Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, das Grabfeld L aufgrund der abgelaufenen Ruhefristen teilweise umzuwidmen, und zwar für die Nutzung für Urnenwahlgräber mit und ohne Gestaltungsvorschriften sowie Wiesenurnenreihen- und Wiesenurnenwahlgräber entsprechend dem der Vorlage 092/2019 beiliegenden Plan.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/092/2019 liegt vor.

 

Frau Böse und Herr Hartz erläutern die Vorlage. Die Ausschussmitglieder stellen Fragen, die wie folgt beantwortet werden:

 

Es werden eventuell einige Gehölze gekürzt, aber nichts entfernt. Soweit Pflanzen nach Abräumung von Gräbern in deren Umfeld noch brauchbar seien, werden diese weiterverwendet und ggfs. umgepflanzt.

 

Die Höhe der kalkulierten Kosten zur Umwidmung des Grabfeldes L aufgrund der abgelaufenen Ruhefristen beläuft sich auf ca. 20 T€. Diese sind in der Ansatzplanung für den Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Auf die Frage, ob ein Grab nach 25 Jahren wiedergekauft werden könne, antwortet Herr Hartz, dass Reihengräber nicht wiedererworben werden können.

 

Fördergelder dafür zu bekommen, so antwortet Frau Böse auf Nachfrage, sei schwer vorstellbar, da es sich um eine übliche innere Erschließung einer Friedhofsfläche handele.

 

Es erfolgt die Abstimmung.

 

 

Im Nachgang zur Abstimmung werden noch Fragen gestellt bzw. Anregungen von den Ausschussmitgliedern gegeben:

 

Auf die Frage von Herrn Hense nach der Verunkrautung der Gräber berichtet Herr Hartz, dass aufgrund der Personalsituation über viele Monate einige Arbeiten nicht in der gewünschten Form geleistet werden konnten und er nun, da er die Meisterschule beendet und die Stelle komplett angetreten habe, hoffe, dass sich eine stetige Tendenz zur Verbesserung abzeichne. In manchen Bereichen pflegen die Angehörigen die Gräber auch nicht und dies sei dann gerade auch beim Ackerschachtelhalm verhängnisvoll, da diese Pflanze sehr tief wurzele. Die Angehörigen werden jedoch regelmäßig angeschrieben.

Bei den Hecken- und Staudenpflanzflächen werde der Arbeitsaufwand nun erhöht und er hoffe auf eine sichtbare Verbesserung. Herr Hense wünscht ihm hierzu viel Erfolg und die übrigen Ausschussmitglieder schließen sich dem an.

 

Eine weitere Frage bezieht sich auf die lärmintensiven Laubsauger, die im Herbst wieder zum Einsatz kommen werden. Berichten der Anwohner*innen zufolge, begännen die Arbeiten nicht selten schon morgens um 7 Uhr, und es wird gefragt, inwieweit diese durch Elektrolaubsauger ersetzt werden können. Herr Hartz berichtet, dass Elektrosauger bisher technisch noch nicht für diese Anwendung gut brauchbar seien. Es werde auch nicht gesaugt, sondern Laub zusammengeblasen und dann aufgenommen. Er wolle die Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren, ist mit Nachbarn im Gespräch; es gäbe aber z.B. an Beerdigungstagen nur wenige Zeitfenster für den Betrieb.

Frau Böse ergänzt, dass natürlich auch die Schulleiter*in ein Interesse daran haben, dass die Lärmemission mit Schulbeginn eingestellt würden.

 

Frau Volpert-Bertling erinnert, dass sie bereits im Februar und vor der Sommerpause auf die teilweise unfallträchtige Situation hingewiesen habe. Es gäbe ganz viel Moos und das sei rutschig, viele Platten, die Stolperkanten aufwiesen und bei denen Sturzgefahr bestehe, viele Gehölze, die dringend beschnitten werden müssten, sie wolle Herrn Hartz auch den alten Teil des Friedhofs sehr ans Herz legen.

Herr Hartz nimmt dies auf, für großflächige Verlegearbeiten sei das jährliche Plattenpensum von 100 qm bereits in 2019 um 60 qm überschritten, aber, so ergänzt auch Frau Böse, hat natürlich eine Verkehrssicherungspflicht immer Priorität.

 

Herr Eikmeyer bedankt sich bei Herrn Hartz, er sei dankbar und froh, dass er mit neuen Ideen frisch am Werk sei. Er bittet ihn, die Anregungen aus dem Ausschuss aufzunehmen und gleichzeitig seine eigenen Ideen weiterhin einzubringen. 


Abstimmungsergebnis: