Die Verwaltung erhielt ein Schreiben von Frau Dr. med. Mechthild Frfr. Raitz von Frentz vom 25.06.2013 mit folgendem Wortlaut:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie ich aus den Westfälischen Nachrichten vom 25.6.13 erfuhr, ist in der letzten Bauausschusssitzung der Gemeinde Havixbeck die Beurteilung der ULB und des Nabu bekannt gemacht worden, dass sich Poppenbeck nicht als Windfeld eignet.

Meine Fragen lauten:

  1. Welche Konsequenzen wird die Gemeinde Havixbeck daraus ziehen? Wird trotzdem an der Windfeldplanung in Poppenbeck festgehalten?
  2. Wenn ja, muss die Gemeinde das Artenschutzgutachten für Poppenbeck ganz oder teilweise bezahlen und welche Kosten werden anfallen?
  3. Warum wurde seitens der Verwaltung erst so spät die Beurteilung der ULB angefordert, obwohl bekannt war, dass die ULB Poppenbeck nicht für geeignet hält?

 

Auf der Homepage des Ortsverbandes der Grünen in Havixbeck zum Thema Info-Veranstaltung Windkraft und Artenschutz las ich folgendes im abgedruckten Fragenkatalog:

 

„42. Worum bei windschwachen Zeiten abschalten? Dann gar keine Windkraft!!

Antwort Ortsverband Havixbeck: s.o. Frage 41; In windschwachen Zeiten fliegen Fledermäuse und andere Vögel bevorzugt. Abschalten aus Rücksicht. Gewinnmaximierung ist an dieser Stelle ein unpassendes Prinzip. Wir brauchen die Windkraft, um auf andere Energiequellen verzichten zu können, die dem Klima und dem Menschen ungleich mehr schaden: Atomstrom, Kohlestrom. An der Stelle ist auch zu berücksichtigen, dass auch das Gebiet von Havixbeck längst an Fracking-willige Großkonzerne verteilt wurde, ohne dass auch nur ein Bürger oder Lokalpolitiker gefragt wurde. Wollen wir das für uns in Havixbeck?  „ (Fettdruck und Unterstreichung durch mich)

 

Hierzu bitte ich um die Beantwortung der Fragen:

 

  1. Stimmt es, dass das Havixbecker Gebiet an Fracking-willige Großkonzerne verteilt wurde?
  2. Wer hat es an diese Großkonzerne verteilt?
  3. Wie ist der Planungsstand bezüglich Fracking?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mechthild Raitz v. Frentz

 

 

Die Fragestellerin befindet sich nicht im Sitzungssaal, daher erfolgt die Beantwortung der Anfragen in ihrer Abwesenheit.

 

Antworten der Verwaltung zu dem Thema Windenergie:

 

Zu Frage 1:

Die Bewertung der ULB bezieht sich zunächst auf die Regionalplanung der Bezirksregierung. Gleichwohl wird mit dem Kreis Coesfeld geklärt, ob im Zuge des in der Erarbeitung befindlichen Landschaftsplanes, der für den Bereich Poppenbeck ebenfalls Landschaftsschutz vorsieht, eine Öffnungsklausel für die Nutzung von Windenergie vorgesehen ist. Erst danach kann festgestellt werden, ob die Fläche tatsächlich ausscheidet. Solange die abschließende Klärung nicht erfolgt ist, wird die Fläche in Poppenbeck weiterhin als potentiell geeignet im Rahmen des Abschichtungsverfahrens behandelt.

 

Zu Frage 2:

Die Gemeinde Havixbeck geht bei ihren Planungen davon aus, dass die Artenschutzgutachten bei allen Potentialflächen von den Vorhabenträgern zu deren finanziellen Lasten beauftragt werden und der Gemeinde somit hierfür keine Kosten entstehen.

 

Zu Frage 3:

Die Gemeinde hat seit längerem Kontakt zur ULB im Rahmen des Abschichtungsverfahrens. Die genannte Stellungnahme der ULB (z. B. Bewertung der Fläche in Poppenbeck mit rot) ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Regionalplanes ergangen. Nur wenige Tage, nachdem der Kreis Coesfeld diese Einschätzung an die Bezirksregierung geleitet hat, wurde die Politik in Havixbeck darüber informiert.

 

 

Antwort der Verwaltung zu dem Thema Fracking:

 

Für die Beantwortung der Fragen 1 – 3 hat die Verwaltung Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg aufgenommen, die landesweit für die Genehmigung von Erdgasbohrungen zuständig ist. Leider konnte der für Havixbeck zuständige Mitarbeiter bisher nicht erreicht werden, um die Antworten auf die gestellten Fragen zu bekommen.

Sobald die entsprechenden Informationen vorliegen, werden die Fragestellerin und die Mitglieder des Gemeinderates informiert.

 

Nachsatz der Verwaltung:

Zu Frage 1:

Nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg, als landesweit zuständige Behörde für bergbaurechtliche Genehmigungen, liegt das Gebiet der Gemeinde Havixbeck im Bereich des Feldes Nordrhein-Westfalen Nord. Für dieses Areal hat die Mobil Erdgas-Erdöl GmbH eine Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken erhalten. Ferner ist für Teile des Gemeindegebietes eine Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt worden. Durch diese Berechtigungen haben die Bergbauunternehmen allerdings lediglich prinzipiell das Recht, Bodenschätze aufzusuchen oder zu gewinnen.

Für die Zulassung konkreter Maßnahmen, z.B. das Niederbringen von Bohrungen, benötigt der Unternehmer grundsätzlich eine gestattende Entscheidung in Form einer sogenannten Betriebsplanzulassung.

Bei der Entscheidung wird u. a. auch die zuständige Gemeinde gehört.

Für Havixbeck gibt es weder für gewerbliche noch für wissenschaftliche Zwecke entsprechende Betriebsplanzulassungen.

Unter dem nachfolgenden Link können weitergehende Informationen zum Thema heruntergeladen werden.

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/erdgas_rechtlicher_rahmen/index.php

 

Zu Frage 2:

Wie schon ausgeführt, ist die Bezirksregierung Arnsberg sachlich und örtlich zuständig.

 

Zu Frage 3:

Siehe Frage 1