Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur Kenntnis und beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleibrink/Gennericher Weg“ mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB erneut offen zu legen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/054/2019 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 13.06.2019, TOP 9.

 

Frau Böse berichtet, dass es über die Ordnungsziffern B1, B2, B3, B4 und C1 einstimmige Empfehlungen im Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung gegeben habe.

 

Herr Eilers erinnert daran, dass die Anregungen des Gestaltungsbeirats mit in den Beschlusstext aufgenommen werden sollten.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass diese Dinge nicht öffentlich seien. Frau Böse schlägt daher vor, dass der Plan nochmal in die Öffentlichkeitsbeteiligung gehe. In der Zwischenzeit besteht die Möglichkeit, die Empfehlungen aus dem Gestaltungsbeirat einzubeziehen.

Herr Gromöller ergänzt, dass der Vorhabenträger nochmals darauf hingewiesen werde.

 

Daraufhin wird über die Ordnungsziffern B1, B2, B3, B4 und C1 ebenfalls nach Rückfrage durch den Bürgermeister an die Ratsmitglieder und nicht erfolgter Einwände in cumolo abgestimmt.

 

 

Ordnungsziffer B1 (Stellungnahme vom 15.04.2019):

 

Es wird beschlossen in dem Bereich, der direkt an das Grundstück An der Feuerwache 3a angrenzt, folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Reduzierung der Anzahl der Vollgeschosse von III auf II
  • Absenkung der maximalen Firsthöhe von 108,5 auf 106,5 m NHN
  • Anpassung der maximalen Traufhöhe von 102,0 auf 101,2 m NHN

Änderung des Dachneigungsbereiches von 38° bis 45° auf 38° bis 40°

 

 

 

Ordnungsziffer B2 (Stellungnahme vom 03.05.2019):

 

Es wird beschlossen in dem Bereich, der direkt an das Grundstück An der Feuerwache 3a angrenzt, folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Absenkung der maximalen Firsthöhe von 108,5 auf 106,5 m NHN
  • Anpassung der maximalen Traufhöhe von 102,0 auf 101,2 m NHN
  • Änderung des Dachneigungsbereiches von 38° bis 45° auf 38° bis 40°

 

 

 

Ordnungsziffer B3 (Stellungnahme vom 01.05.2019):

 

Es wird beschlossen in dem Bereich, der direkt an das Grundstück An der Feuerwache 3a angrenzt, folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Reduzierung der Anzahl der Vollgeschosse von III auf II
  • Absenkung der maximalen Firsthöhe von 108,5 auf 106,5 m NHN
  • Anpassung der maximalen Traufhöhe von 102,0 auf 101,2 m NHN
  • Reduzierung der maximalen Wandhöhe direkt an der Kreuzung von 95,0 auf 93,6 m NHN

Änderung des Dachneigungsbereiches von 38° bis 45° auf 38° bis 40°

 

 

 

Ordnungsziffer B4 (Stellungnahme vom 15.05.2019):

 

Es wird beschlossen in dem Bereich, der direkt an das Grundstück An der Feuerwache 3a angrenzt, folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Reduzierung der Anzahl der Vollgeschosse von III auf II
  • Absenkung der maximalen Firsthöhe von 108,5 auf 106,5 m NHN
  • Anpassung der maximalen Traufhöhe von 102,0 auf 101,2 m NHN
  • Reduzierung der maximalen Wandhöhe direkt an der Kreuzung von 95,0 auf 93,6 m NHN
  • Änderung des Dachneigungsbereiches von 38° bis 45° auf 38° bis 40°

 

Die Anlage einer zweiten Tiefgaragenzufahrt am Kleibrink wird abgelehnt.

 

 

 

Ordnungsziffer C1 (Stellungnahme vom 14.05.2019):

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 24.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Beschlusstext.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: