Sitzung: 04.07.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24
Vorlage: VO/054/2019
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur
Kenntnis und beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung der zu den
vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleibrink/Gennericher Weg“ mit Begründung und
Umweltbericht gem. der §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13a
BauGB erneut offen zu legen.
Die Verwaltungsvorlage VO/054/2019 liegt vor.
Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 13.06.2019, TOP 9.
Frau Böse berichtet, dass es über die Ordnungsziffern B1, B2, B3, B4 und C1 einstimmige Empfehlungen im Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung gegeben habe.
Herr Eilers erinnert daran, dass die Anregungen des Gestaltungsbeirats mit in den Beschlusstext aufgenommen werden sollten.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass diese Dinge nicht öffentlich seien. Frau Böse schlägt daher vor, dass der Plan nochmal in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehe. In der Zwischenzeit besteht die Möglichkeit, die Empfehlungen aus dem Gestaltungsbeirat einzubeziehen.
Herr Gromöller ergänzt, dass der Vorhabenträger nochmals darauf hingewiesen werde.
Daraufhin wird über die Ordnungsziffern B1, B2, B3, B4 und C1 ebenfalls nach Rückfrage durch den Bürgermeister an die Ratsmitglieder und nicht erfolgter Einwände in cumolo abgestimmt.
Ordnungsziffer B1
(Stellungnahme vom 15.04.2019):
Es wird beschlossen
in dem Bereich, der direkt an das Grundstück An der Feuerwache 3a angrenzt,
folgende Änderungen vorzunehmen:
- Reduzierung
der Anzahl der Vollgeschosse von III auf II
- Absenkung
der maximalen Firsthöhe von 108,5 auf 106,5 m NHN
- Anpassung
der maximalen Traufhöhe von 102,0 auf 101,2 m NHN
Änderung des
Dachneigungsbereiches von 38° bis 45° auf 38° bis 40°
Ordnungsziffer B2
(Stellungnahme vom 03.05.2019):
Es wird beschlossen
in dem Bereich, der direkt an das Grundstück An der Feuerwache 3a angrenzt,
folgende Änderungen vorzunehmen:
- Absenkung
der maximalen Firsthöhe von 108,5 auf 106,5 m NHN
- Anpassung
der maximalen Traufhöhe von 102,0 auf 101,2 m NHN
- Änderung des
Dachneigungsbereiches von 38° bis 45° auf 38° bis 40°
Ordnungsziffer B3
(Stellungnahme vom 01.05.2019):
Es wird beschlossen
in dem Bereich, der direkt an das Grundstück An der Feuerwache 3a angrenzt,
folgende Änderungen vorzunehmen:
- Reduzierung
der Anzahl der Vollgeschosse von III auf II
- Absenkung
der maximalen Firsthöhe von 108,5 auf 106,5 m NHN
- Anpassung
der maximalen Traufhöhe von 102,0 auf 101,2 m NHN
- Reduzierung
der maximalen Wandhöhe direkt an der Kreuzung von 95,0 auf 93,6 m NHN
Änderung des
Dachneigungsbereiches von 38° bis 45° auf 38° bis 40°
Ordnungsziffer B4
(Stellungnahme vom 15.05.2019):
Es wird beschlossen
in dem Bereich, der direkt an das Grundstück An der Feuerwache 3a angrenzt,
folgende Änderungen vorzunehmen:
- Reduzierung
der Anzahl der Vollgeschosse von III auf II
- Absenkung
der maximalen Firsthöhe von 108,5 auf 106,5 m NHN
- Anpassung
der maximalen Traufhöhe von 102,0 auf 101,2 m NHN
- Reduzierung
der maximalen Wandhöhe direkt an der Kreuzung von 95,0 auf 93,6 m NHN
- Änderung des
Dachneigungsbereiches von 38° bis 45° auf 38° bis 40°
Die Anlage einer
zweiten Tiefgaragenzufahrt am Kleibrink wird abgelehnt.
Ordnungsziffer C1
(Stellungnahme vom 14.05.2019):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 24.
Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Beschlusstext.
Abstimmungsergebnis: