Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass das Prüfergebnis der Kommunalaufsicht zur Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens seit gestern vorliegt. Danach ist davon auszugehen, dass es sich um ein kassatorisches Begehren handelt, mit der Folge, dass es nicht fristgerecht eingegangen ist. Die Verwaltung wird mit dem Gemeinderat und unter Beteiligung der Initiatoren klären, wie mit diesem Ergebnis umgegangen werden soll.