Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung mit der Änderung, dass in der neuen Fassung der Anlage 3 der Satzung (Gebührentarif) unter § 4 Punkt 3 der Satz a) “Öffnung des Bades für das öffentliche Schwimmen an insgesamt weniger als 3 Tagen in der gesamten Saison  → 100 % Erstattung des ursprünglich gezahlten Kaufpreises” entfällt.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 anliegende Änderung der Anlage 3 (Gebührentarif) der Satzung der Bäder der Gemeinde Havixbeck vom 25.03.2010, zuletzt geändert am 10.04.2014.


Die Verwaltungsvorlage VO/152/2022 liegt vor.

 

Herr Brüggemann schlägt vor, den ersten Satz unter § 4 Punkt 3 des Gebührentarifs 

für das Freibad und das Hallenbad der Gemeinde Havixbeck zu streichen. Einvernehmlich wird über den Beschluss einschließlich der Änderung abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: