Die Verwaltungsvorlage 086/2013 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 26.06.2013 TOP 10 und 19.1

 

Zunächst wird seitens der Verwaltung der Antrag der Inhaberin des Gebäudes vom 10.07.2013 auf Zustimmung zum vorliegenden Abbruchantrag vorgelesen (der Antrag liegt dem Protokoll als Anlage 6 bei) und folgender Bericht abgegeben:

 

Am 10.07.2013 hat in der Sache ein Gespräch mit der Eigentümerin, den Investoren, einem Vertreter des Denkmalamtes sowie der Verwaltung stattgefunden.

Im Einzelnen wurde erörtert, wie eine denkmalverträgliche Änderung der Außenfassade zur Schaffung verbesserter Belichtungsmöglichkeiten geschaffen werden kann. Hier hat das Amt für Denkmalpflege durchaus Möglichkeiten aufgezeigt. Auch wurde die Frage einer Anbaubarkeit besprochen.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Gebäude unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange durchaus modernen Wohnerfordernissen angepasst werden kann. Im Detail sind hierzu jedoch die konkreten Bauabsichten rechtzeitig mit dem LWL abzustimmen.

Im Verlauf der Erörterungen musste festgestellt werden, dass für die Frage, ob und wie das Gebäude langfristig trotz Denkmalschutz erhalten werden kann, unbedingt Klarheit darüber herrschen muss, wer als zukünftiger Investor das Gebäude erwirbt und nutzt. Es wurde angeboten, für mögliche Interessenten eine fachliche Beratung hinsichtlich einer bedarfs- und denkmalgerechten Nutzung in einem begrenzten Zeitfenster durchzuführen.

Da für die Suche nach einem geeigneten Investor und der notwendigen fachlichen Abstimmung noch Zeit benötigt wird und die Eigentümerin das Abbruchverfahren weiter betreiben möchte, schlage ich vor, das Gebäude vorläufig unter Denkmalschutz zu stellen. Hierdurch wird einerseits erreicht, dass für das Gebäude der Denkmalschutz greift und ein Abriss im Moment nicht erfolgen kann. Andererseits besteht die Möglichkeit, im Rahmen des nächsten halben Jahres, für das dieser Schutz greift, nach geeigneten Möglichkeiten einer Folgenutzung zu suchen. Sollte dieser Zeitraum erfolglos verstreichen, muss erneut entschieden werden, ob der alte Ratsbeschluss, eine Eintragung nicht vorzunehmen, beibehalten werden soll.

 

 

Anschließend führt Bürgermeister Gromöller aus, dass es für alle Beteiligten eine schwierige Situation sei. In dem gestern geführten konstruktiven Gespräch wurde abschließend eine fachliche Unterstützung des LWL und der Gebäudemanufaktur angeboten. Bürgermeister Gromöller ruft alle an dem Gebäude Interessierten dazu zu auf, sich bei der Verwaltung zu melden.

 

Herr Kerkering fragt, ob die Inhaberin jemals darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass das Gebäude denkmalwert sei und welche Rechtsfolgen dies habe. Außerdem sei er der Meinung, dass nicht der Rat eine Entscheidung über die Eintragung in die Denkmalliste zu treffen habe, sondern dass dies Aufgabe der Verwaltung sei.

 

Frau Böse weist bezüglich der Zuständigkeiten auf die Ausführungen der Verwaltung im Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 26.06.2013 unter TOP 10 hin. Eine vorläufige Unterschutzstellung des Gebäudes könne vom Bürgermeister veranlasst werden, eine endgültige Eintragung in die Denkmalliste müsse vom Rat entschieden werden. Sie erklärt, dass der Rat 1995 von der Aufnahme des Gebäudes in die Denkmalliste abgesehen habe, da ein Abriss nicht geplant war und in den Innenräumen diverse Umbauarbeiten durchgeführt wurden. Die Inhaberin habe daher keinen offiziellen Bescheid über den Denkmalwert erhalten.

 

Herr Skirde ist der Meinung, dass nach einer Lösung unter Berücksichtigung der persönlichen Belange der Inhaberin und des Aspektes des Denkmalschutzes gesucht werden müsse und bittet die Verwaltung um Auskunft, wie dieses Ziel erreicht werden könne.

 

Bürgermeister Gromöller antwortet, dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen werde, das Gebäude vorläufig unter Schutz zu stellen, um dann innerhalb eines halben Jahres nach geeigneten Lösungen unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte zu suchen.

 

Herr Hense vertritt die Ansicht, dass der Rat heute nichts entscheiden und der Beschluss von 1995 zunächst nicht revidiert werden müsse. Die Verwaltung habe die Möglichkeit, das Gebäude ein halbes Jahr unter Schutz zu stellen und in dieser Zeit entsprechende Gespräche mit allen zu führen.

 

Weitere Ratsmitglieder sind ebenfalls der Meinung, dass der Rat heute keine Entscheidung zu treffen habe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Krotoszynski teilt Frau Böse mit, dass bei der Eintragung in die Denkmalliste die Zustimmung der Eigentümerin nicht relevant sei.

 

Bürgermeister Gromöller liest abschließend zur Information Auszüge aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 19.06.1995 und des Beschlusses des Rates vom 29.06.95 vor (Anlage 7 des Protokolls) und gibt bekannt, dass die Verwaltung nach den Vorschlägen im oben aufgeführten Bericht handeln werde, um zu einer guten Lösung zu kommen.

 

Es wird kein Beschluss gefasst.