Die Verwaltung macht folgende Bekanntgaben:

 

Neubau einer Unterkunft für geflüchtete Menschen im BG Habichtsbach III

 

Errichtete werden soll ein Neubau, analog der Unterkunft an der Altenberger Str. 46, allerdings mit 40 statt 32 Plätze je Geschoss, bei einer Belegung von bis zu 4 Personen in einem Schlafraum. Das geplante Gebäude im BG Habichtsbach III ist um 3 m länger als das an der Altenberger Str. 46.

Perspektivisch lässt sich der Baukörper später in 6 Wohneinheiten umwandeln. Durch die Planung einer späteren Aufzugsanlage wären dann 5 der 6 WE barrierefrei. Balkone können später als vorgesetzte Stahlkonstruktion die Wohnungen entsprechend aufwerten. Die Möglichkeit zur Errichtung einer Photovoltaik sollte eingeplant werden.

Die Entwurfsplanung wird zur 2. Sitzungsfolge 2023 vorliegen.

Kostenschätzung

KGR 100 (Grundstück) -bauseits-

  • unberücksichtigt

 

KGR 200 (Erschließung)

  • pschl. ca. 10.000 €

 

KGR 300 (Bauwerk-Baukonstruktion) + KGR 400 (Technische Gebäudeausrüstung)

  • Erdgeschoss / Obergeschoss (Wohnen)
    • BRI: ca. 2.400 m³
    • Kostenkennwert: ca. 450 €/m³
    • Ca. 1.080.000,00 € (brutto)

 

KGR 500 (Außenanlagen und Freiflächen)

  • Psch ca. 60.000 €

 

KGR 600 (Ausstattung) -bauseits-

  • unberücksichtigt

 

KGR 700 (Baunebenkosten) - prozentual der KGR 300 + 400 -

  • Honorare, Fachplanungsleistungen
  • Genehmigungen
  • Anträge
  • Ca. 18% v. KGR 300+ 400 = ca. 194.400,00 €

 

Das Honorar für die Planungsleistungen läge damit bei netto ca. 164.000 € < 215.000 € EU-Schwellenwert 2022/2023. Der  Ansatz von 18 % der KG 300 + KG 400 dürfte auskömmlich sein, da sich das neue Gebäude an die Gestaltung Gebäudes Altenberger Straße 46 orientiert wird.

 

Für eine schnelle und kostengünstige Abwicklung der Baumaßnahme sollten die Planung nach Möglichkeit von dem Architektenbüro Feldhaus ausgeführt werde.

Das damals beauftragte Architekturbüro Feldhaus sollte uns ein entsprechendes Honorarangebot zukommen lassen, dann könnte die Vergabe in einer der ersten Sitzungsfolgen 2023 beraten und beschlossen werden. Voraussetzung ist natürlich die Wirtschaftlichkeit des abgegebenen Angebotes.

Ähnlich könnte man bei der Vergabe der E-, HLS-Planung sowie der Statik vorgehen.

 

Ein Lageplan, Grundriss und Ansichten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

Sachstandsbericht zu dem Grundsatzbeschluss zur Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten auf dem Grundstück „Krummer Timpen 12“ in Hohenholte
VO/129/2022

Im Vorfeld der Bauausschusssitzung am 13.09.2022 wurde ein Ortstermin am „Krummen Timpen 12“ in Hohenholte durchgeführt, um den Grundsatzbeschluss zur Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten auf dem Grundstück besser einschätzen zu können. Vornehmlich ging es darum, ob die im vorderen Bereich des Grundstücks befindliche Buche erhalten werden soll. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zu der denkmalgeschützten Kirche St. Georg und somit auch unmittelbar angrenzend zu dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung des Ortskerns von Hohenholte. So sollte die Fachabteilung LWL-Denkmalpflege um Stellungnahme gebeten werden.
Dies ist zwischenzeitlich geschehen, allerdings konnte noch keine abschließende Prüfung vorgenommen werden. Hierzu wurden weitere Unterlagen und Fotos angefordert, die aktuell angefragt sind, leider aber noch nicht weitergeleitet werden konnten. Sobald hier eine Stellungnahme vorliegt, wird das Verfahren weitergeführt.