Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für den Bürgerradweg entlang der L874 bis zur Kreuzung Wildermann eine Alternativroute zu finden. Diese ist dem Gemeinderat vorzulegen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/154/2022 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit vom 01.12.2022, TOP 12

 

Herr Spüntrup führt in die Thematik ein. Er ist der Meinung, dass die Entscheidung für eine Alternativroute im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit eine Bauchentscheidung war. Der Antrag des Bürgervereins beziehe sich auf die weitere Detailplanung. Außerdem sei es wichtig, die Fördermittel zu sichern.

 

Herr Albrecht fragt, ob eine Förderung möglich ist, wenn der Radweg nicht entlang der Landesstraße verläuft.
Bürgermeister Möltgen antwortet, dass der Bürgerradweg entlang der Straße verlaufen müsse.

Herr Albrecht regt eine Kostenermittlung für die Alternativstrecke an.

Herr Kleefisch fragt, ob damit nun klar sei, dass der Radweg an der Landstraße nicht mehr gewollt sei.

Bürgermeister Möltgen antwortet, dass es das nicht bedeute, aber jetzt keine Mittel im Haushalt vorgesehen würden.

Herr Spüntrup erkundigt sich, ob es eine Frist für die Fördermittel gebe.

Herr Wientges antwortet, dass im Förderbescheid kein Bewilligungszeitraum genannt worden sei. Aus den Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW habe man entnehmen können, dass nach 4-5 Jahren der Fördergeber den Umsetzungsstatus abfrage.

Herr Mach fragt, ob zu viel gezahlte Teilauszahlungen evtl. zurückgezahlt werden müssen. Herr Wientges bestätigt dies. Wenn der erste Bauabschnitt fertiggestellt würde (Klute/Stapeler Straße), würde für diesen Abschnitt die Förderung bestehen bleiben.

Herr Overs erklärt, dass 35.000 Euro für die Planungskosten bereitgestellt werden müssten, für etwas, was möglicherweise gar nicht gebaut werde. Dabei gebe es Alternativen, um auf die Altenberger Straße zu kommen.

Herr Eilers ist der Meinung, dass der 2. und 3. Bauabschnitt nicht mehr als Bürgerradweg bezeichnet werden können, da die Kosten durch die Gemeinde zu übernehmen seien.

Herr Curtius schlägt vor, die für Radfahrer interessanten Alternativrouten mit geringem Planungsaufwand und mit wenig Aufwand zu ertüchtigen.

 

Ausschussvorsitzender Spüntrup regt an, die Antragsteller zu Wort kommen zu lassen.

 

Herr Weitkamp vom Verein Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. erklärt die Gründe für den Bau des Radweges. Der Radweg müsse an der Landstraße liegen, ansonsten gebe es keine Förderung. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt,- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit bedeute für den Verein, dass er sich nach Fertigstellung des 1 Bauabschnittes eventuell auflösen werde. Die Planung für die weiteren Bauabschnitte müsse durch die Gemeinde durchgeführt werden.

 

Herr Spüntrup schlägt vor, zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Kosten für die Fachplanungen des zweiten und dritten Bauabschnittes in Höhe von 35.000 € in den Haushaltsplan 2023 einzustellen.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Frage der Kostenübernahme des ökologischen Ausgleichs und der Vermessung im Zuge der Beratung der Fachplanung für den zweiten und dritten Bauabschnitt zu entscheiden.
  3. Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Amtes für Agrarordnung, die Bauerlaubnisverträge für die benötigten Grundstücke zur Realisierung des zweiten und dritten Bauabschnittes zu beschaffen im Zuge der Beratung der Fachplanung für den zweiten und dritten Bauabschnitt zu entscheiden.
  4. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde mit der Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnittes einen Eigenanteil in Höhe von zunächst geschätzt 540.000 € zu tragen hätte, wenn keine weiteren Zuschüsse oder Eigenleistungen erbracht werden.

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 7 Nein

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: