Betreff
Gebührensatzung für besondere Serviceleistungen des Standesamtes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
027/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Der Gesetzgeber sieht  für Eheschließungen eine der Bedeutung der Ehe entsprechende würdige Form vor (§ 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG)). Dieses wird in erster Linie durch entsprechende Räumlichkeiten gewährleistet. Diese Räumlichkeiten können auch außerhalb des  Dienstgebäudes liegen.

Zusätzlich zum eigenen Trauzimmer der Gemeinde Havixbeck (seit dem 01.04.2016 im  Haus Sudhues) besteht die Möglichkeit, Eheschließungen außerhalb des Rathauses in den Räumen der Burg Hülshoff vorzunehmen. 

Es handelt sich hier um eine besondere Amtshandlung/Serviceleistung  der Verwaltung, für die  grundsätzlich eine Gebühr gem.  § 4 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG NRW) erhoben werden darf.

 

Die Vornahme von Eheschließungen auf der Burg Hülshoff ist mit einem erhöhten Zeit- und Personalaufwand verbunden, außerdem entstehen regelmäßig Fahrtkosten. Für die Erhebung der Gebühr ist gem. § 2 Abs. 1 KAG NRW eine entsprechende Satzung zu erlassen. Der Erlass der Satzung wird auch deshalb vorgeschlagen, damit zukünftig eine rechtlich einwandfreie Grundlage für die Gebührenerhebung besteht.

Bisher wurde der vor einiger Zeit ermittelte Betrag in Höhe von 70,00 € pro Eheschließung per Rechnung zur Zahlung angefordert. Die Neukalkulation berücksichtigt die aktuellen Personalkostenentwicklungen und führt daher zu einem um 7,00 € höheren Betrag.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 027 /2018  beigefügten Gebührenkalkulation vom 20.02.2018, die als Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 027/2018 beigefügte Satzung über die Erhebung der Gebühren für  besondere Serviceleistungen  des Standesamtes.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                       ja     

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Gebührensatzung für  besondere Serviceleistungen des Standesamtes zu erzielenden Erträge werden weiterhin im Produkt 0205 veranschlagt.

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Klaus Gromöller