Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar Aufhebung der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belasteten Fläche in einem Teilbereich des Bebauungsplanes, welcher in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 050/2019 als Anlage 1 beigefügten Plan umgrenzt ist.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die im Aufstellungsbeschluss beschriebene 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ mit Begründung als Satzung.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/050/2019 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 13.06.2019, TOP 10.

 

 


Abstimmungsergebnis: