Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: VO/152/2022
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung mit der Änderung, dass in der neuen Fassung der Anlage 3 der Satzung (Gebührentarif) unter § 4 Punkt 3 der Satz a) “Öffnung des Bades für das öffentliche Schwimmen an insgesamt weniger als 3 Tagen in der gesamten Saison → 100 % Erstattung des ursprünglich gezahlten Kaufpreises” entfällt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 anliegende Änderung der Anlage 3 (Gebührentarif) der Satzung der Bäder der Gemeinde Havixbeck vom 25.03.2010, zuletzt geändert am 10.04.2014.
Die Verwaltungsvorlage VO/152/2022 liegt vor.
Herr Brüggemann schlägt vor, den ersten Satz unter § 4 Punkt
3 des Gebührentarifs
für das Freibad und das Hallenbad der Gemeinde Havixbeck zu streichen. Einvernehmlich wird über den Beschluss einschließlich der Änderung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: