Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt das Integrierte städtebauliche Handlungskonzept für die Gemeinde
Havixbeck (Stand: März 2014) sowie die der Vorlage 051/2014 beigefügte
Maßnahmentabelle. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Abgrenzung des
Stadtumbaugebietes gem. § 171 b Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen vorzubereiten. Bei allen
kostenrelevanten Maßnahmen soll die
mögliche finanzielle Förderbarkeit geklärt und dem Gemeinderat jeweils
gesondert zur Entscheidung vorgelegt werden.
Einmal jährlich soll
seitens der Verwaltung eine Übersicht über die Erreichung der Entwicklungsziele
und den Umsetzungsstand der Teilschritte vorgelegt werden.
Die Verwaltungsvorlage 051/2014 liegt vor.
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: