Aufgrund der Corona Pandemie haben sich insgesamt weniger Veränderungen, bezogen auf die Wohnraumsituation der in Havixbeck lebenden Flüchtlinge ergeben, als zuvor. Inzwischen gibt es allerdings wieder veränderte Situationen, über die nachfolgend berichtet wird:

 

Einige Familien und auch Einzelpersonen haben, teilweise mit Hilfe intensiver Unterstützung durch die Sozialarbeit, eigene Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt gefunden. Eine Abschiebung ist durchgeführt worden, eine freiwillige Ausreise ist erfolgt und leider ist ein Bewohner seiner schweren Krankheit erlegen.

In zwei Familien wurden Kinder geboren und eine Person wurde im Rahmen der Zuweisung neu aufgenommen. Es wohnen nun 156 Personen in den gemeindlichen Unterkünften.

 

Das sind 12 Personen weniger, als zum Ende des Jahres 2020. Gemäß der aktuellen Verteilstatistik der Bezirksregierung ist die Aufnahme-Erfüllungsquote der Gemeinde Havixbeck zu 92 % erfüllt. Es besteht demnach zurzeit die Verpflichtung, 3 Personen neu aufzunehmen. Dieser Wert ist sicherlich eine Folge der derzeit geringen Migrationsbewegung und kann sich auch kurzfristig ändern. Gleichwohl wird zunächst nicht mit einem erheblichen Anstieg der Aufnahmeverpflichtung gerechnet.  

 

Diese Verringerung der Bewohnerzahl wurde, wie bereits berichtet, zum Anlass genommen, eine angemietete Wohnung zu kündigen. Es ist damit aktuell eine Wohnung und ein Gesamtobjekt angemietet.  Alle anderen Unterkünfte befinden sich im Eigentum der Gemeinde.

 

Wie die dem Protokoll beigefügte Übersicht zeigt, wurde die Belegungsdichte der Wohnräume inzwischen stark reduziert. Dementsprechend konnten die überwiegenden Unterbringungssituationen, nach dem von uns zugrunde gelegte Ampelsystem, mit „grün“ (angemessener Wohnraum), wenige mit „orange“ (akzeptabel aber noch zu verändern) und zwei mit „rot“ ( unbedingt verändern), gekennzeichnet werden.

 

In vorausgegangenen Sitzungen wurde bereits darüber berichtet, dass die Wohnsituation der geflüchteten Menschen sich nicht allein an der Fläche und den faktischen Zahlen orientieren kann, sondern dass vor allem auch die jeweilige Lebenssituation, die Familienstruktur sowie zu behandelnde Traumata und andere psychische und körperliche Erkrankungen ausschlaggebend für die Wohnraumzuweisungen sind. Vor diesem Hintergrund findet ein steter, enger Austausch zwischen der gemeindlichen Sozialarbeit und dem Gebäudemanagement statt. Auf der einen Seite werden somit die Bedürfnisse und Erfordernisse der untergebrachten Menschen berücksichtigt und auf der anderen Seite wird ein sparsamer Umgang mit Wohnraum und gleichzeitig eine umsichtige Vorhaltung von Wohnraumkapazitäten bedacht.

 

Auf der Grundlage des gemeinsamen Austausches werden also kontinuierlich, manchmal auch situativ Wohnraumentscheidungen getroffen, die ein friedliches Zusammenleben fördern und besondere Situationen, wie Familienzuwachs, Erkrankungen, Konflikte, etc. im Focus haben.

 

Derzeit wird geprüft, ob es möglich ist, die in der angemieteten Wohnung wohnende Familie in einem gemeindeeigenen Gebäude angemessen unterzubringen, um dann auch diesen Mietvertrag kündigen zu können. Nachdem in der letzten Woche bekannt wurde, dass eine weitere Familie eine eigene Wohnung gefunden hat, werden erste Überlegungen dahingehend angestellt, ob ein Raum einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. 

 

Zunächst ist noch festzustellen, dass die Wohnungen bzw. Zimmer, die zwischenzeitlich frei geworden sind, teilweise einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen. Die Gebäude wurden in den Jahren 2015-2018 gekauft und unter hohem Zeitdruck so hergerichtet, dass eine unmittelbare Belegung erfolgen konnte. Erschwerend kam aufgrund der akuten Flüchtlingssituation hinzu, dass  pro Raum teilweise bis zu 5 Personen sehr beengt untergebracht werden mussten. Das Leben mit relativ vielen Menschen auf engem Raum erklärt, dass sich Sanierungsbedarf schneller und umfassender einstellt.

 

Die Sanierung bewohnter Räume ist nur mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand und einer Belastung für die Bewohner möglich und muss deshalb besonders gut bedacht werden. Aus diesem Grund wird die zuvor beschriebene Zuweisungssituation u.a. dazu genutzt, vorhandenen Schimmelbefall in einer Wohnung  und einzelnen Räumen zu beseitigen, ein Bad zu sanieren und Fenster und Böden zu sanieren. Aktuell gab es in Folge zwei Rohrbrüche, die behoben werden mussten. Die zu Räume, die derzeit saniert werden, sind in der Tabelle grau markiert.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Arbeiten, die derzeit bedingt durch die hohe Auslastung der Firmen einen längeren Zeitraum benötigen, sollen zur Verbesserung einiger Wohnsituationen mehrere Umzüge durchgeführt werden. So wohnt z.B. derzeit  eine fünfköpfige Familie in einer 48 m²-Wohnung. Hier ist eine Veränderung dringend vorzunehmen, da es für das schulpflichtige Kind nicht möglich ist, sich ungestört auf die Schulaufgaben zu konzentrieren (2 kleinere Brüder besuchen die Kita). Um diesen Umzug durchführen zu können, muss zunächst eine andere Familie ebenfalls umziehen. So greifen die Wohnraumentscheidungen oft ineinander und bedingen sich. Es ist selten möglich, einfach nur einen Umzug durchzuführen ohne Auswirkungen an anderer Stelle auszulösen.

 

Aktuell werden die Überlegungen zur Wohnraumsituation auch durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bestimmt. So werden derzeit einige freie Räume bewusst nicht belegt, um auf Quarantäne-Fälle reagieren zu können.

 

Zwei Anlagen zum Bericht und eine Gesamtübersicht der Flüchtlingsunterkünfte sind als nicht öffentliche Anlagen 1 & 2 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.