Betreff
Beratung über den Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.2011 auf Zurückbehaltung von Grundstücksflächen im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III zum Zwecke der Errichtung einer dezentralen Energieversorgung.
Vorlage
028/2011
Aktenzeichen
IV.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Siehe anliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.2011

 

Es gibt bereits eine Vielzahl von Beispielen dezentraler Energieversorgung in Wohnbaugebieten. Ob und wie sich dieser Planungsansatz tatsächlich realisieren lässt im Bereich eines Gewerbegebietes, muss jedoch gesondert untersucht werden.

 

Hierzu kann z. B. auf Erfahrungen anderer Kommunen bzw. auf fachliche Beratung z. B. der Energieagentur NRW zurückgegriffen werden.

 

Sobald seitens der Verwaltung die entsprechenden Informationen zusammengetragen sind, kann eine erneute Beratung des Themas in den zuständigen Ausschüssen erfolgen.

 

Da die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Vermarktung der Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III zurzeit noch nicht vollständig vorliegen (so fehlt z. B. bisher noch die Entscheidung über die Höhe des Grundstückskaufpreises), werden die Flächen zwar seitens der Gemeinde beworben; es erfolgt allerdings lediglich eine Reservierung der gewünschten Flächen. Insofern ist auch unter Berücksichtigung des Aspektes der Vermarktbarkeit genügend Zeit, um im Thema dezentrale Energieversorgung zunächst weitere Informationen zu sammeln und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.2011 Vorbereitungen zu treffen, die eine politische Entscheidung ermöglichen zur Frage, ob eine dezentrale Energieversorgung im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III ermöglicht werden kann.. Hierzu sind seitens der Verwaltung Prüfungen in der Form vorzunehmen, dass praktikable Beispiele aus anderen Kommunen bzw. Informationen über denkbare Lösungsansätze eingeholt und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur weiteren Beratung vorzulegen sind.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Keine.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller