Begründung
Das Landeswassergesetz NRW (§ 38 Abs. 3) verlangt von den Gemeinden, dass sie zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufstellen, Anlage 1.
Das hiermit vorgelegte Wasserversorgungskonzept 2018 – 2023 wurde zum ersten Mal aufgestellt und setzt die Vorgaben des § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW gemäß dem Erlass des Umweltministeriums vom 11.04.2017 um.
Das Konzept ist der zuständigen Bezirksregierung in Münster vorzulegen und alle 6 Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen.
Die GELSENWASSER AG ist in der Gemeinde Havixbeck für die Wasserversorgung verantwortlich. Sie hat die Gemeinde bei der Erstellung des Konzeptes unterstützt.
Im Kern des Wasserversorgungskonzeptes steht die Beantwortung der Fragen, wo dem Trinkwasser Gefahr droht und wie man es schützen kann. Auf rund 60 Seiten ist dargestellt, woher das Trinkwasser stammt, wie es aufbereitet, auf welchen Weg es in das Versorgungsgebiet transportiert und in der Gemeinde Havixbeck verteilt wird.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das von der GELSENWASSER AG gelieferte Trinkwasser den strengen Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung entspricht. Über vorhandene Lieferverträge und Wasserwerke mit ausreichenden Kapazitäten und Wasserrechten ist die öffentliche Wasserversorgung in der Gemeinde Havixbeck in den nächsten Jahren, auch unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und möglichen klimabedingten Veränderungen, jederzeit sichergestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, der Bezirksregierung Münster das Wasserversorgungskonzept für die
Jahre 2018 bis 2023 in der vorliegenden Fassung zu Prüfung vorzulegen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine
Klaus Gromöller