Auf der Grundlage des Antrages der Herren Wietholt und Dr. Ickemeyer vom 24.02.2010 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die Verwaltung beauftragt, mit den zuständigen Stellen bei Bund und Land zu klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Emissionsgrenzwerte, die aufgrund von höherrangigem Recht bestehen, für die örtliche Gemeinschaft innerhalb der Gemeinde bindend anzuwenden sind. Hierzu hat mich aufgrund meiner Anfrage vom 26.07.2010 an die Oberste Immissionsschutzbehörde das Antwortschreiben vom 15.05.2013 erreicht, das dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt wird.