtstofflampe) oder 2 x 24
Watt TC-L bestückt. Dazu 2 x 3 Watt für die Vorschaltgeräte. Nachts schaltet
diese auf 21 bzw. 27 Watt herunter.
Eine
LED-Leuchte z.B. FRIZA oder die Pilzeo der Firma Schreder ist mit 19 Watt
Leistungsaufnahme inkl. Vorschaltgerät ausgestattet und schalten nachts auf 10
Watt.
Beispiel: Die HELLUX/LRB 301 Leuchtstoffröhre
an der Schützenstraße ist mit 3 x 36 Watt T26 bestückt. Dazu 3 x 10 Watt für
die Vorschaltgeräte. Nachts schaltet diese auf 46 Watt herunter.
Eine
LED-Leuchte z.B. Ampera der Firma Schreder ist mit 40 bzw. 25 Watt
Leistungsaufnahme inkl. Vorschaltgerät ausgestattet und schalten nachts auf 20
bzw. 13 Watt.
Hierbei ist
besonders bei den Hauptstraße Energieeinsparungen zu erzielen.
Nach
nunmehr 39- jähriger Standzeit an der Schützenstraße wurden bei vielen
Leuchtköpfen Risse, Korrosion und Undichtigkeiten festgestellt. Ein Austausch
hier ist kurz- bis mittelfristig erforderlich.
Der
wesentliche Vorteil bei LED-Technik liegt jedoch in den deutlichen längeren
Brenndauern. Die Lebensdauer beträgt bis zu 100.000 Std.
Im
Vergleich liegt die Brenndauer bei Leuchtstoffröhren bei 5000 Std.
Weiterhin
sind längere Instandhaltungsintervalle möglich. Die Auswechselintervalle können
auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden.
In
intensiven Gesprächen hat die Gemeinde Havixbeck letztlich auf die
Erfahrungswerte und die Qualitätsprüfung der Stadt Münster zurückgegriffen. Von
dort unterstützt, hat die Verwaltung eine Auswahl getroffen die, den jetzigen
Leuchtenbestand optisch nahe kommt.
Die
ausgesuchten Leuchtentypen wurden lichttechnisch berechnet und können an
folgenden Standorten begutachtet werden.
·
Schreder
Ampera Midi (ME5) – Schützenstraße 46
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Schreder
Ampera mini (ME6) – Schützenstraße 46
·
Siteco
DL 50 LED – Am Habichtsbach 26
·
Schreder
Pilzeo (5lx) – Generationenpark / Parkplatz
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Schreder
Pilzeo (10lx) – Generationenpark / Parkplatz
·
Schrder
Friza (5lx) – Willi-Richter-Platz 1 (Bauamt)
Die Firma
Schreder gehört zu den führenden deutschen Leuchtenherstellern. Als
mittelständisches Unternehmen der 1940er Jahre ist es mittlerweile europaweit
vertreten, sodass hier von einer großen wirtschaftlichen Kontinuität
ausgegangen werden kann.
Die Osram
Licht AG ist ein weltweit tätiges deutsches Unternehmen mit Sitz in München.
Seit der Gründung von Siteco im Jahre 1997 entwickelte sich das Unternehmen zu
einem der führenden Hersteller und Anbieter technischer Innen- und
Außenbeleuchtung mit LED Technik. Seit 1. Juli 2011 gehört Siteco zu OSRAM.
BMU-Förderung
Im Rahmen
der Kommunalrichtlinie der Klimaschutzinitiative – Investive
Klimaschutzmaßnahme fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit den Einbau hocheffizenter LED-Beleuchtungstechnik bei der
Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von
Lichtsignalanlagen. Bei einer Einsparung von Treibhausgasen in Höhe von 70 %
werden aktuell 20 % der Investitions- und Montagekosten in Form nicht
rückzahlbarer Zuschüsse gefördert; bei einer Einsparung von 80% und dem Einbau
einer Steuer-oder Regelungstechnik sogar 25%.
Die
Förderfähigkeit eines Austausches von ca. 50 Leuchten (Straßenabschnitte) muss
noch geprüft werden.
KAG
Das
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) ermöglicht der Gemeinde Havixbeck die
Erhebung von Abgaben. Dies ist in § 8 KAG festgelegt. Es gibt umfangreiche
Rechtsprechung, dass die Erhebung von Beiträgen für die Straßenbeleuchtung
zulässig ist, auch wenn nur die Leuchtenköpfe getauscht werden (wie z.B. bei
der Stadt Coesfeld).
Hier sind
natürlich Rahmenbedingungen zu prüfen (Alter der Anlage, keine Verschlechterung
durch Austausch etc.).
Da die Gemeinde
die Möglichkeit zur Beitragserhebung hat, ist sie zur Erhebung der Beiträge
verpflichtet.
Die
Verwaltung empfiehlt als zukünftige Standardleuchte für Hauptstraßen die
Schreder Ampera, für Baugebiete und Anliegerstraßen die Siteco DL 50 LED und
für Plätze die Schreder Pilzeo, Schreder Friza zu verwenden.
Die
technischen Daten sowie die Preise für die jeweiligen Leuchten sind in der
Anlage beigefügt.
Bisher
wurde eine jährliche Stückzahl von jeweils 50 Leuchten angefragt.
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat beschließt als
1. Standardleuchte für Hauptstraßen die
Schreder Ampera oder gleichwertig zu versehen.
2. Standardleuchte für Baugebiete und
Anliegerstraßen die Siteco DL 50 LED oder gleichwertig zu versehen.
3. Standardleuchte für Plätze die
Schreder Pilzeo, Schreder Friza oder gleichwertig zu versehen.
Die
Leuchten sind mit einer standortspezifischen Optik zu verwenden.
Exponierte
Plätze wie z.B. der Kirchplatz oder die Fußgängerzone im Ortskern werden
gesondert betrachtet und sollen individuell beraten werden.
Die
Umrüstung der jeweiligen Leuchten erfolgt sukzessiv, jedoch möglichst
Straßenabschnittsweise.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Der
Gemeinderat beschließt als zukünftige Standardleuchte für Hauptstraßen die
Schreder Ampera oder gleichwertig, für Baugebiete und Anliegerstraßen die
Siteco DL 50 LED oder gleichwertig und für Plätze die Schreder Pilzeo, Schreder
Friza oder gleichwertig zu verwenden.