Betreff
Beratung über die Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
003/2010
Aktenzeichen
IV 334-01
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Mit beiliegendem Schreiben vom 28.07.2008 hat der LWL – Archäologie für Westfalen – Außenstelle Münster – die Eintragung des ortsfesten Bodendenkmal Haus Hülshoff in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck beantragt.

 

An der Erhaltung des in der beigefügten Karte umgrenzten Bereiches als Bodendenkmal besteht ein öffentliches Interesse. Dies ist in dem o.a. Schreiben ausführlich dargestellt worden. Aus diesem Grunde liegen die Voraussetzungen für die Eintragung des Bereiches in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck vor und ich empfehle Ihnen, dem Antrag auf Eintragung zu entsprechen.

 

Die von der Eintragung betroffene Grundstückseigentümerin ist seitens der Gemeinde Havixbeck hierzu angehört worden. Einwände gegen die Unterschutzstellung sind nicht vorgebracht worden. Die Anordnung der vorläufigen Unterschutzstellung des Bodendenkmals Haus Hülshoff ist am 11.11.2009 erfolgt.

 

1.    Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Eintragung des ortsfesten Bodendenkmals Haus Hülshoff entsprechend des Abgrenzungsvorschlages des LWL – Archäologie für Westfalen – vom 28.07-2008 in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein            Verwaltungs-         Vermögens-

                                                                                                         haushalt                    haushalt

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller