Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Nach Beratung ergeht folgende Beschlussfassung:

 

Es wird zunächst en bloc über die Ordnungsnummern 5, 9 und 13 abgestimmt:

 

Ordnungsnummer 5 - Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden können, zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser Hinweis nicht Gegenstand der Bauleitplanung ist.

 

 

 

Ordnungsnummer 9 – Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des LWL-Archäologie für Westfalen zur Kenntnis und beschließt, zu dem im Planentwurf bereits aufgenommenen Hinweis betr. archäologischer Bodenfunde noch folgende Punkte hinzuzufügen:

 

1.            Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL-Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für Naturkunde, Referat Palontologie, Sentruper Str. 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen.

 

2.            Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten.

 

 

 

Ordnungsnummer 13 – Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Fachbereiches Immissionsschutz zur Kenntnis und stellt fest, dass das schalltechnische Gutachten dem Fachbereich Immissionsschutz im Rahmen des Auslegungsverfahrens zur Stellungnahme zugeleitet wird.

 

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im nachfolgenden Planungsverfahren die neuen zulässigen Eingriffe in den Naturhaushalt zu bilanzieren und auszugleichen. Die artenschutzrechtlich erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen werden festgesetzt.

Der Gemeinderat nimmt die  Hinweise, Bedingungen und Auflagen der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung  zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind. Sie werden bei der Ausführungsplanung beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen, Ja: 22

 

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage VO/088/2018:

 

Im Rat ergeht folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der vorstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO 088/2018 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 13.09.2018, TOP 7

 

Herr Fohrmann bittet um ein Stichwort zur Eingrenzung der Sache. Frau Böse antwortet, dass es sich um die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Erweiterungsabsichten der Firma Lidl handelt. Dieser Hinweis gilt ebenfalls für TOP 8.


Abstimmungsergebnis: